Adelung Wörterbuch
Beeiden
, oder Beeidigen, verb. reg. act. in der rechtlichen Schreib- und Sprechart. 1) Mit einem Eide bestätigen, beschwören. Eine Aussage beeiden, oder beeidigen. 2) Durch einen Eid verbinden. Ein beeidigter Zeuge. Daher die Beeidung, oder Beeidigung in beyden Bedeutungen.  
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Beeiden