Adelung Wörterbuch
Abhandlung
, plur. die -en, von der zweyten Bedeutung des Zeitwortes. 1) Die Unterhandlung und Vollendung eines Geschäftes; ohne Plural. Die Abhandlung eines Vertrages, eines Friedens u.s.f. 2) Die mündliche oder schriftliche Ausführung eines Satzes oder einer Materie. Eine Abhandlung schreiben, drucken lasen u.s.f.  
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