Adelung Wörterbuch
Ablêhnen
, (mit dem tiefen e,) verb. reg. act. 1) Eigentlich, einen Körper von einem Orte weglehnen. Das Bret von der Wand ablehnen. 2) Figürlich, mit Glimpf von sich abwenden. Einen Verdacht von sich ablehnen. Einwürfe ablehnen, entkräften. Einen Antrag, eine Gevatterschaft, eine Ehre ablehnen, auf eine glimpfliche Art ausschlagen. In den Kanzelleyen ist davon das Beywort unablehnlich üblich, für unwiderleglich. In Oberdeutschland wird dieses Zeitwort ableinen gesprochen und zuweilen auch geschrieben, und an andern Orten findet man auch ablenden dafür:  
Wann dann es Gott beliebt, die Stäbe zu verwenden,
Kein Rathschlag noch Gewalt vermag es abzulenden,
Opitz.
 
Welches aber auch von lenken hergeleitet werden kann, S. Haltaus v. Lenden. Das Hauptwort die Ablehnung ist am meisten in der figürlichen Bedeutung üblich.
 
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