Conversations-Lexikon oder kurzgefaßtes Handwörterbuch
Schweden
Schweden, gegenwärtig noch das größte Königreich in Europa, war der Geschichte zu Folge ehedem ein Theil von Scandinavia oder Scandia, welches beinahe alle Nordische Reiche und Lande befaßte, die Odinus oder Othinus, ein Scythe von Geburt, mit Beihülfe seiner tapfern Landsleute, deren Anführer er war, nach und nach sich unterwürfig gemacht hatte. Dieser Odinus theilte noch bei Lebzeiten seine Reiche und Besitzungen unter seine Söhne und Anverwandten; von den erstern bekam unter andern Skiold Dänemark und Norwegen, und Yngu Schweden, Gothland und Finnland. Derselbe Odin wurde nach seinem Tode vergöttert und machte eine Hauptgottheit im Norden aus, welcher zu Ehren mehrere Tempel errichtet wurden, unter welchen der zu Upsal der vorzüglichste und berühmteste war. Yngu und seine Nachkommen, die Yuglinger, wie sie in der Schwedischen Geschichte heißen, haben wohl einige hundert Jahre, nicht unter dem Namen Könige, sondern unter dem Prädicat Drottars regiert; dieses Wort heißt so viel als oberster Regent und Richter, dem andere Regenten subordinirt sind. Die damahls im Norden lebenden Fylkiskönige oder Fylkisfürsten, welche sehr große Ländereien daselbst hatten, mußten die Drottars als ihre obern Regenten und Richter anerkennen und in Kriegen ihnen beistehen; mit einem Wort, sie————
waren gleichsam die Vasallen der Drottars, hatten jedoch ihre Besitzungen erblich, so, daß sie auf ihre männliche und weibliche Descendenz übergingen. Der Drottar Dygue war der erste, der sich König nannte, und zwar König von Upsala, als dem Hauptorte seines Königreichs. Diesen Titel behielten nun auch die Nachkommen, eben so als Upsala zur Hauptstadt, bei, weil gerade hier der Haupttempel des ganzen Nordens und bei der Verehrung der Gottheit auch die königliche Würde am meisten bemerkbar war. – Trotz der Untergebenheit nun der Fylkisfürsten unter die Drottars Schwedens, gelang es doch zu Anfange des achten Jahrhunderts einem solchen Fylkisprinzen aus Gothland, Namens Ifwar Widfamne, auf den Upsala-Königsthron sich zu schwingen, und nicht nur alle die Schweden damahls ausmachenden Lande zu behaupten, sondern auch noch obendrein dasselbe mit Dänemark zu vermehren, welches Königreich bis zu Anfange des neunten Jahrhunderts mit Schweden vereinigt geblieben und regiert worden, durch eine nachherige Ländertheilung aber wieder davon abgekommen ist.
Schweden ist eins von denjenigen Ländern, in welchen die christliche Religion sehr spät angenommen wurde. Amsarius (von Manchen auch Ausgarius geschrieben), Bischof zu Hamburg (vorher ein bloßer Mönch, der aber wegen seiner wahren aufrichtigen
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Herzensfrömmigkeit dieses Bisthum erhalten hatte), ging im neunten Jahrhundert, in der Absicht die christliche Religion zu verbreiten, unter der Regierung Ericks Segersäll, des letztern heidnischen Upsala-Königs, nach Schweden, und wurde, weil dieser König der christlichen Religion selbst sehr geneigt war, in seinen Bekehrungsbemühungen von ihm zwar eifrigst unterstützt: indeß gelang es ihm gleichwohl nicht so, daß diese neue Lehre gleich öffentlich als Staatsreligion wäre festgesetzt worden; vielmehr wurde Erick, nachdem man seine Neigung zu derselben erfuhr, seines Königsthrons entsetzt. Nur erst im Jahre 1001 nahm Olaus Skötkonung (Olof Schooßkönig – deßhalb so benannt, weil er zu der Zeit, als er König ward, noch sehr jung war und bei seiner Wahl auf dem Schooße seiner Mutter saß –) die christliche Religion öffentlich an, und führte sie nach und nach sowohl in Schweden als in Norwegen, welches Land er kurz vorher durch Sieg an sich gebracht hatte, als Staatsreligion ein. Von dieser Zeit an nennt er sich aber auch nicht mehr König von Upsala, sondern König von Schweden, welche Benennung nun nach seinem Tode und unter seinen Nachfolgern förmlich diplomatisch ward. Wie hätten sich auch die Könige von Schweden noch fernerweit Könige von dem einzelnen Orte Upsala nennen sollen, da jener Tempel, dem zu Ehren sie sich so genannt hatten, bereits zer-
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stört und diese Zerstörung selbst auf Ericks Geheiß geschehen war?
Kein Königreich in Europa hat, unsers Wissens, in einem so kurzen Zeitraume aus so vielen und verschiedenen Häusern seine Könige erhalten, als Schweden seit 1059 bis 1397, in welchem Jahre die Calmarische Union zu Stande kam. Allein damahls war auch die Königswürde in Schweden noch nicht recht erblich; sondern man wählte nach dem Abgange eines Königs jedesmahl so, daß man zwar, wenn es sich thun ließ, bei der Familie – ohne Rücksicht auf Primogenitur – blieb, allein öfterer auch davon abging, oder aber aus einer andern Familie einer eingeschoben wurde: daher Könige aus bloßen Gothländischen und Schwedischen Familien. Noch bis auf den heutigen Tag lebt in Schweden eine der ältesten und angesehensten Familien, die dem Schwedischen Throne mehrere Könige gegeben hat, nehmlich die Familie der Bonde (Bauer, wenn man diesen Geschlechtsnamen ins Deutsche übersetzt), welche theils gräflich, theils freiherrlich, theils bloß adelich ist und vor vielen andern Familien Schwedens durch Kenntnisse und Rechtschaffenheit sich auszeichnet, auch täglich um ihr Vaterland sich bestmöglichst verdient zu machen bestrebt. Dieses Bondische Haus kam in der letzten Hälfte des zwölften Jahrhunderts auf den Thron: und fast hundert Jahre lang sind abwechselnd aus demsel-
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ben Könige gewählt worden;1 ja, noch im Jahre 1448, mithin 151 Jahre nach der Calmarischen Union, wurde nochmahls ein Bonde, welcher unter dem Namen Carl Knutson in der Schwedischen Geschichte bekannt ist und vorher Reichsvorsteher gewesen war, zum König gewählt, der auch als solcher bis zum Jahre 1470 regiert hat (freilich nicht ununterbrochen; denn in seine Regierungsjahre fallen die vielen und mannigfaltigen Beeinträchtigungen, die der Schwedische Thron von dem Könige von Dänemark, Christian I. welcher der Calmarischen Union zu Folge auch König von Schweden sein wollte, erfahren mußte) und auch wirklich als König in diesem Jahre verstorben ist.
Doch nicht bloß Gothländische und Schwedische Familien gelangten vor der Calmarischen Union auf den königlich Schwedischen Thron, sondern auch fremde Fürsten wurden dazu gerufen, oder suchten sich entweder durch List oder durch die Gewalt der Waffen desselben zu bemächtigen. Dieß thaten der Herzog von Mecklenburg, Albrecht, ingleichen die Königin von Dänemark und Norwegen, Margaretha, eine der entschlossensten, klügsten und schlauesten Damen. Mit dieser Fürstin erlangte Schweden seine Größe und seinen Glanz.
Die zu Calmar bewirkte Vereinigung, von welcher wir sogleich näher sprechen werden, muß uns schon
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gegen das große, weit umfassende Genie und die angebornen Regentengaben dieser Königin Margaretha Bewunderung einflößen, hätte auch sonst die Geschichte nichts anderes von ihr aufzuweisen – besonders da diese beiden Königreiche, Dänemark und Schweden, beinahe seit ihrer Entstehung unter einander beständige Nebenbuhler waren; da das eine die Größe des andern nicht leiden konnte, und jedes für sich allein bestehen, keins aber dem andern unterwürfig sein, ja nicht einmahl im Range nachstehen wollte. Und diese Dame weiß sich die ihrem Reiche gleichsam angestammten Feinde, die Schweden, durch ihre weise Regierung und durch ihr kluges Benehmen in so hohem Grade geneigt und ergeben zu machen, daß sie freiwillig ihr die Krone antragen und alles genehmigen, was sie verlangt; weiß während der Minderjährigkeit Erichs, als so lange ihre Regentschaft dauerte, es dahin zu bringen, daß die zum Regierungswechsel gewohnten Schweden unter ihrem Zepter im höchsten Grade sich glücklich fühlen, daß diese Schweden ihrer angebeteten Königin nicht nur in den Regierungsgeschäften alle mögliche Erleichterung verschaffen, sondern auch noch darin sie eifrigst unterstützen, daß sie noch während ihrer Regentschaft im J. 1405 den ehedem feierlichst gewählten König Albrecht, welcher noch damahls keinen unbedeutenden Anhang in Schweden hatte, aus dem Königreiche
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vertreiben und zur völligen Verzichtleistung auf die Schwedische Krone vermögen, Erichen aber, nach erlangter Volljährigkeit, alle drei Königreiche als einen einzigen Staatskörper zur Zufriedenheit aller ruhig übertragen kann. Eine solche außerordentliche Frau war es werth, drei Kronen auf ihrem Haupte zu tragen, und verdiente wohl, von manchen Geschichtschreibern die Nordische Semiramis genannt zu werden.2
Wir glauben, unsern Lesern einen nicht ganz unangenehmen Dienst zu erzeigen, wenn wir ihnen eins der wichtigsten ältern Staatsgesetze – jene zu Calmar getroffene Vereinigung, welche in der Schwedischen, Dänischen und Norwegischen Geschichte insgemein die Calmarische Union heißt, und welche, so merkwürdig sie auch immer war und noch gegenwärtig ist, gleichwohl nur von sehr wenigen Geschichtschreibern gehörig benutzt wird – dem Inhalte nach hier mittheilen; er ist folgender: 1) Alle drei Königreiche erkennen Margaretha als ihre rechtmäßige Königin. 2) Schlägt die Königin den Ständen dieser Reiche den Enkelsohn ihrer ältern Schwester, den Herzog von Pommern, Erich, zu ihrem Nachfolger vor, und die Stände wählen und erkennen ihn als Unionskönig. 3) Beschließen die Stände aller drei Königreiche, daß sie ewig beisammen bleiben und nie von einander sich trennen wollen. 4) Sollen dieselben zwar auch künf-
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tighin so wie zuvor Wahlreiche bleiben: doch wollen die Stände derselben bei der Königswahl allemahl auf einen Prinzen des abgegangenen Königs Rücksicht nehmen, und wenn kein Prinz im erstern Grade mehr am Leben wäre, einen seiner Enkel wählen; wäre jedoch gar kein Prinz des Hauses da, so sollen die Stände nach ihrem Belieben sich einen König wählen dürfen. 5) Soll jedes von diesen drei Reichen nach seiner eignen Verfassung und nach seinen eignen Gesetzen regiert werden. 6) Soll der König in keinem dieser drei Reiche beständig residiren, sondern abwechselnd in allen. 7) Soll zwar jedes Königreich seine Finanzen für sich allein haben, jedoch verbindlich sein, daß, wenn der jedesmahltge Unionskönig wegen des einen oder des andern angefochten und in Krieg verwickelt werden sollte, das eine dem andern thätigst beistehe. 8) Soll, wenn irgend ein Unterthan aus dem einen oder dem andern dieser drei Königreiche verwiesen werden würde, derselbe aus allen drei Reichen zugleich verwiesen sein und in keinem ihm Aufenthalt verstattet werden.
