Adelung Wörterbuch
† Abschichten
, verb. reg. act. für abtheilen; besonders in den Rechten an einigen Orten, so viel, als abfinden, abscheiden, abtheilen, d.i. mit einem Theile des Vermögens von der künftigen Erbschaft ausschließen.  
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: † Abschichten