Conversations-Lexikon oder kurzgefaßtes Handwörterbuch
Zaungerichte
Zaungerichte (lat. Iurisdictio circumsepta) nennt man eine solche Gerichtsbarkeit, welche nur auf einen ganz kleinen Bezirk (z. B. einzelne Höfe, Meierhöfe u. dergl.) eingeschränkt – gleichsam eingezäunt ist, so daß sie sich nicht weiter, als die Markungen, Pfähle oder Zäune jener Besitzung gehen, erstreckt. (S. auch den Art. Pfalgericht i. d. Nachtr.)
Zaungerichte (lat. Iurisdictio circumsepta) nennt man eine solche Gerichtsbarkeit, welche nur auf einen ganz kleinen Bezirk (z. B. einzelne Höfe, Meierhöfe u. dergl.) eingeschränkt – gleichsam eingezäunt ist, so daß sie sich nicht weiter, als die Markungen, Pfähle oder Zäune jener Besitzung gehen, erstreckt. (S. auch den Art. Pfalgericht i. d. Nachtr.)