So gut und weise aber auch die Absicht Margarethens bei dieser Vereinigung war und so wohlthätige Erfolge auch Jedermann sich davon versprechen mußte, so wenig wurde doch gleichwohl jene gute Absicht erreicht. Aeußerst unbesonnen und oft Rasenden gleich benahmen sich Margarethens Nachfolger,
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die Unionskönige, gegen die Schweden sowohl als gegen die Unterthanen der übrigen beiden Reiche. Die Schweden, lange noch nicht von ihrer Neigung zum öftern Regentenwechsel hinlänglich geheilt und abgezogen, erhielten bald sehr vielen, sehr großen Anlaß zum Abfall, ja sie wurden dazu gereitzt. Erich selbst, der erste Unionskönig, veranlaßte durch sein brutales und beinahe despotisches Benehmen, daß Schweden sich in kurzer Zeit empörte, und am Ende das ganze Königreich, welches zeither nur immer von Erichen als ein Nebenreich Dänemarks war betrachtet worden, von ihm förmlich abfiel und unter seinem Reichsvorsteher, Carl Knutson aus dem Hause Bonde, dessen bereits von uns namentlich gedacht worden ist, sich einige Zeit selbst regierte. Zwar kehrte dasselbe nach Erichs Tode wieder zu Dänemark zurück, fiel aber immer wieder ab und wählte sich eine Zeit lang seine Könige nach Gefallen; und obgleich auch die Nachfolger Erichs alle, bis auf Christian II. als Unionskönige meist so glücklich waren, zum Schwedischen Königsthron zu gelangen, so wurden sie doch alle aus dem Reiche vertrieben und hernach ihrer königlichen Würde entsetzt. Sonach ward jenes große Werk, die Calmarische Union, für Dänemark und Schweden mehr ein Anlaß zu einer Reihe der heftigsten und blutigsten Kriege; auch war sie eigentlich nur von 1397 bis 1523 wirksam: binnen diesen 126 Jahren aber re-
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gierten, außer der Margaretha, folgende 5 Unionskönige: 1) Erich VII. Herzog von Pommern; 2) Christoph III. Herzog von Baiern, Schwestersohn Erichs, der bis an seinen Tod alle drei Reiche regierte; 3) Christian I. der erste König aus dem Hause Oldenburg, welches gegenwärtig noch auf dem Dänischen und Norwegischen Throne sitzt; 4) Johann, dessen Sohn, und 5) Christian II. mit dem Beinamen der Böse, des vorigen Sohn. Während diesem Zeitraume aber, und wenn diese Unionskönige zu willkührlich oder gar unmenschlich verfuhren, gab es in Schweden mehrere Interregna, in welchen Reichsvorsteher gewählt wurden, die statt der Könige regierten, als 1) der vorher gedachte Carl Knutson, nachheriger König, 2) Erick Axelson, 3) Sten Sture der ältere, 4) Suante Nielsson Sture, 5) Sten Sture der jüngere und 6) Gustav Erickson Wasa. Dieser letztere Reichsvorsteher aber schwang sich endlich im Jahre 1523 auf den königlich Schwedischen Thron, zu einer Zeit, als Christian II. gegen die Schweden auf das fürchterlichste und unmenschlichste wüthete und auf die barbarischste und heimtückischste Weise in diesem Königreiche ganze Ströme Bluts vergießen ließ. Dieser Gustav Wasa3, ein naher Verwandter des Sturischen Hauses und Sohn des Reichsraths Erick Wasa, den Christian II. bei der so genannten Stockholmer Bluthochzeit 1520 unter den andern Großen des Reichs
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mit hinrichten ließ, gehörte mit zu jenen unglücklichen sechs Schwedischen Geißeln, die dieser unmenschliche König im Jahre 1518 vorher nach Dänemark hatte schleppen lassen: er entkam durch die Flucht bis Lübeck, ging dann nach einiger Zeit als gemeiner Soldat nach Schweden zurück, zwar nicht gleich nach der Hauptstadt Stockholm, sondern nach Thalland oder Dalekarlien4; und mit Hülfe der Einwohner dieses Landes, der so genannten Dalekerls, trat er endlich öffentlich auf, drang gegen Stockholm vor, wo ihm alles zuströmte, wurde bald zum Reichsvorsteher und endlich im Jahre 1523 zum König gewählt, dem vorigen Könige, Christian II. aber von den Schweden der Gehorsam aufgekündigt. Zwar erhielt anfangs Gustav bei seiner Königswahl das Reich nicht erblich – Christian II. sowohl als der nunmehrige neue König von Dänemark, Friedrich I. hatten vermöge der Calmarischen Vereinigung Anspruch darauf – allein Gustav erhielt sich, theils weil ihm sein kluges Benehmen die Liebe der Schweden verschaffte, theils und hauptsächlich weil ihn die äußern Umstände hinlänglich begünstigten (Christian II. war nach den Niederlanden geflohen und Friedrich I. war selbst vor seinem Vorgänger nicht sicher) nicht nur bis an seinen Tod als König, sondern brachte es auch gar bald dahin, daß die Stände ihm die Krone auch für seine männlichen Nachkommen versicherten und am
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Ende auch auf die weibliche Descendenz die Successionsfolge extendirten.
Gustav Wasa – in der Schwedischen Geschichte Gustav I. – fand das Reich durch die fast immerwährenden Kriege, oft durch innere Unruhen, mehrere Jahrhunderte hindurch zerrüttet. Fast das einzige Verdienst seiner Nation war vor ihm und auch jetzt noch dieses, daß sie tapfere und geübte Soldaten waren: allein Berg- und Feldbau, Seewesen und Schifffahrt – diese zwei Hauptbedürfnisse eines so großen, von so vielen Gewässern umschlossenen Reichs – Aufmunterung des Handels mit dem Auslande – mit keinem von diesen so wichtigen Gegenständen hatten sich Gustavs Vorgänger ernstlich befaßt; und selbst jener großen Königin, Margarethens, Bemühungen gingen im Ganzen fast einzig und allein auf innere Landesruhe, aber nicht auf einzelne Volksklassen, ja nicht einmahl auf die Vermehrung der öffentlichen Einkünfte. Kurz, in dem erbärmlichsten und zerrüttetsten Zustande fand Gustav sein Reich; aber bald machte er es blühend. Er zog Fremde nach Schweden, besonders Handwerker und Mannfacturisten, und unterstützte sie nach Kräften: er beförderte den Berg- und Ackerbau; er richtete das Seewesen vortrefflich ein, um die Schwedischen Producte ins Ausland zu schaffen und dagegen fremdes Geld in sein Reich zu bringen: und weil er wohl wußte, daß die Armuth seiner Länder so-
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wohl als die der Individuen großen Theils daher rühre, daß die Geistlichkeit die größten, meisten und ergiebigsten Besitzungen und überhaupt ungeheure Einkünfte hatte; so beförderte er die evangelisch-lutherische Religion, der er selbst schon aus Ueberzeugung geneigt und ergeben war, mit dem größten Eifer, befahl zu dem Ende den Gottesdienst in Schwedischer Sprache zu halten, ließ die Schwedische Uebersetzung des Neuen Testaments, die Lorenz Petrus mit der lutherischen gleichlautend veranstaltet hatte, in Umlauf bringen, und endlich im Jahre 1544 die lutherische Religion auf dem Reichstage, zur Zufriedenheit des größten Theils seiner Unterthanen, als Staatsreligion öffentlich erklären. Durch Einziehung der Klostergüter fielen ihm große Summen zu, die er zum Wohl des Landes sowohl als zu Bezahlung der Schulden des Königreichs an die Stadt Lübeck willig aufopferte. Auch die Wissenschaften hatten an diesem guten Könige einen großen Beförderer; und nichts war ihm angelegener, als seine vier Prinzen zu den Wissenschaften anzuhalten und ihnen eine seinem Zeitalter angemessene gute Erziehung geben zu lassen. Kurz, Gustav war ein König, der um Schweden unendliche Verdienste hatte, worunter dasjenige freilich bei weitem das vorzüglichste ist, daß er, ohne seinem Königreiche gegen andere Mächte etwas zu vergeben, demselben einen bleibenden Frieden schenkte und nicht
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auf Eroberungen dachte: so wie denn wirklich unter seiner Regierung nichts an Schweden gekommen, aber auch nichts davon abgerissen worden ist; mit einem Worte, es hatte Schweden zu Gustavs Zeiten nicht mehr und nicht weniger, als was ursprünglich Yngue von seinem Vater Odin erhalten hatte.
