Adelung Wörterbuch
Auflègen
, verb. reg. welches in gedoppelter Gattung üblich ist. I. Als ein Activum, und zwar,
1. Eine Sache auf die andere legen. 1) Eigentlich, so wohl absolute, als auch mit der dritten Endung der Person. Ein Pflaster auflegen, auf die Wunde. Das Tischtuch auflegen, auf den Tisch. Den Elbogen auflegen, auf den Tisch, und sich mit dem Elbogen auflegen. Dem Pferde den Sattel auflegen. Einem die Hände auflegen. Einem eine Last auflegen. Sich selbst eine Last auflegen, beydes im figürlichen Verstande. Der Baum hat viel Holz aufgelegt, im Forstwesen, wenn er viele Äste hat. Die Maschen auflegen, die erste Reihe Maschen auf der Nadel mit den Fingern bilden. Absolute ist auflegen so viel, als eine freywillige Gabe auf den dazu bestimmten Teller legen. †
Es ist ein Auflegen, bey den Handwerkern, wenn eine solche Collecte gesammelt wird. 2) Figürlich. (a) Zu etwas verpflichten, dazu nöthigen. Dem Volke Steuern auflegen. Einem eine Strafe, eine Buße, einen Eid auflegen. Man hat ihm ein Stillschweigen aufgeleget. Man legt sich eine Verpflichtung auf, wenn man Geschenke nimmt, Weiße. Sie wollen mir gewiß eine neue Verbindlichkeit auflegen, ebend. S. Auflage 3. und Legen. In dieser Bedeutung ist auch, obgleich ohne Noth, auferlegen, üblich. (b) Zu etwas geschickt machen. Bloß weil mich die Natur zum Mitleid aufgelegt, Günth. Im Hochdeutschen ist in dieser Bedeutung nur allein das Mittelwort aufgelegt, für geschickt, doch nur der Fassung des Gemüths nach, üblich. S. Legen. Ich bin dazu heute nicht aufgelegt. Sie sind heute ungemein aufgelegt, sich auf meine Kosten ein Paar heitere Augenblicke zu verschaffen. Die lebhaftesten Gemüther sind am meisten zu großen Leidenschaften aufgelegt. (c) * Beschuldigen. Wenn jemand ein Weib nimmt, -- und legt ihr was schändliches auf, 5. Mos. 22, 13, 14. Damit man uns nit dörffte auflegen oder zumessen, als solten wir, u.s.f. in einer Braunschweigischen Deduction von 1560. Diese Bedeutung ist im Hochdeutschen veraltet; nur das Substantiv, die Auflage, erhält selbige noch in den gemeinen Sprecharten. (d) Ein Schiff auflegen, in der Schifffahrt, es in den Hafen bringen, und den Winter über daselbst liegen lassen.
2. In die Höhe legen, auflehnen, in der figürlichen Bedeutung der Widerspänstigkeit. Sich wider einen auflegen, wofür doch auflehnen üblicher ist.
3. Von neuen drucken. Ein Buch auflegen, es nach dem ersten Drucke nochmahls drucken oder drucken lassen. Auflage wird zwar auch von dem ersten Drucke eines Buches gebraucht, so fern die Anzahl der gedruckten Exemplare darunter verstanden wird; allein das Verbum auflegen ist nur von dem wiederhohlten Drucke üblich. S. Legen, wo gezeiget wird, daß dieses Wort auch die Kosten zu etwas hergeben bedeutet, welche Bedeutung auch noch in verlegen übrig ist.
II. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, aber nur in der gemeinen Redensart: Fett auflegen, fett werden. Das Thier leget zu viel Fett auf, will nicht auflegen.
So auch die Auflegung in allen obigen Bedeutungen.
, verb. reg. welches in gedoppelter Gattung üblich ist. I. Als ein Activum, und zwar,
1. Eine Sache auf die andere legen. 1) Eigentlich, so wohl absolute, als auch mit der dritten Endung der Person. Ein Pflaster auflegen, auf die Wunde. Das Tischtuch auflegen, auf den Tisch. Den Elbogen auflegen, auf den Tisch, und sich mit dem Elbogen auflegen. Dem Pferde den Sattel auflegen. Einem die Hände auflegen. Einem eine Last auflegen. Sich selbst eine Last auflegen, beydes im figürlichen Verstande. Der Baum hat viel Holz aufgelegt, im Forstwesen, wenn er viele Äste hat. Die Maschen auflegen, die erste Reihe Maschen auf der Nadel mit den Fingern bilden. Absolute ist auflegen so viel, als eine freywillige Gabe auf den dazu bestimmten Teller legen. †
Es ist ein Auflegen, bey den Handwerkern, wenn eine solche Collecte gesammelt wird. 2) Figürlich. (a) Zu etwas verpflichten, dazu nöthigen. Dem Volke Steuern auflegen. Einem eine Strafe, eine Buße, einen Eid auflegen. Man hat ihm ein Stillschweigen aufgeleget. Man legt sich eine Verpflichtung auf, wenn man Geschenke nimmt, Weiße. Sie wollen mir gewiß eine neue Verbindlichkeit auflegen, ebend. S. Auflage 3. und Legen. In dieser Bedeutung ist auch, obgleich ohne Noth, auferlegen, üblich. (b) Zu etwas geschickt machen. Bloß weil mich die Natur zum Mitleid aufgelegt, Günth. Im Hochdeutschen ist in dieser Bedeutung nur allein das Mittelwort aufgelegt, für geschickt, doch nur der Fassung des Gemüths nach, üblich. S. Legen. Ich bin dazu heute nicht aufgelegt. Sie sind heute ungemein aufgelegt, sich auf meine Kosten ein Paar heitere Augenblicke zu verschaffen. Die lebhaftesten Gemüther sind am meisten zu großen Leidenschaften aufgelegt. (c) * Beschuldigen. Wenn jemand ein Weib nimmt, -- und legt ihr was schändliches auf, 5. Mos. 22, 13, 14. Damit man uns nit dörffte auflegen oder zumessen, als solten wir, u.s.f. in einer Braunschweigischen Deduction von 1560. Diese Bedeutung ist im Hochdeutschen veraltet; nur das Substantiv, die Auflage, erhält selbige noch in den gemeinen Sprecharten. (d) Ein Schiff auflegen, in der Schifffahrt, es in den Hafen bringen, und den Winter über daselbst liegen lassen.
2. In die Höhe legen, auflehnen, in der figürlichen Bedeutung der Widerspänstigkeit. Sich wider einen auflegen, wofür doch auflehnen üblicher ist.
3. Von neuen drucken. Ein Buch auflegen, es nach dem ersten Drucke nochmahls drucken oder drucken lassen. Auflage wird zwar auch von dem ersten Drucke eines Buches gebraucht, so fern die Anzahl der gedruckten Exemplare darunter verstanden wird; allein das Verbum auflegen ist nur von dem wiederhohlten Drucke üblich. S. Legen, wo gezeiget wird, daß dieses Wort auch die Kosten zu etwas hergeben bedeutet, welche Bedeutung auch noch in verlegen übrig ist.
II. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, aber nur in der gemeinen Redensart: Fett auflegen, fett werden. Das Thier leget zu viel Fett auf, will nicht auflegen.
So auch die Auflegung in allen obigen Bedeutungen.