Conversations-Lexikon oder kurzgefaßtes Handwörterbuch
Zaungerichte
Zaungerichte (lat. Iurisdictio circumsepta) nennt man eine solche Gerichtsbarkeit, welche nur auf einen ganz kleinen Bezirk (z. B. einzelne Höfe, Meierhöfe u. dergl.) eingeschränkt – gleichsam eingezäunt ist, so daß sie sich nicht weiter, als die Markungen, Pfähle oder Zäune jener Besitzung gehen, erstreckt. (S. auch den Art. Pfalgericht i. d. Nachtr.)
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