Das Geschlecht dieses großen Gustavs hat sich an die 141 Jahre auf dem Schwedischen Throne erhalten, nehmlich bis 1654, wo die Königin Christine, der letzte Zweig seines Hauses, die Regierung freiwillig niederlegte und auf ihre Krone Verzicht leistete. Nicht alle Nachkommen seines Hauses aber glichen ihm; nur zwei darunter waren eigentlich der Krone werth, nehmlich Gustav II. Adolph sein Enkel, und dessen Tochter, die eben gedachte Christine. Ersterer, beim Tode seines Vaters, Carls IX. noch nicht volljährig, fand beim Antritt seiner Regierung drei gegen seinen Vater mit der größten Erbitterung geführte Kriege, wobei dieser selbst ein Opfer geworden war, nehmlich den mit Dänemark, den mit Pohlen und den mit Rußland. Der erste, bei weitem der beschwerlichste und gefährlichste, wurde durch Großbritanniens Vermittelung zu Siöröd unter leichten Bedingungen beigelegt, indem Dänemark alles Eroberte, gegen Bezahlung einer Million Reichsthaler Kriegskosten, an ihn wieder abtrat. Mit Pohlen machte Gustav Adolph II. einstweilen nur Waffenstillstand, um dadurch Ruß-
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land zum Frieden zu Stolbowa zu nöthigen, der für ihn äußerst vortheilhaft war, indem der Czaar Kexholm und ganz Ingermannland, auch sein Recht auf Liefland, ihm abtrat. Hierdurch nun wurde er in den Stand gesetzt, den Krieg gegen Pohlen wieder mit Nachdruck fortzusetzen, fast ganz Lief- und Curland nebst Preußen zu erobern, sowohl Sigismunden, König von Pohlen, als dessen Alliirten, den Deutschen Kaiser Ferdinand II. zu einem sechsjährigen Waffenstillstande zu bringen, und während desselben Liefland nebst mehrern Städten Preußens in seiner Gewalt zu behalten: und da der seit 1618 in Deutschland wüthende dreißigjährige Religionskrieg zum Nachtheil der meisten Deutschen Stände, besonders zum größten Unglück des evangelischen Religionstheils, war geführt worden, und die Uebermacht des Kaisers Ferdinand II. nebst dessen Absichten auf die Nordischen Reiche täglich sich mehr und mehr zeigten, Gustav Adolph aber ein sehr aufrichtiger und eifriger Bekenner der evangelisch-lutherischen Religion war; so wandte er nun seine Waffen in Deutschland gegen den Kaiser und dessen Alliirte, und ward der Retter seiner Glaubensgenossen, die ohne seinen Beistand höchst wahrscheinlich würden haben unterliegen müssen (vergl. den Artikel Gustav Adolph II. Th. 2. S. 148 ff.). Zwar blieb dieser große König 1632 in der Schlacht bei Lützen (das Weitere sehe man in
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dem Art. Dreißigjähriger Krieg, Th. 1. S. 364): allein unter des großen Staatsministers Oxenstierna Leitung setzte Schweden den Krieg fort; Gustavs Tochter, Christina, that, nachdem sie die Regierung selbst übernommen hatte, ein Gleiches, und half ihn endlich im Jahre 1648 durch den Westphälischen Frieden beendigen. Dieser großen Königin (der ein besonderer Art. im 1. Th. S. 262. gewidmet ist) hat Deutschland fast allein den Westphälischen Frieden zu verdanken; ihr allein gebührt der Ruhm, daß dessen Gleichgewicht gegen den Kaiser in diesem Frieden festgesetzt wurde und der evangelische Religionstheil im Deutschen Reiche festen Fuß erhielt. Aber auch Schweden fand bei diesem Frieden seine Rechnung; denn außer baaren fünf Millionen Reichsthalern für Kriegskosten bekam dasselbe die zwei säcularisirten Länder Bremen und Vehrden als Herzogthümer, ferner das ganze Herzogthum Vorpommern und einen sehr bedeutenden Theil von Hinterpommern nebst der Insel Rügen, auch die Stadt Wismar mit ihrem Gebiet im Niedersächsischen Kreise, nebst der Reichsstandschaft und dem Stimmenrechte auf dem Deutschen Reichstage wegen aller dieser Länder. Sehr wichtige Acquisitionen! wichtig an Revenüen, aber auch nicht minder dadurch wichtig, daß Schweden, ein so weit entferntes Königreich, vermittelst derselben aufs Deutsche Reich den größten Einfluß erhielt und im
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Auslande dessen Ruhm bis zum höchsten Gipfel stieg! Und wirklich hat Schweden unter der Regierung Christinens seine größte Höhe, seinen vorzüglichsten Glanz erreicht; denn es befand sich damahls bei demselben, außer Lappland und Ingermannland, der größte Theil Finnlands, Liefland, ein ziemlich großer Theil von dem heutigen Königreich Preußen, die Insel Rügen, ganz Vorpommern und der größte und beste Theil von Hinterpommern, Bremen und Vehrden, die Stadt Wismar mit ihrem Gebiet nebst der Insel und dem Amte Poel. Hätten nun ihre Nachfolger diesem großen Reiche, welches zur selbigen Zeit verhältnißmäßig ziemlich Menschen hatte (denn im dreißigjährigen Kriege bestand die Schwedische Armee großen Theils aus Deutschen, welche entweder mit Zwang angeworben wurden, oder aber aus Liebe zu Schweden, vielleicht auch aus warmem Eifer für die evangelisch lutherische Religion, sich freiwillig anwerben ließen), eine lange Ruhe zu verschaffen gewußt, und hätten sie, in Bezug auf Landescultur, die Grundsätze, die Gustav Wasa ihnen vorgezeichnet hatte, besser befolgt: so würde Schweden gegenwärtig nicht nur auf seiner vorigen Höhe stehen, sondern vielleicht das erste Reich in Europa sein; allein es erfolgte das Gegentheil. Gleich Carl X. der erste König aus dem Hause Zweibrücken, welcher unmittelbar auf Christinen folgte, suchte aus eitler Ehrbegierde Krieg,
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und fand ihn: sein Sohn, Carl XI. kränkte seine Unterthanen außer dem, daß er sie mit Gewalt unter die Waffen schleppen ließ, noch auf andere unzählige Arten an ihren Rechten; ja sogar ihr Eigenthum war vor ihm nicht sicher. Endlich Carl XII. des vorigen Sohn, kannte vollends gar kein höheres Glück für einen König, als den Krieg (m. s. dies. Art. im 1. Th. S. 229): zwar wurde er zu dem ersten, dem Dänischen, der unter seine Regierung fiel – oder besser, den er von seinem Vater geerbt hatte – genöthigt; die übrigen aber fing er meistens aus eitler Ruhmbegierde an. Aber dafür entvölkerte er auch seine Länder, brachte Armuth dahin und erlebte noch das Unglück, viele seiner Besitzungen zu verlieren, z. B. ganz Ingermannland, ganz Liefland nebst einem Theile von Finnland an den Czaar von Rußland: ja, was dieser König nicht selbst einbüßte, das war nach dessen Tode seine Schwester, die Königin Ulrike Eleonore, genöthigt, für den Frieden hinzugeben, z. B. die Herzogthümer Bremen und Vehrden an das Churhaus Hannover, für eine Million Reichsthaler, ingleichen Schwedens Theil von Hinterpommern, auch gerade den besten Theil von Vorpommern an Chur-Brandenburg, für zwei Millionen Reichsthaler; gewiß sehr unbedeutende Summen, wenn man den Umfang, die Lage und den Ertrag dieser abgetretenen Länder berücksichtigt. So brachten also Christinens Nachfolger
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aus dem Zweibrückischen Hause insgesammt ihr Königreich Schweden herunter; und es ist nimmer zu erwarten, daß das Holsteinsche Haus, welches seit 1755 den Schwedischen Thron besitzt, bei den gegenwärtigen Conjuncturen der Dinge dieses große Reich je wieder zu seiner vorigen Höhe bringen werde Zwar besitzt dasselbe gegenwärtig noch alle die Länder (die Stadt Wismar und deren Gebiet abgerechnet, die der jetzige König Gustav IV. Adolph im Jahr 1802 für 250,000 Reichsthaler an Mecklenburg-Schwerin abgetreten hat), welche nach dem Tode der Königin Ulrike Eleonore und ihres Gemahls, des Königs Friedrichs aus dem Hause Hessen-Cassel, da waren; allein in welchem Zustande befinden sich diese Länder! wie menschenleer sind sie! und wie wenig sind ihre Producte geeignet, um große Summen Geldes aus dem Auslande dahin ziehen zu können! Ihre Eisen-, Holz- und Lederwaren laufen in der That zu wenig ins Geld, als daß bei ihrem Handel mit fremden Nationen – gehalten gegen die Waren, welche nach Schweden eingeführt werden und meistens von höherm Werthe sind – ein großer Ueberschuß sich denken ließe.
Dieses große Königreich Schweden macht, so wie es gegenwärtig noch beisammen ist, den nördlichsten Theil Europens aus, und gränzt gegen Morgen an Rußland, gegen Mittag an die Ostsee oder das Baltische Meer, gegen Abend an Dänemark, auch zum
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Theil an Norwegen, und gegen Mitternacht an den andern Theil Norwegens, an Lappland und das Eismeer; seine Größe wird von Manchen zu 14,326, von Andern aber, wohl etwas zu gering, zu 12,800 geographischen Quadratmeilen angegeben. Die Ostsee macht bei Schweden zwei große Meerbusen, den Bothnischen und den Finnischen.
Das ganze Königreich theilt sich in fünf Haupttheile ab: A) in das eigentliche Schweden, bestehend aus Upland, Südermannland, Westmannland, Nerike und aus Thalland oder Dalekarlien; B) Gothland, bestehend aus Ostgothland, Westgothland und Südergothland nebst der Provinz Bahus in Norwegen; C) Nordland, bestehend aus Gästrikland, Hälsingland, Medelpad, Jämptland, Häridalen, Angermannland und Westboten; D) Finnland, aus dem eigentlichen Finnland, Ostboten, Sawolar, Tawastland, Nyland und Kymmenegards-Lehn bestehend; E) Lappland endlich, welches in sechs Marken, eben so viel als Flüsse da sind, abgetheilt ist.
Im ganzen Königreich Schweden giebt es nicht mehr als drei Universitäten, die eine zu Upsala in Upland (also im eigentlichen Schweden), von dem Reichsvorsteher Sten Sture dem ältern im Jahr 1476 gestiftet, die zweite zu Lund in Schonen (mithin in Südergothland), von König Carl XI. im Jahr 1668 gestiftet, und die dritte zu Abo, der Hauptstadt Finn-
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lands, von der Königin Christine im Jahr 1640 gestiftet. Alle diese drei Universitäten sind gut eingerichtet und haben reichliche Fonds, besonders die zu Upsala: auf dieser hatten ehedem die jüngern drei Prinzen Gustavs I. studirt; als hernach der jüngste, Carl IX. auf den Thron kam, so beschenkte er sie vollends reichlich, und sein Sohn Gustav Adolph that ein Gleiches. Zwar hat Schweden auch in seinen Deutschen Besitzungen, zu Greifswalde in Vorpommern, noch eine Universität: allein diese ist Deutscher Stiftung und lange vor der Abtretung dieses Landes an Schweden da gewesen; ihr Stifter war Wratislav, Herzog von Pommern, 1456. Indessen haben doch die Könige von Schweden auch um diese Universität das Verdienst, daß sie derselben reichliche Fonds haben zufließen lassen.
In sämmtlichen die Schwedische Monarchie ausmachenden Staaten, so wie in Vorpommern, giebt es nur Eine herrschende Religion, nehmlich die evangelischlutherische; ja, es ist Staats-Grundgesetz, daß keine andere geduldet werden kann. Selbst in Lappland, wo doch noch viel Heidenthum ist, sind diejenigen Einwohner, welche durch die königlich Schwedischen Missionaire zum christlichen Glauben gebracht worden sind, ebenfalls auch Bekenner der evangelisch-lutherischen Religion. Selbst das königliche Haus muß seit Carl IX. diese festgesetzte Religion
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öffentlich bekennen: daher in den vorigen Zeiten die vielen und großen Bewegungen gegen den König Johann, der, in der Hoffnung zum König von Pohlen gewählt zu werden, heimlich die katholische Religion angenommen hatte; und noch größere Bewegungen gegen dessen Sohn Sigismund, welcher, nachdem er öffentlich zur katholischen Religion übergetreten war, die Pohlnische Krone erhalten hatte. Und gewiß würde es in der Folge der Zeit 1654, als die Königin Christine die katholische Religion annahm, zu nicht mindern Bewegungen und Unruhen gekommen sein, hätte sie nicht vorher schon die Regierung in die Hände ihres schon gewählten Nachfolgers Carls X. niedergelegt. Uebrigens ist die äußerliche Ausübung des evangelisch-lutherischen Gottesdienstes in Schweden gewisser Maßen prachtvoller als in Deutschland; denn Schweden hat seine evangelisch lutherischen Erzbischöfe, Bischöfe und Pröbste, welche die Metropolitan- und Diöcesanrechte und in manchen Orten, wo Consistorien sind, auch die geistliche Gerichtsbarkeit ausüben. Erzbischof ist ein einziger zu Upsala, aber Bischöfe sind 13 und Pröbste 192. Die Erz- und Bischöfe haben das Recht, die gemeinen Stadt- und Landgeistlichen zu ordiniren; die Pröbste hingegen können bloß die ihrem Sprengel unterwürfigen Geistlichen visitiren. Alle geistlichen Aemter durchs ganze Königreich besetzt in der Regel
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der König unmittelbar: Patronatsstellen giebt es nur wenig; auch die Erzbischofsstelle zu Upsala, so wie die Bischofsstellen durchs ganze Königreich, besetzt der König, doch so, daß das Capitel ihm drei Candidaten denominiren darf und er alsdann frei wählen kann. Zu den übrigen geistlichen Stellen findet kein Denominationsrecht Statt. Die hohen geistlichen Aemter in Schweden sind meistens gut präbendirt; doch ist ihr Ertrag bei weitem nicht mit demjenigen zu vergleichen, den Erz- und Bischöfe in der katholischen Kirche in und außerhalb Deutschland genießen.
Schweden hat seine Stände, welche sich in vier Classen theilen: 1) in den Adel, wozu auch die Officiers in der Armee, bis zum Hauptmann herunter, gehören, 2) in die Geistlichkeit, 3) in den Bürger- und 4) in den Bauernstand. Diese vier Ordnungen von Ständen erscheinen auf Reichstagen, so oft der König welche halten läßt; der Adel kann nur persönlich erscheinen, die Geistlichkeit aber durch die Bischöfe, und der Bürger- und Bauernstand durch Deputirte. Von den Bauern machen jedoch nur die Kronbauern oder freien Bauern (fröse Bönder), die mit ihren Besitzungen unmittelbar unter der Krone stehen und weiter keinem Gutsbesitzer unterthänig sind, diese vierte Ordnung aus; die andern hingegen, welche sowohl für ihre Personen als wegen ihrer unbeweglichen Besitzungen von Gutsbesitzern abhängig und densel-
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ben unterwürfig sind, genießen keineswegs die Reichstagsfähigkeit.
