Adelung Wörterbuch
Anlage
, plur. die -n, von dem Verbo anlegen, so wohl diese Handlung, als auch die angelegte Sache zu bezeichnen. 1. Die Handlung des Anlegens, ohne Plural, doch nur in einigen figürlichen Bedeutungen des Verbi; besonders die Vertheilung einer Abgabe auf die einzelnen Glieder einer Gemeinde oder Gesellschaft, ingleichen die Verfertigung des Entwurfes zu einer Sache. Die Anlage eines Gebäudes, eines Gartens übernehmen.
2. Diejenige Sache, welche angeleget wird, so wohl in dem eigentlichen als figürlichen Verstande des Verbi. Hier bezeichnet Anlage: 1) in den Kanzelleyen so viel als Beylage, was einer Schrift beygeleget oder beygefüget wird. Aus welcher Anlage zu ersehen seyn wird, u.s.f. 2) Das Erdreich, welches ein Fluß oder Wasser an einem Orte anleget, oder anspület, und welches sonst auch die Anschüt und der Anwurf genannt wird. 3) In den Bergwerken zusammen geschmiedete Bergeisen. 4) An den Schießgewehren, denjenigen Theil, welchen man bey dem Abfeuern an den Backen legt, und welcher auch der Anschlag heißt. 5) An einem Kastenschlosse dasjenige Eisen oder Blech, durch dessen Öhr der Bogen gehet, worin das Schloß hängt; in Regensburg die Anleg, in Nürnberg die Klammer, in Wien die Narb, in Steiermark die Arb, und in Niedersachsen die Krampe. 6) Dasjenige Geld, welches so wohl Unterthanen zu den allgemeinen Bedürfnissen des Staates hergeben müssen, die Auflage, als auch, welches besondere Zünfte und Gesellschaften unter sich aufbringen. Bürgerliche Anlagen, Weinanlagen, Bieranlagen u.s.f. Abgaben von dem Weine, dem Biere. Eine Anlage auf etwas machen, ausschreiben. Ein Land, das von vielen und schweren Anlagen gedrückt wird. 7) Dasjenige Geld, welches man zu dem Anfange eines Nahrungsgeschäftes widmet, und dazu anleget. Seine Anlage bestehet aus 10.000 Rthlrn, wofür man doch noch häufiger das Wort Capital gebraucht. 8) Den Entwurf und ersten Anfang einer Sache. Die Anlage eines Gebäudes, eines Gartens, eines Festungswerkes. Eine Anlage zu etwas machen. Ingleichen, 9) den Grund eines Gebäudes, die Grundlage. Besonders in dem Festungsbaue den Fuß, die unterste Breite eines Walles, oder einer Brustwehr. So auch in dem Deichbaue die unterste Grundfläche von dem Durchschnitte eines Deiches oder einer Höhe. Dann aber auch, 10) figürlich, den Anfang, den Grund einer Sache. Ihr Mißtrauen ist die erste Anlage zum Menschenfeinde. Noch mehr aber, 11) natürliche Geschicklichkeit oder Fähigkeit zu etwas. Sie haben eine nicht gemeine Anlage zur Dichtkunst. Sie, mit einer solchen Anlage zu allem, was edel und groß ist, sie entehren sich selbst, Less. Unentwickelte Anlagen zu großen Vollkommenheiten.
3. Der Ort, wo etwas angeleget wird. So wird im Forstwesen der Ort, wo die Holzhauer zur Arbeit angeleget sind, die Anlage genannt.
, plur. die -n, von dem Verbo anlegen, so wohl diese Handlung, als auch die angelegte Sache zu bezeichnen. 1. Die Handlung des Anlegens, ohne Plural, doch nur in einigen figürlichen Bedeutungen des Verbi; besonders die Vertheilung einer Abgabe auf die einzelnen Glieder einer Gemeinde oder Gesellschaft, ingleichen die Verfertigung des Entwurfes zu einer Sache. Die Anlage eines Gebäudes, eines Gartens übernehmen.
2. Diejenige Sache, welche angeleget wird, so wohl in dem eigentlichen als figürlichen Verstande des Verbi. Hier bezeichnet Anlage: 1) in den Kanzelleyen so viel als Beylage, was einer Schrift beygeleget oder beygefüget wird. Aus welcher Anlage zu ersehen seyn wird, u.s.f. 2) Das Erdreich, welches ein Fluß oder Wasser an einem Orte anleget, oder anspület, und welches sonst auch die Anschüt und der Anwurf genannt wird. 3) In den Bergwerken zusammen geschmiedete Bergeisen. 4) An den Schießgewehren, denjenigen Theil, welchen man bey dem Abfeuern an den Backen legt, und welcher auch der Anschlag heißt. 5) An einem Kastenschlosse dasjenige Eisen oder Blech, durch dessen Öhr der Bogen gehet, worin das Schloß hängt; in Regensburg die Anleg, in Nürnberg die Klammer, in Wien die Narb, in Steiermark die Arb, und in Niedersachsen die Krampe. 6) Dasjenige Geld, welches so wohl Unterthanen zu den allgemeinen Bedürfnissen des Staates hergeben müssen, die Auflage, als auch, welches besondere Zünfte und Gesellschaften unter sich aufbringen. Bürgerliche Anlagen, Weinanlagen, Bieranlagen u.s.f. Abgaben von dem Weine, dem Biere. Eine Anlage auf etwas machen, ausschreiben. Ein Land, das von vielen und schweren Anlagen gedrückt wird. 7) Dasjenige Geld, welches man zu dem Anfange eines Nahrungsgeschäftes widmet, und dazu anleget. Seine Anlage bestehet aus 10.000 Rthlrn, wofür man doch noch häufiger das Wort Capital gebraucht. 8) Den Entwurf und ersten Anfang einer Sache. Die Anlage eines Gebäudes, eines Gartens, eines Festungswerkes. Eine Anlage zu etwas machen. Ingleichen, 9) den Grund eines Gebäudes, die Grundlage. Besonders in dem Festungsbaue den Fuß, die unterste Breite eines Walles, oder einer Brustwehr. So auch in dem Deichbaue die unterste Grundfläche von dem Durchschnitte eines Deiches oder einer Höhe. Dann aber auch, 10) figürlich, den Anfang, den Grund einer Sache. Ihr Mißtrauen ist die erste Anlage zum Menschenfeinde. Noch mehr aber, 11) natürliche Geschicklichkeit oder Fähigkeit zu etwas. Sie haben eine nicht gemeine Anlage zur Dichtkunst. Sie, mit einer solchen Anlage zu allem, was edel und groß ist, sie entehren sich selbst, Less. Unentwickelte Anlagen zu großen Vollkommenheiten.
3. Der Ort, wo etwas angeleget wird. So wird im Forstwesen der Ort, wo die Holzhauer zur Arbeit angeleget sind, die Anlage genannt.