Adelung Wörterbuch
Admiralität
, plur. die -en, so wohl die Gerichtsbarkeit, welche im Nahmen des Admirales ausgeübet wird, ohne Plural; als auch dasjenige Collegium, welches die oberste Aufsicht im Seewesen hat. Daher das Admiralitäts-Gericht, das Admiralitäts- Collegium, die Admiralitäts-Rechte, plur. tant. d.i. die Einkünfte, welche ein Admiral an manchen Orten von den Schiffen zu heben hat.  
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