Die Anordnung der Reichstage hängt, auch in Rücksicht der Zeit, einzig und allein von der Willkühr des Königs ab. Nach der neuen Ordnung der Dinge, welche der vorige König, Gustav III. einführte, soll in der Regel kein Reichstag über drei Monate dauern. Gewöhnlich erscheint der König in Person, im königlichen Glanze, und eröffnet ihn durch eine Rede in der Landessprache, oder läßt ihn durch einen Reichsrath mit einer Rede eröffnen, welche von dem Adelstande durch einen Sprecher im Namen der gesammten Stände beantwortet wird. – Auf diesen Reichstagen müssen alle Bewilligungen, die der König verlangt, den gesammten Ständen vorgetragen und auch von diesen genehmigt werden.
Die Prinzen vom Hause, welche einzig den hohen Adel in Schweden ausmachen – der übrige, niedere, Adel zerfällt, wie im Deutschen Reiche, seit 1560 in Grafen, Freiherren und bloß Adeliche – erhalten gemeiniglich bloß den herzoglichen Titel von einem speciellen Lande, aber nicht die Einkünfte davon, z. B. Herzog von Südermannland, Herzog von Ostgothland etc. dagegen bekommen sie ansehnliche Apanagen, sobald sie volljährig (21 Jahr alt) sind. Ein jeder Prinz vom Hause heißt Erbprinz, derjenige aber, der die nächsten Ansprüche zur Succession hat, vorzugs-
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weise Kronprinz.
Zu Belohnung der Verdienste hat Schweden vier ziemlich gut präbendirte Ritterorden, nehmlich 1) den Seraphinen-Orden (s. diesen Artikel), 2) den Schwerdt-Orden – der bloß an Officiere, die, bis zum Obristen gerückt, Ordens Commandeurs werden können, ertheilt wird – 3) den Nordstern-Orden – 1748 von König Friedrich gestiftet – und 4) den Wasa- Orden (s. diesen Artikel). Der jedesmahlige König ist sämmtlicher Schwedischer Orden Meister, und er allein vergiebt sie. Alle Prinzen des Hauses werden Ritter der erstern drei Orden; aber auch andere Personen, die ihr Rang zu dem einen oder dem andern qualificirt, können dieselben nach und nach erhalten, auch Chargen darin bekommen: nur kann hierbei kein Saltus, wie man zu sagen pflegt, passiren; mithin muß einer vorher den Nordstern-Orden haben, ehe er die übrigen zwei höhern bekommen kann.
Die Könige von Schweden sind von jeher in der Ausübung ihrer Regierungsrechte sehr eingeschränkt gewesen, woran aber meistens ihr ganz willkührliches und oft unmenschliches Benehmen Schuld war: denn hatte der eine die ihn drückende Einschränkung durch angemaßte Allgewalt zerstört; so legte nun das Volk durch seine Reichsvorsteher dem neuen Könige eine desto härtere Capitulation vor, und er hing ganz von seinem mächtigen Reichsrathe ab. Allein im Jahr
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1772 unternahm Gustav III. schon nach dem zweiten Jahre seiner Regierung eine totale Revolution, und führte sie unter dem Beistand seiner beiden Brüder, Herz. Carls von Südermannland und Herz. Friedrich Adolphs von Ostgothland, nicht minder unter dem Beitritt seiner ganz für ihn gestimmten Armee, zur Zufriedenheit des größten Theils seiner Unterthanen und selbst der Stände aus. Der Reichsrath (den der König hatte gefangen nehmen lassen) hörte nun auf, das Uebergewicht über den König wie zeither zu behalten: der König ward völliger Souverain; und die Reichsräthe, 17 an der Zahl (worunter der Reichsdrost, der Reichsmarschall, der Reichsadmiral, der Reichskanzler und der Reichsschatzmeister die vorzüglichsten sind), wurden nun in königliche, dem König wegen ihrer Handlungen verantwortliche, Minister umgeschaffen; da er im Gegentheil vor dieser Revolution ihnen auf die kleinlichste und erniedrigendste Weise verantwortlich gewesen war. – In Regierungsgeschäften steht dem König einzig die Entscheidung zu, und nur die gesetzgebende Gewalt haben der König und die Reichsräthe zusammen.
Viele Jahre fühlte sich Schwedens Volk bei dieser Reform glücklich; jeder Unterthan aus allen vier Ständen ließ sich gern und willig von diesem in der That großen Könige regieren, liebte ihn als Vater, und ließ seinen Verdiensten gehörige Gerechtigkeit widerfah-
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ren. Allein sobald er Anmaßungen blicken ließ – und diese merkte der Adelstand am ersten – so schwand Liebe und Zutrauen beim Volke: Mißmuth und Unzufriedenheit rissen ein; diese gingen bald in Unruhe und – was das Schrecklichste war – in geheime Verschwörung über, wovon er, wegen seiner etwas zu übertriebenen Anmaßungen und seiner allzu willkührlichen Regierungsart vom ganzen Adel gehaßt, nur zu bald ein trauriges Opfer ward. Am 25. März 1792, wo eben am Abend in der Residenz Stockholm ein sehr zahlreicher Ball bei Hofe gehalten wurde, schoß der dadurch berüchtigt gewordene Capitain Ankerström (m. s. diesen Art.) im Saale nach dem König, welcher, dadurch tödtlich verwundet, am 29. als Opfer einer abscheulichen Verschwörung sein rastloses Leben endigte (s. auch den Art. Gustav III. Th. 2. S. 150).
Schweden ist, was die Bevölkerung anlangt, sehr schlecht bewohnt; denn die gesammte Menschenmasse beträgt noch nicht einmahl 2½ Millionen, mithin nur einige hundert tausend mehr als in den Chursächsischen Staaten. Welcher Unterschied im Flächeninhalt! dort zum wenigsten 12,800 geographische Quadratmeilen und hier nur 700! Gewiß würde aber die Velksmenge ansehnlicher sein, wenn nicht die beiden Carls, der XI. und XII. durch ihre Kriegswuth so viele Menschen hingeschlachtet und so ihr Reich so
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sehr entvölkert hätten.
Die Einwohner Schwedens sind, wie die Nordländer fast alle, derbe und starke Leute, zu schweren körperlichen Arbeiten und Strapazen gebaut, gute, tapfere Soldaten und ausdauernde Bergleute, überdieß äußerst mäßig und wirthschaftlich, den Brandtwein abgerechnet, den sie zwar gern genießen, aber auch wegen des rauhen und hin und wieder feuchten Climaʼs zur Dauer der Gesundheit nöthig brauchen. – Obgleich die Schweden ihre Felder weit besser, wenigstens in den südlichen Theilen, bebauen könnten; so unterlassen sie es dennoch, und schaffen vielmehr aus andern Ländern, z. B. aus Lief- Ehst- und Curland, sehr viel Getreide um schweres Geld herbei. Gleiche Bewaudtniß hat es mit dem Obst und den Gartenfrüchten; und man darf sich daher nicht wundern, wenn in Schweden die nothdürftigsten und unentbehrlichsten Lebensmittel im enormsten Preise stehen. Mehr noch ist es zu verwundern, daß die Regierung nicht den gemeinen Landmann durch Prämien zur Verbesserung und Veredlung des Feld und Gartenbaues aufzumuntern sucht; denn der von Gustav III. zu diesem Endzweck gestiftete Wasa-Orden hat doch für den gemeinen Landmann nicht den beabsichtigten Nutzen.
Der Reichthum Schwedens besteht in seinen Waldungen, in den vielen wilden Thieren, die sich in sol-
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chen befinden, und in dem Bergbaue. Holz jeder Art, Tannen, Fichten, Eichen u. dgl. giebt es so viel, daß noch vor nicht langen Jahren ganze Forsten und Wälder wegen des außerordentlichen Ueberflusses niedergebrannt wurden. Diesen Mißbrauch vermeidet man jetzt, und schlägt das Holz lieber nieder, um Kohlen daraus zu brennen; auch geht jährlich bedeutend viel Stammholz zum Schiffbau aus dem Reiche, wofür große Summen Geldes dagegen hineingeschafft werden.
Unter den vielen wilden Thieren Schwedens sind wohl die Rennthiere die nutzbarsten (s. dies. Art. Th. 4. S. 183). Desto unbedeutender aber ist die Zucht des zahmen Viehes in Schweden; die Schaafe, Kühe, Büffel und Pferde sind meistens klein und mager, so, daß der Ertrag davon nicht groß sein kann. Besonders aber will die Schaafzucht dort nicht recht gedeihen, und die Wolle fällt ganz gering aus; man hat zwar zu deren Veredlung Schaafe aus Spanien, ja sogar aus Afrika, dahin gebracht, aber nicht Spanische, nicht Afrikanische Luft.
Da Schweden viele Gewässer hat und das ganze Reich gleichsam mit Wässern durchströmt wird; so müssen auch Wasserthiere jeder Art in Menge daselbst hausen, und der Ertrag davon muß nicht unbedeutend sein. Besonders ergiebig ist für Schweden der Häringsfang, indem durch die Ausfuhr der dort ge-
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fangenen Häringe jährlich große Summen ins Reich kommen; obwohl sonst die Schwedischen Häringe im Auslande weniger beliebt sind als die Holländischen, indem sie sich auf ihrem weiten Zuge bis Schweden zu sehr abtreiben.
Bei dem Handel Schwedens mit dem Auslande kann weder für die Nation noch für den König der Ertrag sehr groß sein, weil die Schwedischen Producte, z. B. Eisen, Kupfer, Vitriol, Schwefel, Alaun, Holz, Leder u. dergl. zu wenig ins Geld laufen, und Schweden dagegen zu Befriedigung seiner Bedürfnisse die Producte des Auslandes für die höchsten Preise herbeischaffen muß; daher die große Armuth der Unterthanen und die äußerst geringen Staatseinkünfte in diesem Reiche. Zwar finden sich Particuliers unter dem Adel, hauptsächlich aber unter denjenigen Kaufleuten, die in den Seestädten ihre Handlungsgeschäfte treiben, die in der That große Reichthümer besitzen; allein ihre Anzahl ist in Vergleichung mit der Größe des Reichs viel zu gering, als daß sie mit denselben den Bedürfnissen der ärmern Volksclassen abzuhelfen im Stande wären.
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Fußnoten
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1 Der erste König aus dem Hause Bonde war Erich der Heilige, deßwegen so genannt, weil durch seine Bemühungen der größte Theil Finnlands zum christlichen Glauben gebracht wurde.
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2 Margaretha war ursprünglich eine Dänische Prinzessin, die Tochter Königs Waldemar II. Ihr Vater vermählte sie an Haquin VIII. König von Norwegen, welches damahls ein für sich bestehendes Königreich war. Mit diesem hatte sie einen Prinzen, Namens Olaf, nachherigen König von Norwegen unter dem Namen Olaf V. erzeugt. Diesen minderjährigen König wählten auch die Dänen seiner Zeit zu ihrem König, und die Mutter regierte an seiner Statt die beiden Königreiche; da aber dieser junge König noch während seiner Minderjährigkeit verstarb und die Mutter zur Zufriedenheit aller Dänen und Norweger die Regierung geführt hatte, so ward dieselbe jetzt nach dem Tode ihres Sohnes Königin beider Reiche und, nachdem sie sich der Schweden gegen ihren König Albrecht unaufgefordert angenommen hatte, auch Königin in Schweden.
