Adelung Wörterbuch
Bankstimme
, plur. die -n, im Deutschen Staatsrechte, eine Stimme, welche nicht von einem einzelnen Reichsstande, sondern von einer ganzen Bank derselben, z.B. von den Reichsgrafen, gegeben wird; wofür doch das Latein. Votum curiatum üblicher ist.  
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