Adelung Wörterbuch
Abdienen
, verb. reg. act. 1) † Durch persönliche Dienste bezahlen; im gemeinen Leben. Der Knecht dienet eine Schuld, der Soldat einen Vorschuß ab. Abdienen gehet mehr auf die persönlichen Dienste selbst, das gleichfalls niedrige abverdienen aber auf den Verdienst oder den Werth des Dienstes nach Gelde berechnet. 2) * An einigen Oberdeutschen Höfen heißt es so viel, als die Speisen von der Tafel tragen, so wie aufdienen daselbst, die Tafel damit besetzten, bedeutet.
 
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