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3 Ein eigner Artikel (Th. 2. S. 147.) handelt zwar von den Schicksalen und der Regentengröße dieses Befrei-
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ers seines Vaterlandes; allein der Verbindung wegen muß hier eine kleine Wiederholung Entschuldigung finden.
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4 Thalland oder Dalekarlien ist ein großes Stück Land an den Nordischen Gränzen, das viele und große Bergwerke hat, besonders Kupferwerke. Die Hauptstadt ist Fallum (Falluna), bei welcher das meiste und schönste Kupfer gewonnen wird. Dieses Land gehört mit zu dem eigentlichen Schweden. Die Einwohner, welche Dalekerlen oder Dalekerls genannt werden, sind unter den Einwohnern Schwedens die festesten, gute Soldaten und Bergleute, aber in ihren Sitten und in den Vorschritten der Cultur noch immer sehr zurück.
waren gleichsam die Vasallen der Drottars, hatten jedoch ihre Besitzungen erblich, so, daß sie auf ihre männliche und weibliche Descendenz übergingen. Der Drottar Dygue war der erste, der sich König nannte, und zwar König von Upsala, als dem Hauptorte seines Königreichs. Diesen Titel behielten nun auch die Nachkommen, eben so als Upsala zur Hauptstadt, bei, weil gerade hier der Haupttempel des ganzen Nordens und bei der Verehrung der Gottheit auch die königliche Würde am meisten bemerkbar war. – Trotz der Untergebenheit nun der Fylkisfürsten unter die Drottars Schwedens, gelang es doch zu Anfange des achten Jahrhunderts einem solchen Fylkisprinzen aus Gothland, Namens Ifwar Widfamne, auf den Upsala-Königsthron sich zu schwingen, und nicht nur alle die Schweden damahls ausmachenden Lande zu behaupten, sondern auch noch obendrein dasselbe mit Dänemark zu vermehren, welches Königreich bis zu Anfange des neunten Jahrhunderts mit Schweden vereinigt geblieben und regiert worden, durch eine nachherige Ländertheilung aber wieder davon abgekommen ist.
Schweden ist eins von denjenigen Ländern, in welchen die christliche Religion sehr spät angenommen wurde. Amsarius (von Manchen auch Ausgarius geschrieben), Bischof zu Hamburg (vorher ein bloßer Mönch, der aber wegen seiner wahren aufrichtigen
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Herzensfrömmigkeit dieses Bisthum erhalten hatte), ging im neunten Jahrhundert, in der Absicht die christliche Religion zu verbreiten, unter der Regierung Ericks Segersäll, des letztern heidnischen Upsala-Königs, nach Schweden, und wurde, weil dieser König der christlichen Religion selbst sehr geneigt war, in seinen Bekehrungsbemühungen von ihm zwar eifrigst unterstützt: indeß gelang es ihm gleichwohl nicht so, daß diese neue Lehre gleich öffentlich als Staatsreligion wäre festgesetzt worden; vielmehr wurde Erick, nachdem man seine Neigung zu derselben erfuhr, seines Königsthrons entsetzt. Nur erst im Jahre 1001 nahm Olaus Skötkonung (Olof Schooßkönig – deßhalb so benannt, weil er zu der Zeit, als er König ward, noch sehr jung war und bei seiner Wahl auf dem Schooße seiner Mutter saß –) die christliche Religion öffentlich an, und führte sie nach und nach sowohl in Schweden als in Norwegen, welches Land er kurz vorher durch Sieg an sich gebracht hatte, als Staatsreligion ein. Von dieser Zeit an nennt er sich aber auch nicht mehr König von Upsala, sondern König von Schweden, welche Benennung nun nach seinem Tode und unter seinen Nachfolgern förmlich diplomatisch ward. Wie hätten sich auch die Könige von Schweden noch fernerweit Könige von dem einzelnen Orte Upsala nennen sollen, da jener Tempel, dem zu Ehren sie sich so genannt hatten, bereits zer-
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stört und diese Zerstörung selbst auf Ericks Geheiß geschehen war?
Kein Königreich in Europa hat, unsers Wissens, in einem so kurzen Zeitraume aus so vielen und verschiedenen Häusern seine Könige erhalten, als Schweden seit 1059 bis 1397, in welchem Jahre die Calmarische Union zu Stande kam. Allein damahls war auch die Königswürde in Schweden noch nicht recht erblich; sondern man wählte nach dem Abgange eines Königs jedesmahl so, daß man zwar, wenn es sich thun ließ, bei der Familie – ohne Rücksicht auf Primogenitur – blieb, allein öfterer auch davon abging, oder aber aus einer andern Familie einer eingeschoben wurde: daher Könige aus bloßen Gothländischen und Schwedischen Familien. Noch bis auf den heutigen Tag lebt in Schweden eine der ältesten und angesehensten Familien, die dem Schwedischen Throne mehrere Könige gegeben hat, nehmlich die Familie der Bonde (Bauer, wenn man diesen Geschlechtsnamen ins Deutsche übersetzt), welche theils gräflich, theils freiherrlich, theils bloß adelich ist und vor vielen andern Familien Schwedens durch Kenntnisse und Rechtschaffenheit sich auszeichnet, auch täglich um ihr Vaterland sich bestmöglichst verdient zu machen bestrebt. Dieses Bondische Haus kam in der letzten Hälfte des zwölften Jahrhunderts auf den Thron: und fast hundert Jahre lang sind abwechselnd aus demsel-
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ben Könige gewählt worden;1 ja, noch im Jahre 1448, mithin 151 Jahre nach der Calmarischen Union, wurde nochmahls ein Bonde, welcher unter dem Namen Carl Knutson in der Schwedischen Geschichte bekannt ist und vorher Reichsvorsteher gewesen war, zum König gewählt, der auch als solcher bis zum Jahre 1470 regiert hat (freilich nicht ununterbrochen; denn in seine Regierungsjahre fallen die vielen und mannigfaltigen Beeinträchtigungen, die der Schwedische Thron von dem Könige von Dänemark, Christian I. welcher der Calmarischen Union zu Folge auch König von Schweden sein wollte, erfahren mußte) und auch wirklich als König in diesem Jahre verstorben ist.
Doch nicht bloß Gothländische und Schwedische Familien gelangten vor der Calmarischen Union auf den königlich Schwedischen Thron, sondern auch fremde Fürsten wurden dazu gerufen, oder suchten sich entweder durch List oder durch die Gewalt der Waffen desselben zu bemächtigen. Dieß thaten der Herzog von Mecklenburg, Albrecht, ingleichen die Königin von Dänemark und Norwegen, Margaretha, eine der entschlossensten, klügsten und schlauesten Damen. Mit dieser Fürstin erlangte Schweden seine Größe und seinen Glanz.
Die zu Calmar bewirkte Vereinigung, von welcher wir sogleich näher sprechen werden, muß uns schon
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gegen das große, weit umfassende Genie und die angebornen Regentengaben dieser Königin Margaretha Bewunderung einflößen, hätte auch sonst die Geschichte nichts anderes von ihr aufzuweisen – besonders da diese beiden Königreiche, Dänemark und Schweden, beinahe seit ihrer Entstehung unter einander beständige Nebenbuhler waren; da das eine die Größe des andern nicht leiden konnte, und jedes für sich allein bestehen, keins aber dem andern unterwürfig sein, ja nicht einmahl im Range nachstehen wollte. Und diese Dame weiß sich die ihrem Reiche gleichsam angestammten Feinde, die Schweden, durch ihre weise Regierung und durch ihr kluges Benehmen in so hohem Grade geneigt und ergeben zu machen, daß sie freiwillig ihr die Krone antragen und alles genehmigen, was sie verlangt; weiß während der Minderjährigkeit Erichs, als so lange ihre Regentschaft dauerte, es dahin zu bringen, daß die zum Regierungswechsel gewohnten Schweden unter ihrem Zepter im höchsten Grade sich glücklich fühlen, daß diese Schweden ihrer angebeteten Königin nicht nur in den Regierungsgeschäften alle mögliche Erleichterung verschaffen, sondern auch noch darin sie eifrigst unterstützen, daß sie noch während ihrer Regentschaft im J. 1405 den ehedem feierlichst gewählten König Albrecht, welcher noch damahls keinen unbedeutenden Anhang in Schweden hatte, aus dem Königreiche
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vertreiben und zur völligen Verzichtleistung auf die Schwedische Krone vermögen, Erichen aber, nach erlangter Volljährigkeit, alle drei Königreiche als einen einzigen Staatskörper zur Zufriedenheit aller ruhig übertragen kann. Eine solche außerordentliche Frau war es werth, drei Kronen auf ihrem Haupte zu tragen, und verdiente wohl, von manchen Geschichtschreibern die Nordische Semiramis genannt zu werden.2
Wir glauben, unsern Lesern einen nicht ganz unangenehmen Dienst zu erzeigen, wenn wir ihnen eins der wichtigsten ältern Staatsgesetze – jene zu Calmar getroffene Vereinigung, welche in der Schwedischen, Dänischen und Norwegischen Geschichte insgemein die Calmarische Union heißt, und welche, so merkwürdig sie auch immer war und noch gegenwärtig ist, gleichwohl nur von sehr wenigen Geschichtschreibern gehörig benutzt wird – dem Inhalte nach hier mittheilen; er ist folgender: 1) Alle drei Königreiche erkennen Margaretha als ihre rechtmäßige Königin. 2) Schlägt die Königin den Ständen dieser Reiche den Enkelsohn ihrer ältern Schwester, den Herzog von Pommern, Erich, zu ihrem Nachfolger vor, und die Stände wählen und erkennen ihn als Unionskönig. 3) Beschließen die Stände aller drei Königreiche, daß sie ewig beisammen bleiben und nie von einander sich trennen wollen. 4) Sollen dieselben zwar auch künf-
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tighin so wie zuvor Wahlreiche bleiben: doch wollen die Stände derselben bei der Königswahl allemahl auf einen Prinzen des abgegangenen Königs Rücksicht nehmen, und wenn kein Prinz im erstern Grade mehr am Leben wäre, einen seiner Enkel wählen; wäre jedoch gar kein Prinz des Hauses da, so sollen die Stände nach ihrem Belieben sich einen König wählen dürfen. 5) Soll jedes von diesen drei Reichen nach seiner eignen Verfassung und nach seinen eignen Gesetzen regiert werden. 6) Soll der König in keinem dieser drei Reiche beständig residiren, sondern abwechselnd in allen. 7) Soll zwar jedes Königreich seine Finanzen für sich allein haben, jedoch verbindlich sein, daß, wenn der jedesmahltge Unionskönig wegen des einen oder des andern angefochten und in Krieg verwickelt werden sollte, das eine dem andern thätigst beistehe. 8) Soll, wenn irgend ein Unterthan aus dem einen oder dem andern dieser drei Königreiche verwiesen werden würde, derselbe aus allen drei Reichen zugleich verwiesen sein und in keinem ihm Aufenthalt verstattet werden.
