Adelung Wörterbuch
Abtrèten
, verb. irreg. S. Treten. Es ist: I. Ein Activum, und bedeutet: 1) Durch Treten, oder im Treten absondern. Einen Nagel, ein Stück von einer Mauer abtreten. Den Absatz abtreten. Ingleichen metonymisch, durch vieles Treten oder Gehen abnutzen. Die Schuhe abtreten. Ein abgetretener Absatz. 2) Durch Treten bezeichnen. Ein Beer, einen Weg im Garten abtreten. 3) Durch Treten zur Vollkommenheit bringen. Einen Weg Abtreten, fest treten. Den Lehmen, den Thon wohl abtreten, ihn zur Genüge treten, bey den Töpfern. 4) Überlassen. Einem sein Recht, sein Haus, seine Güter, sein Amt, die Regierung abtreten. Er mußte seinen Gläubigern Haus und Hof abtreten. Gern will ich dem, der nach mir kommt, den Besitz alles dessen abtreten, was ich noch das Meinige nenne, Dusch. Ich trete dir den Sieg ab, erkenne mich für überwunden. Es ist dieses ohne Zweifel die figürliche Bedeutung der folgenden zweyten der Mittelgattung, in welcher das Zeitwort wegen der damit verbundenen Thätigkeit zu einem Activo gemacht worden.
II. Ein Neutrum, welches das Hülfswort seyn zu sich nimmt. 1) Herab treten, vornehmlich in der weitern Bedeutung des Einkehrens. Bey einem abtreten, nehmlich von dem Wagen, d.i. auf kurze Zeit einkehren. Es wird heute ein guter Freund bey mir abtreten. Wir sind in keinem Gasthofe abgetreten. 2) Wegtreten, sich entfernen, und zwar, (i) eigentlich, einen Abtritt nehmen. Von der Schaubühne abtreten. Der Richter befahl den Parteyen, daß sie abtreten sollten. (2) Figürlich. a) Sich seines Rechtes, seiner Ansprüche begeben. Ich trete gern von meinem Rechte ab, Dusch. Valer mußte abtreten. b) Von einem abtreten, seine Partey verlassen. Von einer Gesellschaft abtreten, die Verbindung mit derselben aufheben. So auch, von einem geschlossen Kaufe abtreten, abgehen. Von seiner Religion, von seiner Meinung abtreten, dieselbe verlassen. Tretet ab von der Ungerechtigkeit, Luth.
Anm. Die Abtretung läßt sich in allen Bedeutungen des Activi gebrauchen, dagegen in den Bedeutungen des Neutrius das Hauptwort der Abtritt üblich ist.
, verb. irreg. S. Treten. Es ist: I. Ein Activum, und bedeutet: 1) Durch Treten, oder im Treten absondern. Einen Nagel, ein Stück von einer Mauer abtreten. Den Absatz abtreten. Ingleichen metonymisch, durch vieles Treten oder Gehen abnutzen. Die Schuhe abtreten. Ein abgetretener Absatz. 2) Durch Treten bezeichnen. Ein Beer, einen Weg im Garten abtreten. 3) Durch Treten zur Vollkommenheit bringen. Einen Weg Abtreten, fest treten. Den Lehmen, den Thon wohl abtreten, ihn zur Genüge treten, bey den Töpfern. 4) Überlassen. Einem sein Recht, sein Haus, seine Güter, sein Amt, die Regierung abtreten. Er mußte seinen Gläubigern Haus und Hof abtreten. Gern will ich dem, der nach mir kommt, den Besitz alles dessen abtreten, was ich noch das Meinige nenne, Dusch. Ich trete dir den Sieg ab, erkenne mich für überwunden. Es ist dieses ohne Zweifel die figürliche Bedeutung der folgenden zweyten der Mittelgattung, in welcher das Zeitwort wegen der damit verbundenen Thätigkeit zu einem Activo gemacht worden.
II. Ein Neutrum, welches das Hülfswort seyn zu sich nimmt. 1) Herab treten, vornehmlich in der weitern Bedeutung des Einkehrens. Bey einem abtreten, nehmlich von dem Wagen, d.i. auf kurze Zeit einkehren. Es wird heute ein guter Freund bey mir abtreten. Wir sind in keinem Gasthofe abgetreten. 2) Wegtreten, sich entfernen, und zwar, (i) eigentlich, einen Abtritt nehmen. Von der Schaubühne abtreten. Der Richter befahl den Parteyen, daß sie abtreten sollten. (2) Figürlich. a) Sich seines Rechtes, seiner Ansprüche begeben. Ich trete gern von meinem Rechte ab, Dusch. Valer mußte abtreten. b) Von einem abtreten, seine Partey verlassen. Von einer Gesellschaft abtreten, die Verbindung mit derselben aufheben. So auch, von einem geschlossen Kaufe abtreten, abgehen. Von seiner Religion, von seiner Meinung abtreten, dieselbe verlassen. Tretet ab von der Ungerechtigkeit, Luth.
Anm. Die Abtretung läßt sich in allen Bedeutungen des Activi gebrauchen, dagegen in den Bedeutungen des Neutrius das Hauptwort der Abtritt üblich ist.