Conversations-Lexikon oder kurzgefaßtes Handwörterbuch
Seeräuber
Seeräuber – Corsaren, Freibeuter, Piraten –. Diese berüchtigten Namen erhalten alle diejenigen, welche mit einem zum Kriege ausgerüsteten Schiffe in See gehen, und alles, worauf sie stoßen, ohne Unterschied berauben und wegnehmen, ohne dazu Auftrag von irgend einer Macht zu haben. In Rücksicht dieses letztern Punkts unterscheiden sie sich von den Kapern (Armateurs); dieß sind diejenigen, welche von ihrem Landesherrn Auftrag und Erlaubniß haben, feindliche Schiffe anzugreifen und wegzunehmen. – Zu jener Classe gehören nun entweder Privatpersonen (diese werden gradehin wie jede andre Räuber angesehen und behandelt), oder ganze Völker, die eigentlich so genannten Corsaren, d. h. diejenigen Seeräuber, welche aus der Barbarei kommen, und sich häufig in den Italiänischen Gewässern aufzuhalten pflegen; dieß sind die Bewohner von Algier, Tunis und Tripoli. Wenn ein solcher auf den Raub ausgehen will, so pflegt er, nachdem er bei seinem Oberhaupte die Erlaubniß dazu erhalten hat, durch eine Kanone das Signal zu geben, worauf sich alle, die an dem Raube Theil nehmen wollen, an Bord begeben. Sobald die Prise gemacht ist, erhält zuförderst der Dey oder Bey seinen Antheil (den achten von der Ladung), und das übrige wird nun in zwei Theile getheilt, wovon einer dem Schiffseigenthümer, der andre dem Schiffsvolke————
und den übrigen Theilnehmern zufällt. Ueber die Begünstigung dieser Seeräuberei von Seiten der Türkischen Pforte s. m. den Art. Algier im 1. Th. S. 36. Indessen scheint man jetzt bei der Frechheit, womit diese Raubstaaten, besonders die Algierer, gegen die Handelsmächte verfahren, und nur noch neuerlich z. B. außer Portugiesischen, Schwedischen und Amerikanischen Schiffen, auch Englische und Französische Handelsfahrzeuge, trotz des von dem Dey von Algier mit Frankreich geschlossenen Friedens, weggenommen und die Mannschaft in die Sclaverei abgeführt haben, mit Ernst diese Raubnester angreifen zu wollen.
Seeräuber – Corsaren, Freibeuter, Piraten –. Diese berüchtigten Namen erhalten alle diejenigen, welche mit einem zum Kriege ausgerüsteten Schiffe in See gehen, und alles, worauf sie stoßen, ohne Unterschied berauben und wegnehmen, ohne dazu Auftrag von irgend einer Macht zu haben. In Rücksicht dieses letztern Punkts unterscheiden sie sich von den Kapern (Armateurs); dieß sind diejenigen, welche von ihrem Landesherrn Auftrag und Erlaubniß haben, feindliche Schiffe anzugreifen und wegzunehmen. – Zu jener Classe gehören nun entweder Privatpersonen (diese werden gradehin wie jede andre Räuber angesehen und behandelt), oder ganze Völker, die eigentlich so genannten Corsaren, d. h. diejenigen Seeräuber, welche aus der Barbarei kommen, und sich häufig in den Italiänischen Gewässern aufzuhalten pflegen; dieß sind die Bewohner von Algier, Tunis und Tripoli. Wenn ein solcher auf den Raub ausgehen will, so pflegt er, nachdem er bei seinem Oberhaupte die Erlaubniß dazu erhalten hat, durch eine Kanone das Signal zu geben, worauf sich alle, die an dem Raube Theil nehmen wollen, an Bord begeben. Sobald die Prise gemacht ist, erhält zuförderst der Dey oder Bey seinen Antheil (den achten von der Ladung), und das übrige wird nun in zwei Theile getheilt, wovon einer dem Schiffseigenthümer, der andre dem Schiffsvolke————
und den übrigen Theilnehmern zufällt. Ueber die Begünstigung dieser Seeräuberei von Seiten der Türkischen Pforte s. m. den Art. Algier im 1. Th. S. 36. Indessen scheint man jetzt bei der Frechheit, womit diese Raubstaaten, besonders die Algierer, gegen die Handelsmächte verfahren, und nur noch neuerlich z. B. außer Portugiesischen, Schwedischen und Amerikanischen Schiffen, auch Englische und Französische Handelsfahrzeuge, trotz des von dem Dey von Algier mit Frankreich geschlossenen Friedens, weggenommen und die Mannschaft in die Sclaverei abgeführt haben, mit Ernst diese Raubnester angreifen zu wollen.