So gut und weise aber auch die Absicht Margarethens bei dieser Vereinigung war und so wohlthätige Erfolge auch Jedermann sich davon versprechen mußte, so wenig wurde doch gleichwohl jene gute Absicht erreicht. Aeußerst unbesonnen und oft Rasenden gleich benahmen sich Margarethens Nachfolger,
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die Unionskönige, gegen die Schweden sowohl als gegen die Unterthanen der übrigen beiden Reiche. Die Schweden, lange noch nicht von ihrer Neigung zum öftern Regentenwechsel hinlänglich geheilt und abgezogen, erhielten bald sehr vielen, sehr großen Anlaß zum Abfall, ja sie wurden dazu gereitzt. Erich selbst, der erste Unionskönig, veranlaßte durch sein brutales und beinahe despotisches Benehmen, daß Schweden sich in kurzer Zeit empörte, und am Ende das ganze Königreich, welches zeither nur immer von Erichen als ein Nebenreich Dänemarks war betrachtet worden, von ihm förmlich abfiel und unter seinem Reichsvorsteher, Carl Knutson aus dem Hause Bonde, dessen bereits von uns namentlich gedacht worden ist, sich einige Zeit selbst regierte. Zwar kehrte dasselbe nach Erichs Tode wieder zu Dänemark zurück, fiel aber immer wieder ab und wählte sich eine Zeit lang seine Könige nach Gefallen; und obgleich auch die Nachfolger Erichs alle, bis auf Christian II. als Unionskönige meist so glücklich waren, zum Schwedischen Königsthron zu gelangen, so wurden sie doch alle aus dem Reiche vertrieben und hernach ihrer königlichen Würde entsetzt. Sonach ward jenes große Werk, die Calmarische Union, für Dänemark und Schweden mehr ein Anlaß zu einer Reihe der heftigsten und blutigsten Kriege; auch war sie eigentlich nur von 1397 bis 1523 wirksam: binnen diesen 126 Jahren aber re-
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gierten, außer der Margaretha, folgende 5 Unionskönige: 1) Erich VII. Herzog von Pommern; 2) Christoph III. Herzog von Baiern, Schwestersohn Erichs, der bis an seinen Tod alle drei Reiche regierte; 3) Christian I. der erste König aus dem Hause Oldenburg, welches gegenwärtig noch auf dem Dänischen und Norwegischen Throne sitzt; 4) Johann, dessen Sohn, und 5) Christian II. mit dem Beinamen der Böse, des vorigen Sohn. Während diesem Zeitraume aber, und wenn diese Unionskönige zu willkührlich oder gar unmenschlich verfuhren, gab es in Schweden mehrere Interregna, in welchen Reichsvorsteher gewählt wurden, die statt der Könige regierten, als 1) der vorher gedachte Carl Knutson, nachheriger König, 2) Erick Axelson, 3) Sten Sture der ältere, 4) Suante Nielsson Sture, 5) Sten Sture der jüngere und 6) Gustav Erickson Wasa. Dieser letztere Reichsvorsteher aber schwang sich endlich im Jahre 1523 auf den königlich Schwedischen Thron, zu einer Zeit, als Christian II. gegen die Schweden auf das fürchterlichste und unmenschlichste wüthete und auf die barbarischste und heimtückischste Weise in diesem Königreiche ganze Ströme Bluts vergießen ließ. Dieser Gustav Wasa3, ein naher Verwandter des Sturischen Hauses und Sohn des Reichsraths Erick Wasa, den Christian II. bei der so genannten Stockholmer Bluthochzeit 1520 unter den andern Großen des Reichs
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mit hinrichten ließ, gehörte mit zu jenen unglücklichen sechs Schwedischen Geißeln, die dieser unmenschliche König im Jahre 1518 vorher nach Dänemark hatte schleppen lassen: er entkam durch die Flucht bis Lübeck, ging dann nach einiger Zeit als gemeiner Soldat nach Schweden zurück, zwar nicht gleich nach der Hauptstadt Stockholm, sondern nach Thalland oder Dalekarlien4; und mit Hülfe der Einwohner dieses Landes, der so genannten Dalekerls, trat er endlich öffentlich auf, drang gegen Stockholm vor, wo ihm alles zuströmte, wurde bald zum Reichsvorsteher und endlich im Jahre 1523 zum König gewählt, dem vorigen Könige, Christian II. aber von den Schweden der Gehorsam aufgekündigt. Zwar erhielt anfangs Gustav bei seiner Königswahl das Reich nicht erblich – Christian II. sowohl als der nunmehrige neue König von Dänemark, Friedrich I. hatten vermöge der Calmarischen Vereinigung Anspruch darauf – allein Gustav erhielt sich, theils weil ihm sein kluges Benehmen die Liebe der Schweden verschaffte, theils und hauptsächlich weil ihn die äußern Umstände hinlänglich begünstigten (Christian II. war nach den Niederlanden geflohen und Friedrich I. war selbst vor seinem Vorgänger nicht sicher) nicht nur bis an seinen Tod als König, sondern brachte es auch gar bald dahin, daß die Stände ihm die Krone auch für seine männlichen Nachkommen versicherten und am
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Ende auch auf die weibliche Descendenz die Successionsfolge extendirten.
Gustav Wasa – in der Schwedischen Geschichte Gustav I. – fand das Reich durch die fast immerwährenden Kriege, oft durch innere Unruhen, mehrere Jahrhunderte hindurch zerrüttet. Fast das einzige Verdienst seiner Nation war vor ihm und auch jetzt noch dieses, daß sie tapfere und geübte Soldaten waren: allein Berg- und Feldbau, Seewesen und Schifffahrt – diese zwei Hauptbedürfnisse eines so großen, von so vielen Gewässern umschlossenen Reichs – Aufmunterung des Handels mit dem Auslande – mit keinem von diesen so wichtigen Gegenständen hatten sich Gustavs Vorgänger ernstlich befaßt; und selbst jener großen Königin, Margarethens, Bemühungen gingen im Ganzen fast einzig und allein auf innere Landesruhe, aber nicht auf einzelne Volksklassen, ja nicht einmahl auf die Vermehrung der öffentlichen Einkünfte. Kurz, in dem erbärmlichsten und zerrüttetsten Zustande fand Gustav sein Reich; aber bald machte er es blühend. Er zog Fremde nach Schweden, besonders Handwerker und Mannfacturisten, und unterstützte sie nach Kräften: er beförderte den Berg- und Ackerbau; er richtete das Seewesen vortrefflich ein, um die Schwedischen Producte ins Ausland zu schaffen und dagegen fremdes Geld in sein Reich zu bringen: und weil er wohl wußte, daß die Armuth seiner Länder so-
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wohl als die der Individuen großen Theils daher rühre, daß die Geistlichkeit die größten, meisten und ergiebigsten Besitzungen und überhaupt ungeheure Einkünfte hatte; so beförderte er die evangelisch-lutherische Religion, der er selbst schon aus Ueberzeugung geneigt und ergeben war, mit dem größten Eifer, befahl zu dem Ende den Gottesdienst in Schwedischer Sprache zu halten, ließ die Schwedische Uebersetzung des Neuen Testaments, die Lorenz Petrus mit der lutherischen gleichlautend veranstaltet hatte, in Umlauf bringen, und endlich im Jahre 1544 die lutherische Religion auf dem Reichstage, zur Zufriedenheit des größten Theils seiner Unterthanen, als Staatsreligion öffentlich erklären. Durch Einziehung der Klostergüter fielen ihm große Summen zu, die er zum Wohl des Landes sowohl als zu Bezahlung der Schulden des Königreichs an die Stadt Lübeck willig aufopferte. Auch die Wissenschaften hatten an diesem guten Könige einen großen Beförderer; und nichts war ihm angelegener, als seine vier Prinzen zu den Wissenschaften anzuhalten und ihnen eine seinem Zeitalter angemessene gute Erziehung geben zu lassen. Kurz, Gustav war ein König, der um Schweden unendliche Verdienste hatte, worunter dasjenige freilich bei weitem das vorzüglichste ist, daß er, ohne seinem Königreiche gegen andere Mächte etwas zu vergeben, demselben einen bleibenden Frieden schenkte und nicht
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auf Eroberungen dachte: so wie denn wirklich unter seiner Regierung nichts an Schweden gekommen, aber auch nichts davon abgerissen worden ist; mit einem Worte, es hatte Schweden zu Gustavs Zeiten nicht mehr und nicht weniger, als was ursprünglich Yngue von seinem Vater Odin erhalten hatte.
Das Geschlecht dieses großen Gustavs hat sich an die 141 Jahre auf dem Schwedischen Throne erhalten, nehmlich bis 1654, wo die Königin Christine, der letzte Zweig seines Hauses, die Regierung freiwillig niederlegte und auf ihre Krone Verzicht leistete. Nicht alle Nachkommen seines Hauses aber glichen ihm; nur zwei darunter waren eigentlich der Krone werth, nehmlich Gustav II. Adolph sein Enkel, und dessen Tochter, die eben gedachte Christine. Ersterer, beim Tode seines Vaters, Carls IX. noch nicht volljährig, fand beim Antritt seiner Regierung drei gegen seinen Vater mit der größten Erbitterung geführte Kriege, wobei dieser selbst ein Opfer geworden war, nehmlich den mit Dänemark, den mit Pohlen und den mit Rußland. Der erste, bei weitem der beschwerlichste und gefährlichste, wurde durch Großbritanniens Vermittelung zu Siöröd unter leichten Bedingungen beigelegt, indem Dänemark alles Eroberte, gegen Bezahlung einer Million Reichsthaler Kriegskosten, an ihn wieder abtrat. Mit Pohlen machte Gustav Adolph II. einstweilen nur Waffenstillstand, um dadurch Ruß-
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land zum Frieden zu Stolbowa zu nöthigen, der für ihn äußerst vortheilhaft war, indem der Czaar Kexholm und ganz Ingermannland, auch sein Recht auf Liefland, ihm abtrat. Hierdurch nun wurde er in den Stand gesetzt, den Krieg gegen Pohlen wieder mit Nachdruck fortzusetzen, fast ganz Lief- und Curland nebst Preußen zu erobern, sowohl Sigismunden, König von Pohlen, als dessen Alliirten, den Deutschen Kaiser Ferdinand II. zu einem sechsjährigen Waffenstillstande zu bringen, und während desselben Liefland nebst mehrern Städten Preußens in seiner Gewalt zu behalten: und da der seit 1618 in Deutschland wüthende dreißigjährige Religionskrieg zum Nachtheil der meisten Deutschen Stände, besonders zum größten Unglück des evangelischen Religionstheils, war geführt worden, und die Uebermacht des Kaisers Ferdinand II. nebst dessen Absichten auf die Nordischen Reiche täglich sich mehr und mehr zeigten, Gustav Adolph aber ein sehr aufrichtiger und eifriger Bekenner der evangelisch-lutherischen Religion war; so wandte er nun seine Waffen in Deutschland gegen den Kaiser und dessen Alliirte, und ward der Retter seiner Glaubensgenossen, die ohne seinen Beistand höchst wahrscheinlich würden haben unterliegen müssen (vergl. den Artikel Gustav Adolph II. Th. 2. S. 148 ff.). Zwar blieb dieser große König 1632 in der Schlacht bei Lützen (das Weitere sehe man in
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dem Art. Dreißigjähriger Krieg, Th. 1. S. 364): allein unter des großen Staatsministers Oxenstierna Leitung setzte Schweden den Krieg fort; Gustavs Tochter, Christina, that, nachdem sie die Regierung selbst übernommen hatte, ein Gleiches, und half ihn endlich im Jahre 1648 durch den Westphälischen Frieden beendigen. Dieser großen Königin (der ein besonderer Art. im 1. Th. S. 262. gewidmet ist) hat Deutschland fast allein den Westphälischen Frieden zu verdanken; ihr allein gebührt der Ruhm, daß dessen Gleichgewicht gegen den Kaiser in diesem Frieden festgesetzt wurde und der evangelische Religionstheil im Deutschen Reiche festen Fuß erhielt. Aber auch Schweden fand bei diesem Frieden seine Rechnung; denn außer baaren fünf Millionen Reichsthalern für Kriegskosten bekam dasselbe die zwei säcularisirten Länder Bremen und Vehrden als Herzogthümer, ferner das ganze Herzogthum Vorpommern und einen sehr bedeutenden Theil von Hinterpommern nebst der Insel Rügen, auch die Stadt Wismar mit ihrem Gebiet im Niedersächsischen Kreise, nebst der Reichsstandschaft und dem Stimmenrechte auf dem Deutschen Reichstage wegen aller dieser Länder. Sehr wichtige Acquisitionen! wichtig an Revenüen, aber auch nicht minder dadurch wichtig, daß Schweden, ein so weit entferntes Königreich, vermittelst derselben aufs Deutsche Reich den größten Einfluß erhielt und im
