Adelung Wörterbuch
Abfröhnen
, verb. reg. act. 1) Durch Frohn- oder Handdienste bezahlen. Eine Schuld, einen Vorschuß abfröhnen. 2) Die schuldigen Frohndienste leisten. Die Hoftrage abfröhnen. Daher die Abfröhnung.  
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