Conversations-Lexikon oder kurzgefaßtes Handwörterbuch
Regreß
Regreß bedeutet in der Sprache des Geschäftsmannes so viel als Erhohlung, Schadloshaltung. Wenn z. B. bei einer verbürgten und nicht bezahlten Schuld der Gläubiger an den Bürgen sich hält; oder wenn bei einem indossixten Wechsel der Bezogene keine Zahlung leistet, und der Inhaber des Wechsels an einem seiner Vormänner oder an dem Trassenten (Wechsel- Aussteller) selbst sich erhohlt: so sagt man in diesen Fällen, der Gläubiger nimmt an dem Bürgen, der Inhaber des Wechsels an dem Trassenten Regreß, d. i. der Gläubiger hält sich durch den Bürgen, der Wechsel-Inhaber durch den Wechsel-Aussteller schadlos.
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