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Auslande dessen Ruhm bis zum höchsten Gipfel stieg! Und wirklich hat Schweden unter der Regierung Christinens seine größte Höhe, seinen vorzüglichsten Glanz erreicht; denn es befand sich damahls bei demselben, außer Lappland und Ingermannland, der größte Theil Finnlands, Liefland, ein ziemlich großer Theil von dem heutigen Königreich Preußen, die Insel Rügen, ganz Vorpommern und der größte und beste Theil von Hinterpommern, Bremen und Vehrden, die Stadt Wismar mit ihrem Gebiet nebst der Insel und dem Amte Poel. Hätten nun ihre Nachfolger diesem großen Reiche, welches zur selbigen Zeit verhältnißmäßig ziemlich Menschen hatte (denn im dreißigjährigen Kriege bestand die Schwedische Armee großen Theils aus Deutschen, welche entweder mit Zwang angeworben wurden, oder aber aus Liebe zu Schweden, vielleicht auch aus warmem Eifer für die evangelisch lutherische Religion, sich freiwillig anwerben ließen), eine lange Ruhe zu verschaffen gewußt, und hätten sie, in Bezug auf Landescultur, die Grundsätze, die Gustav Wasa ihnen vorgezeichnet hatte, besser befolgt: so würde Schweden gegenwärtig nicht nur auf seiner vorigen Höhe stehen, sondern vielleicht das erste Reich in Europa sein; allein es erfolgte das Gegentheil. Gleich Carl X. der erste König aus dem Hause Zweibrücken, welcher unmittelbar auf Christinen folgte, suchte aus eitler Ehrbegierde Krieg,
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und fand ihn: sein Sohn, Carl XI. kränkte seine Unterthanen außer dem, daß er sie mit Gewalt unter die Waffen schleppen ließ, noch auf andere unzählige Arten an ihren Rechten; ja sogar ihr Eigenthum war vor ihm nicht sicher. Endlich Carl XII. des vorigen Sohn, kannte vollends gar kein höheres Glück für einen König, als den Krieg (m. s. dies. Art. im 1. Th. S. 229): zwar wurde er zu dem ersten, dem Dänischen, der unter seine Regierung fiel – oder besser, den er von seinem Vater geerbt hatte – genöthigt; die übrigen aber fing er meistens aus eitler Ruhmbegierde an. Aber dafür entvölkerte er auch seine Länder, brachte Armuth dahin und erlebte noch das Unglück, viele seiner Besitzungen zu verlieren, z. B. ganz Ingermannland, ganz Liefland nebst einem Theile von Finnland an den Czaar von Rußland: ja, was dieser König nicht selbst einbüßte, das war nach dessen Tode seine Schwester, die Königin Ulrike Eleonore, genöthigt, für den Frieden hinzugeben, z. B. die Herzogthümer Bremen und Vehrden an das Churhaus Hannover, für eine Million Reichsthaler, ingleichen Schwedens Theil von Hinterpommern, auch gerade den besten Theil von Vorpommern an Chur-Brandenburg, für zwei Millionen Reichsthaler; gewiß sehr unbedeutende Summen, wenn man den Umfang, die Lage und den Ertrag dieser abgetretenen Länder berücksichtigt. So brachten also Christinens Nachfolger
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aus dem Zweibrückischen Hause insgesammt ihr Königreich Schweden herunter; und es ist nimmer zu erwarten, daß das Holsteinsche Haus, welches seit 1755 den Schwedischen Thron besitzt, bei den gegenwärtigen Conjuncturen der Dinge dieses große Reich je wieder zu seiner vorigen Höhe bringen werde Zwar besitzt dasselbe gegenwärtig noch alle die Länder (die Stadt Wismar und deren Gebiet abgerechnet, die der jetzige König Gustav IV. Adolph im Jahr 1802 für 250,000 Reichsthaler an Mecklenburg-Schwerin abgetreten hat), welche nach dem Tode der Königin Ulrike Eleonore und ihres Gemahls, des Königs Friedrichs aus dem Hause Hessen-Cassel, da waren; allein in welchem Zustande befinden sich diese Länder! wie menschenleer sind sie! und wie wenig sind ihre Producte geeignet, um große Summen Geldes aus dem Auslande dahin ziehen zu können! Ihre Eisen-, Holz- und Lederwaren laufen in der That zu wenig ins Geld, als daß bei ihrem Handel mit fremden Nationen – gehalten gegen die Waren, welche nach Schweden eingeführt werden und meistens von höherm Werthe sind – ein großer Ueberschuß sich denken ließe.
Dieses große Königreich Schweden macht, so wie es gegenwärtig noch beisammen ist, den nördlichsten Theil Europens aus, und gränzt gegen Morgen an Rußland, gegen Mittag an die Ostsee oder das Baltische Meer, gegen Abend an Dänemark, auch zum
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Theil an Norwegen, und gegen Mitternacht an den andern Theil Norwegens, an Lappland und das Eismeer; seine Größe wird von Manchen zu 14,326, von Andern aber, wohl etwas zu gering, zu 12,800 geographischen Quadratmeilen angegeben. Die Ostsee macht bei Schweden zwei große Meerbusen, den Bothnischen und den Finnischen.
Das ganze Königreich theilt sich in fünf Haupttheile ab: A) in das eigentliche Schweden, bestehend aus Upland, Südermannland, Westmannland, Nerike und aus Thalland oder Dalekarlien; B) Gothland, bestehend aus Ostgothland, Westgothland und Südergothland nebst der Provinz Bahus in Norwegen; C) Nordland, bestehend aus Gästrikland, Hälsingland, Medelpad, Jämptland, Häridalen, Angermannland und Westboten; D) Finnland, aus dem eigentlichen Finnland, Ostboten, Sawolar, Tawastland, Nyland und Kymmenegards-Lehn bestehend; E) Lappland endlich, welches in sechs Marken, eben so viel als Flüsse da sind, abgetheilt ist.
Im ganzen Königreich Schweden giebt es nicht mehr als drei Universitäten, die eine zu Upsala in Upland (also im eigentlichen Schweden), von dem Reichsvorsteher Sten Sture dem ältern im Jahr 1476 gestiftet, die zweite zu Lund in Schonen (mithin in Südergothland), von König Carl XI. im Jahr 1668 gestiftet, und die dritte zu Abo, der Hauptstadt Finn-
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lands, von der Königin Christine im Jahr 1640 gestiftet. Alle diese drei Universitäten sind gut eingerichtet und haben reichliche Fonds, besonders die zu Upsala: auf dieser hatten ehedem die jüngern drei Prinzen Gustavs I. studirt; als hernach der jüngste, Carl IX. auf den Thron kam, so beschenkte er sie vollends reichlich, und sein Sohn Gustav Adolph that ein Gleiches. Zwar hat Schweden auch in seinen Deutschen Besitzungen, zu Greifswalde in Vorpommern, noch eine Universität: allein diese ist Deutscher Stiftung und lange vor der Abtretung dieses Landes an Schweden da gewesen; ihr Stifter war Wratislav, Herzog von Pommern, 1456. Indessen haben doch die Könige von Schweden auch um diese Universität das Verdienst, daß sie derselben reichliche Fonds haben zufließen lassen.
In sämmtlichen die Schwedische Monarchie ausmachenden Staaten, so wie in Vorpommern, giebt es nur Eine herrschende Religion, nehmlich die evangelischlutherische; ja, es ist Staats-Grundgesetz, daß keine andere geduldet werden kann. Selbst in Lappland, wo doch noch viel Heidenthum ist, sind diejenigen Einwohner, welche durch die königlich Schwedischen Missionaire zum christlichen Glauben gebracht worden sind, ebenfalls auch Bekenner der evangelisch-lutherischen Religion. Selbst das königliche Haus muß seit Carl IX. diese festgesetzte Religion
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öffentlich bekennen: daher in den vorigen Zeiten die vielen und großen Bewegungen gegen den König Johann, der, in der Hoffnung zum König von Pohlen gewählt zu werden, heimlich die katholische Religion angenommen hatte; und noch größere Bewegungen gegen dessen Sohn Sigismund, welcher, nachdem er öffentlich zur katholischen Religion übergetreten war, die Pohlnische Krone erhalten hatte. Und gewiß würde es in der Folge der Zeit 1654, als die Königin Christine die katholische Religion annahm, zu nicht mindern Bewegungen und Unruhen gekommen sein, hätte sie nicht vorher schon die Regierung in die Hände ihres schon gewählten Nachfolgers Carls X. niedergelegt. Uebrigens ist die äußerliche Ausübung des evangelisch-lutherischen Gottesdienstes in Schweden gewisser Maßen prachtvoller als in Deutschland; denn Schweden hat seine evangelisch lutherischen Erzbischöfe, Bischöfe und Pröbste, welche die Metropolitan- und Diöcesanrechte und in manchen Orten, wo Consistorien sind, auch die geistliche Gerichtsbarkeit ausüben. Erzbischof ist ein einziger zu Upsala, aber Bischöfe sind 13 und Pröbste 192. Die Erz- und Bischöfe haben das Recht, die gemeinen Stadt- und Landgeistlichen zu ordiniren; die Pröbste hingegen können bloß die ihrem Sprengel unterwürfigen Geistlichen visitiren. Alle geistlichen Aemter durchs ganze Königreich besetzt in der Regel
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der König unmittelbar: Patronatsstellen giebt es nur wenig; auch die Erzbischofsstelle zu Upsala, so wie die Bischofsstellen durchs ganze Königreich, besetzt der König, doch so, daß das Capitel ihm drei Candidaten denominiren darf und er alsdann frei wählen kann. Zu den übrigen geistlichen Stellen findet kein Denominationsrecht Statt. Die hohen geistlichen Aemter in Schweden sind meistens gut präbendirt; doch ist ihr Ertrag bei weitem nicht mit demjenigen zu vergleichen, den Erz- und Bischöfe in der katholischen Kirche in und außerhalb Deutschland genießen.
Schweden hat seine Stände, welche sich in vier Classen theilen: 1) in den Adel, wozu auch die Officiers in der Armee, bis zum Hauptmann herunter, gehören, 2) in die Geistlichkeit, 3) in den Bürger- und 4) in den Bauernstand. Diese vier Ordnungen von Ständen erscheinen auf Reichstagen, so oft der König welche halten läßt; der Adel kann nur persönlich erscheinen, die Geistlichkeit aber durch die Bischöfe, und der Bürger- und Bauernstand durch Deputirte. Von den Bauern machen jedoch nur die Kronbauern oder freien Bauern (fröse Bönder), die mit ihren Besitzungen unmittelbar unter der Krone stehen und weiter keinem Gutsbesitzer unterthänig sind, diese vierte Ordnung aus; die andern hingegen, welche sowohl für ihre Personen als wegen ihrer unbeweglichen Besitzungen von Gutsbesitzern abhängig und densel-
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ben unterwürfig sind, genießen keineswegs die Reichstagsfähigkeit.
Die Anordnung der Reichstage hängt, auch in Rücksicht der Zeit, einzig und allein von der Willkühr des Königs ab. Nach der neuen Ordnung der Dinge, welche der vorige König, Gustav III. einführte, soll in der Regel kein Reichstag über drei Monate dauern. Gewöhnlich erscheint der König in Person, im königlichen Glanze, und eröffnet ihn durch eine Rede in der Landessprache, oder läßt ihn durch einen Reichsrath mit einer Rede eröffnen, welche von dem Adelstande durch einen Sprecher im Namen der gesammten Stände beantwortet wird. – Auf diesen Reichstagen müssen alle Bewilligungen, die der König verlangt, den gesammten Ständen vorgetragen und auch von diesen genehmigt werden.
