Conversations-Lexikon oder kurzgefaßtes Handwörterbuch
Succumbenz-Gelder, Die
Die Succumbenz-Gelder (v. dem lat. Worte: succumbere, unterliegen) heißen in der praktischen Jurisprudenz diejenigen Gelder, welche bei gewissen Gerichten (z. B. dem Handelsgerichte zu Leipzig, den Ober- und Bergämtern u. s. f.) von einem, der wider ein Urtheil eine Apellation eingewendet hat, auf den Fall, wenn er mit dieser Appellation abgewiesen wird (in casum succumbentiae), erlegt werden.
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