Adelung Wörterbuch
Ansatz
, des -es, plur. die -sätze, von dem Verbo ansetzen. 1. Die Handlung des Ansetzens, so wohl des Neutrius, als auch in einigen Bedeutungen des Activi; ohne Plural. Besonders, 1) * der Angriff, ein feindlicher Anfall. Einen Ansatz thun. Der erste Ansatz ist der hitzigste. Der Ansatz einer Krankheit. Diese Bedeutung gehöret im Hochdeutschen bereits unter die veralteten, und wird zuweilen nur noch im Oberdeutschen gehöret. 2) Das Ansetzen des Mundes an Blase-Instrumente, und die Art und Weise, wie solches geschiehet. Er hat einen guten, einen schlechten Ansatz. In figürlicher Bedeutung, doch nur im vertraulichen Scherze, natürliche Fähigkeit, Geschicklichkeit zu etwas. Er hat einen guten Ansatz zum Trinken. Es scheinet, daß er einen ziemlichen Ansatz zur Narrheit hat. 3) Etwas in Ansatz bringen, in die Rechnung, in die Taxe. Nach dem in der Taxe befindlichen Ansatze, wie die Sache in der Taxe angesetzet oder geschätzet worden. 4) * In den Oberdeutschen Gerichten, besonders in Österreich, die gerichtliche Einsetzung des Gläubigers in die Habe des Schuldners, doch nur in so fern er die Verwahrung, nicht aber den Genuß derselben bekommt, welche in andern Gegenden auch die Anleite genannt wird; S. dieses Wort. Im Hildesheimischen verstehet man unter Ansatz eine jede gerichtliche Einweisung in liegende Gründe, auch wenn sie erkauft oder auf andere Art erworben worden.
2. Alles dasjenige, was an etwas anderes angesetzet wird, oder angesetzet worden. So heißt bey dem Ausbohren der Pumpenröhren, diejenige eiserne Stange, welche an die Bohrstange angesetzet wird, ein Ansatz, und zuweilen führet diesen Nahmen auch dasjenige Land, welches ein Strom an einem Orte ansetzet, oder anspület; S. auch Anschütt. Auf großen Schiffen ist der Ansatz der oberste Theil des Vorderstevens, der bis an die Gallion reicht. An den Blase-Instrumenten sind die Ansätze Stücke, welche angesetzet werden, selbige höher oder tiefer zu stimmen. Wenn aber das Mundstück an solchen Instrumenten der Ansatz genannt wird, so bezeichnet es hier eigentlich den Ort, wo der Mund angesetzet wird. In der Zergliederungskunst verstehet man unter Ansätze, Epiphyses, alle diejenigen kleinen lockern Knochen, welche durch Knorpel an größere anwachsen, so wie ein bloß hervor ragender Theil eines Knochens ein Fortsatz, Apophysis, genannt wird. In figürlicher Bedeutung nennet man auch unterschiedene Erhöhungen an einem Kötper Ansätze, weil es scheinet, als wenn sie wirklich angesetzet worden. Dahin gehöret der Ansatz an einer Kanone, oder der dickere Theil derselben; der Ansatz an den Thürangeln, d.i. der Rand um den Zapfen, auf welchem das Gewinde des Bandes ruhet, und andere dergleichen Ansätze mehr.
, des -es, plur. die -sätze, von dem Verbo ansetzen. 1. Die Handlung des Ansetzens, so wohl des Neutrius, als auch in einigen Bedeutungen des Activi; ohne Plural. Besonders, 1) * der Angriff, ein feindlicher Anfall. Einen Ansatz thun. Der erste Ansatz ist der hitzigste. Der Ansatz einer Krankheit. Diese Bedeutung gehöret im Hochdeutschen bereits unter die veralteten, und wird zuweilen nur noch im Oberdeutschen gehöret. 2) Das Ansetzen des Mundes an Blase-Instrumente, und die Art und Weise, wie solches geschiehet. Er hat einen guten, einen schlechten Ansatz. In figürlicher Bedeutung, doch nur im vertraulichen Scherze, natürliche Fähigkeit, Geschicklichkeit zu etwas. Er hat einen guten Ansatz zum Trinken. Es scheinet, daß er einen ziemlichen Ansatz zur Narrheit hat. 3) Etwas in Ansatz bringen, in die Rechnung, in die Taxe. Nach dem in der Taxe befindlichen Ansatze, wie die Sache in der Taxe angesetzet oder geschätzet worden. 4) * In den Oberdeutschen Gerichten, besonders in Österreich, die gerichtliche Einsetzung des Gläubigers in die Habe des Schuldners, doch nur in so fern er die Verwahrung, nicht aber den Genuß derselben bekommt, welche in andern Gegenden auch die Anleite genannt wird; S. dieses Wort. Im Hildesheimischen verstehet man unter Ansatz eine jede gerichtliche Einweisung in liegende Gründe, auch wenn sie erkauft oder auf andere Art erworben worden.
2. Alles dasjenige, was an etwas anderes angesetzet wird, oder angesetzet worden. So heißt bey dem Ausbohren der Pumpenröhren, diejenige eiserne Stange, welche an die Bohrstange angesetzet wird, ein Ansatz, und zuweilen führet diesen Nahmen auch dasjenige Land, welches ein Strom an einem Orte ansetzet, oder anspület; S. auch Anschütt. Auf großen Schiffen ist der Ansatz der oberste Theil des Vorderstevens, der bis an die Gallion reicht. An den Blase-Instrumenten sind die Ansätze Stücke, welche angesetzet werden, selbige höher oder tiefer zu stimmen. Wenn aber das Mundstück an solchen Instrumenten der Ansatz genannt wird, so bezeichnet es hier eigentlich den Ort, wo der Mund angesetzet wird. In der Zergliederungskunst verstehet man unter Ansätze, Epiphyses, alle diejenigen kleinen lockern Knochen, welche durch Knorpel an größere anwachsen, so wie ein bloß hervor ragender Theil eines Knochens ein Fortsatz, Apophysis, genannt wird. In figürlicher Bedeutung nennet man auch unterschiedene Erhöhungen an einem Kötper Ansätze, weil es scheinet, als wenn sie wirklich angesetzet worden. Dahin gehöret der Ansatz an einer Kanone, oder der dickere Theil derselben; der Ansatz an den Thürangeln, d.i. der Rand um den Zapfen, auf welchem das Gewinde des Bandes ruhet, und andere dergleichen Ansätze mehr.