Die Prinzen vom Hause, welche einzig den hohen Adel in Schweden ausmachen – der übrige, niedere, Adel zerfällt, wie im Deutschen Reiche, seit 1560 in Grafen, Freiherren und bloß Adeliche – erhalten gemeiniglich bloß den herzoglichen Titel von einem speciellen Lande, aber nicht die Einkünfte davon, z. B. Herzog von Südermannland, Herzog von Ostgothland etc. dagegen bekommen sie ansehnliche Apanagen, sobald sie volljährig (21 Jahr alt) sind. Ein jeder Prinz vom Hause heißt Erbprinz, derjenige aber, der die nächsten Ansprüche zur Succession hat, vorzugs-
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weise Kronprinz.
Zu Belohnung der Verdienste hat Schweden vier ziemlich gut präbendirte Ritterorden, nehmlich 1) den Seraphinen-Orden (s. diesen Artikel), 2) den Schwerdt-Orden – der bloß an Officiere, die, bis zum Obristen gerückt, Ordens Commandeurs werden können, ertheilt wird – 3) den Nordstern-Orden – 1748 von König Friedrich gestiftet – und 4) den Wasa- Orden (s. diesen Artikel). Der jedesmahlige König ist sämmtlicher Schwedischer Orden Meister, und er allein vergiebt sie. Alle Prinzen des Hauses werden Ritter der erstern drei Orden; aber auch andere Personen, die ihr Rang zu dem einen oder dem andern qualificirt, können dieselben nach und nach erhalten, auch Chargen darin bekommen: nur kann hierbei kein Saltus, wie man zu sagen pflegt, passiren; mithin muß einer vorher den Nordstern-Orden haben, ehe er die übrigen zwei höhern bekommen kann.
Die Könige von Schweden sind von jeher in der Ausübung ihrer Regierungsrechte sehr eingeschränkt gewesen, woran aber meistens ihr ganz willkührliches und oft unmenschliches Benehmen Schuld war: denn hatte der eine die ihn drückende Einschränkung durch angemaßte Allgewalt zerstört; so legte nun das Volk durch seine Reichsvorsteher dem neuen Könige eine desto härtere Capitulation vor, und er hing ganz von seinem mächtigen Reichsrathe ab. Allein im Jahr
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1772 unternahm Gustav III. schon nach dem zweiten Jahre seiner Regierung eine totale Revolution, und führte sie unter dem Beistand seiner beiden Brüder, Herz. Carls von Südermannland und Herz. Friedrich Adolphs von Ostgothland, nicht minder unter dem Beitritt seiner ganz für ihn gestimmten Armee, zur Zufriedenheit des größten Theils seiner Unterthanen und selbst der Stände aus. Der Reichsrath (den der König hatte gefangen nehmen lassen) hörte nun auf, das Uebergewicht über den König wie zeither zu behalten: der König ward völliger Souverain; und die Reichsräthe, 17 an der Zahl (worunter der Reichsdrost, der Reichsmarschall, der Reichsadmiral, der Reichskanzler und der Reichsschatzmeister die vorzüglichsten sind), wurden nun in königliche, dem König wegen ihrer Handlungen verantwortliche, Minister umgeschaffen; da er im Gegentheil vor dieser Revolution ihnen auf die kleinlichste und erniedrigendste Weise verantwortlich gewesen war. – In Regierungsgeschäften steht dem König einzig die Entscheidung zu, und nur die gesetzgebende Gewalt haben der König und die Reichsräthe zusammen.
Viele Jahre fühlte sich Schwedens Volk bei dieser Reform glücklich; jeder Unterthan aus allen vier Ständen ließ sich gern und willig von diesem in der That großen Könige regieren, liebte ihn als Vater, und ließ seinen Verdiensten gehörige Gerechtigkeit widerfah-
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ren. Allein sobald er Anmaßungen blicken ließ – und diese merkte der Adelstand am ersten – so schwand Liebe und Zutrauen beim Volke: Mißmuth und Unzufriedenheit rissen ein; diese gingen bald in Unruhe und – was das Schrecklichste war – in geheime Verschwörung über, wovon er, wegen seiner etwas zu übertriebenen Anmaßungen und seiner allzu willkührlichen Regierungsart vom ganzen Adel gehaßt, nur zu bald ein trauriges Opfer ward. Am 25. März 1792, wo eben am Abend in der Residenz Stockholm ein sehr zahlreicher Ball bei Hofe gehalten wurde, schoß der dadurch berüchtigt gewordene Capitain Ankerström (m. s. diesen Art.) im Saale nach dem König, welcher, dadurch tödtlich verwundet, am 29. als Opfer einer abscheulichen Verschwörung sein rastloses Leben endigte (s. auch den Art. Gustav III. Th. 2. S. 150).
Schweden ist, was die Bevölkerung anlangt, sehr schlecht bewohnt; denn die gesammte Menschenmasse beträgt noch nicht einmahl 2½ Millionen, mithin nur einige hundert tausend mehr als in den Chursächsischen Staaten. Welcher Unterschied im Flächeninhalt! dort zum wenigsten 12,800 geographische Quadratmeilen und hier nur 700! Gewiß würde aber die Velksmenge ansehnlicher sein, wenn nicht die beiden Carls, der XI. und XII. durch ihre Kriegswuth so viele Menschen hingeschlachtet und so ihr Reich so
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sehr entvölkert hätten.
Die Einwohner Schwedens sind, wie die Nordländer fast alle, derbe und starke Leute, zu schweren körperlichen Arbeiten und Strapazen gebaut, gute, tapfere Soldaten und ausdauernde Bergleute, überdieß äußerst mäßig und wirthschaftlich, den Brandtwein abgerechnet, den sie zwar gern genießen, aber auch wegen des rauhen und hin und wieder feuchten Climaʼs zur Dauer der Gesundheit nöthig brauchen. – Obgleich die Schweden ihre Felder weit besser, wenigstens in den südlichen Theilen, bebauen könnten; so unterlassen sie es dennoch, und schaffen vielmehr aus andern Ländern, z. B. aus Lief- Ehst- und Curland, sehr viel Getreide um schweres Geld herbei. Gleiche Bewaudtniß hat es mit dem Obst und den Gartenfrüchten; und man darf sich daher nicht wundern, wenn in Schweden die nothdürftigsten und unentbehrlichsten Lebensmittel im enormsten Preise stehen. Mehr noch ist es zu verwundern, daß die Regierung nicht den gemeinen Landmann durch Prämien zur Verbesserung und Veredlung des Feld und Gartenbaues aufzumuntern sucht; denn der von Gustav III. zu diesem Endzweck gestiftete Wasa-Orden hat doch für den gemeinen Landmann nicht den beabsichtigten Nutzen.
Der Reichthum Schwedens besteht in seinen Waldungen, in den vielen wilden Thieren, die sich in sol-
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chen befinden, und in dem Bergbaue. Holz jeder Art, Tannen, Fichten, Eichen u. dgl. giebt es so viel, daß noch vor nicht langen Jahren ganze Forsten und Wälder wegen des außerordentlichen Ueberflusses niedergebrannt wurden. Diesen Mißbrauch vermeidet man jetzt, und schlägt das Holz lieber nieder, um Kohlen daraus zu brennen; auch geht jährlich bedeutend viel Stammholz zum Schiffbau aus dem Reiche, wofür große Summen Geldes dagegen hineingeschafft werden.
Unter den vielen wilden Thieren Schwedens sind wohl die Rennthiere die nutzbarsten (s. dies. Art. Th. 4. S. 183). Desto unbedeutender aber ist die Zucht des zahmen Viehes in Schweden; die Schaafe, Kühe, Büffel und Pferde sind meistens klein und mager, so, daß der Ertrag davon nicht groß sein kann. Besonders aber will die Schaafzucht dort nicht recht gedeihen, und die Wolle fällt ganz gering aus; man hat zwar zu deren Veredlung Schaafe aus Spanien, ja sogar aus Afrika, dahin gebracht, aber nicht Spanische, nicht Afrikanische Luft.
Da Schweden viele Gewässer hat und das ganze Reich gleichsam mit Wässern durchströmt wird; so müssen auch Wasserthiere jeder Art in Menge daselbst hausen, und der Ertrag davon muß nicht unbedeutend sein. Besonders ergiebig ist für Schweden der Häringsfang, indem durch die Ausfuhr der dort ge-
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fangenen Häringe jährlich große Summen ins Reich kommen; obwohl sonst die Schwedischen Häringe im Auslande weniger beliebt sind als die Holländischen, indem sie sich auf ihrem weiten Zuge bis Schweden zu sehr abtreiben.
Bei dem Handel Schwedens mit dem Auslande kann weder für die Nation noch für den König der Ertrag sehr groß sein, weil die Schwedischen Producte, z. B. Eisen, Kupfer, Vitriol, Schwefel, Alaun, Holz, Leder u. dergl. zu wenig ins Geld laufen, und Schweden dagegen zu Befriedigung seiner Bedürfnisse die Producte des Auslandes für die höchsten Preise herbeischaffen muß; daher die große Armuth der Unterthanen und die äußerst geringen Staatseinkünfte in diesem Reiche. Zwar finden sich Particuliers unter dem Adel, hauptsächlich aber unter denjenigen Kaufleuten, die in den Seestädten ihre Handlungsgeschäfte treiben, die in der That große Reichthümer besitzen; allein ihre Anzahl ist in Vergleichung mit der Größe des Reichs viel zu gering, als daß sie mit denselben den Bedürfnissen der ärmern Volksclassen abzuhelfen im Stande wären.
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Fußnoten
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1 Der erste König aus dem Hause Bonde war Erich der Heilige, deßwegen so genannt, weil durch seine Bemühungen der größte Theil Finnlands zum christlichen Glauben gebracht wurde.
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2 Margaretha war ursprünglich eine Dänische Prinzessin, die Tochter Königs Waldemar II. Ihr Vater vermählte sie an Haquin VIII. König von Norwegen, welches damahls ein für sich bestehendes Königreich war. Mit diesem hatte sie einen Prinzen, Namens Olaf, nachherigen König von Norwegen unter dem Namen Olaf V. erzeugt. Diesen minderjährigen König wählten auch die Dänen seiner Zeit zu ihrem König, und die Mutter regierte an seiner Statt die beiden Königreiche; da aber dieser junge König noch während seiner Minderjährigkeit verstarb und die Mutter zur Zufriedenheit aller Dänen und Norweger die Regierung geführt hatte, so ward dieselbe jetzt nach dem Tode ihres Sohnes Königin beider Reiche und, nachdem sie sich der Schweden gegen ihren König Albrecht unaufgefordert angenommen hatte, auch Königin in Schweden.
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3 Ein eigner Artikel (Th. 2. S. 147.) handelt zwar von den Schicksalen und der Regentengröße dieses Befrei-
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ers seines Vaterlandes; allein der Verbindung wegen muß hier eine kleine Wiederholung Entschuldigung finden.
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4 Thalland oder Dalekarlien ist ein großes Stück Land an den Nordischen Gränzen, das viele und große Bergwerke hat, besonders Kupferwerke. Die Hauptstadt ist Fallum (Falluna), bei welcher das meiste und schönste Kupfer gewonnen wird. Dieses Land gehört mit zu dem eigentlichen Schweden. Die Einwohner, welche Dalekerlen oder Dalekerls genannt werden, sind unter den Einwohnern Schwedens die festesten, gute Soldaten und Bergleute, aber in ihren Sitten und in den Vorschritten der Cultur noch immer sehr zurück.