Adelung Wörterbuch
Auspfänden
, verb. reg. act. Einen Schuldner auspfänden, ihn des Seinigen, statt eines Unterpfandes für den Gläubiger, berauben, mit Gewalt ein Unterpfand aus seinem Hause nehmen. Daher die Auspfändung.
, verb. reg. act. Einen Schuldner auspfänden, ihn des Seinigen, statt eines Unterpfandes für den Gläubiger, berauben, mit Gewalt ein Unterpfand aus seinem Hause nehmen. Daher die Auspfändung.