Adelung Wörterbuch
Accīse
, plur. inusit. 1) Überhaupt eine obrigkeitliche Auflage auf Lebensmittel und solche Waaren, welche sich durch den Gebrauch abnützen lassen, wenn sie in ein Land, oder in eine Stadt eingeführet werden. Besonders, so wohl die Abgabe von den von außen in ein Land eingeführten Waaren, welche in Sachsen die Land-Accise genannt, und Churfürst Johann Georgs des Ersten Verordnung von 1615 zu Folge, für die Sicherheit der Landstraßen gegeben wird; als auch die Abgabe von den Nahrungsmitteln, welche von dem Lande zum Verkaufe in die Stadt geführet werden, welche in Sachsen den Nahmen der Consumtions-Accise, ingleichen der General-Accise führet, weil von deren Erlegung niemand ausgenommen ist. Accise von etwas geben. Diese Waare gibt viel, wenig Accise. Accise auf etwas legen. Ingleichen, die zusammen gesetzten Wörter, accisbar, der Accise unterworfen, die Accisbarkeit; accisfrey, von Erlegung derselben befreyet, die Accisfreyheit; das Accis-Collegium, welches die oberste Aufsicht über alles, was zur Accise gehöret, und in Sachsen besonders über die General-Accise hat; die Accis-Kammer, das Gemach, wo die Accise entrichtet wird; der Accise-Zettel, ein Schein, daß die Accise entrichtet worden; der Accise-Bediente, Accis-Einnehmer u.s.f. 2) Im gemeinen Leben, auch der Ort, wo sich die Accise- versammeln, und wo die Accise entrichtet wird. Auf die Accise geben. Anm. Da Accise, Niedersächsisch Zise, heut zu Tage nur von solchen Auflagen gebraucht wird, die von den im Handel und Wandel umlaufenden Waaren gehoben werden, und wodurch von dem Gewinne des Käufers wirklich etwas abgekürzet und gleichsam abgeschnitten wird: so glaubt man gemeiniglich, daß dieses Wort von accidere, beschneiden, herstamme. Diese Ableitung ist schon alt, indem an einigen Orten der Schweiz, besonders in Graubünden, eine solche Abgabe im Deutschen der Schnitz, der Landschnitz, im Franz. Taille, im mittlern Lat. aber Incisio, Incisura, genannt wird. Allein in des du Cange Glossar. v. Assisa, der neuesten Ausgabe, wird gezeiget, daß es vielmehr von Assisa abstamme, welches Wort in den mittlern Zeiten nicht allein eine Versammlung der Reichs- und Landstände, sondern auch die von denselben bewilligten Abgaben bedeutete. Es wäre also ursprünglich eine allgemeine Benennung aller Abgaben, die nachmahls bloß auf die umlaufenden Waaren eingeschränkt worden, und mit der Sache selbst aus Frankreich und den Niederlanden nach Deutschland gekommen ist. Das Niedersächsische Zise findet sich schon im Magdeburgischen um das Jahr 1314, wo es Syse geschrieben wird; welches des du Cange Ableitung zu bestätigen scheinet. Nach der Verschiedenheit der Waaren und Lebensmittel, ingleichen der Absicht, um welcher willen diese Abgabe gehoben wird, bekommt sie wieder allerley besondere Benennungen, die aber fast in jedem Lande verschieden sind.
, plur. inusit. 1) Überhaupt eine obrigkeitliche Auflage auf Lebensmittel und solche Waaren, welche sich durch den Gebrauch abnützen lassen, wenn sie in ein Land, oder in eine Stadt eingeführet werden. Besonders, so wohl die Abgabe von den von außen in ein Land eingeführten Waaren, welche in Sachsen die Land-Accise genannt, und Churfürst Johann Georgs des Ersten Verordnung von 1615 zu Folge, für die Sicherheit der Landstraßen gegeben wird; als auch die Abgabe von den Nahrungsmitteln, welche von dem Lande zum Verkaufe in die Stadt geführet werden, welche in Sachsen den Nahmen der Consumtions-Accise, ingleichen der General-Accise führet, weil von deren Erlegung niemand ausgenommen ist. Accise von etwas geben. Diese Waare gibt viel, wenig Accise. Accise auf etwas legen. Ingleichen, die zusammen gesetzten Wörter, accisbar, der Accise unterworfen, die Accisbarkeit; accisfrey, von Erlegung derselben befreyet, die Accisfreyheit; das Accis-Collegium, welches die oberste Aufsicht über alles, was zur Accise gehöret, und in Sachsen besonders über die General-Accise hat; die Accis-Kammer, das Gemach, wo die Accise entrichtet wird; der Accise-Zettel, ein Schein, daß die Accise entrichtet worden; der Accise-Bediente, Accis-Einnehmer u.s.f. 2) Im gemeinen Leben, auch der Ort, wo sich die Accise- versammeln, und wo die Accise entrichtet wird. Auf die Accise geben. Anm. Da Accise, Niedersächsisch Zise, heut zu Tage nur von solchen Auflagen gebraucht wird, die von den im Handel und Wandel umlaufenden Waaren gehoben werden, und wodurch von dem Gewinne des Käufers wirklich etwas abgekürzet und gleichsam abgeschnitten wird: so glaubt man gemeiniglich, daß dieses Wort von accidere, beschneiden, herstamme. Diese Ableitung ist schon alt, indem an einigen Orten der Schweiz, besonders in Graubünden, eine solche Abgabe im Deutschen der Schnitz, der Landschnitz, im Franz. Taille, im mittlern Lat. aber Incisio, Incisura, genannt wird. Allein in des du Cange Glossar. v. Assisa, der neuesten Ausgabe, wird gezeiget, daß es vielmehr von Assisa abstamme, welches Wort in den mittlern Zeiten nicht allein eine Versammlung der Reichs- und Landstände, sondern auch die von denselben bewilligten Abgaben bedeutete. Es wäre also ursprünglich eine allgemeine Benennung aller Abgaben, die nachmahls bloß auf die umlaufenden Waaren eingeschränkt worden, und mit der Sache selbst aus Frankreich und den Niederlanden nach Deutschland gekommen ist. Das Niedersächsische Zise findet sich schon im Magdeburgischen um das Jahr 1314, wo es Syse geschrieben wird; welches des du Cange Ableitung zu bestätigen scheinet. Nach der Verschiedenheit der Waaren und Lebensmittel, ingleichen der Absicht, um welcher willen diese Abgabe gehoben wird, bekommt sie wieder allerley besondere Benennungen, die aber fast in jedem Lande verschieden sind.