Conversations-Lexikon oder kurzgefaßtes Handwörterbuch
Referent, Der
Der Referent heißt bei Spruch-Collegiis, auch bei Regierungen etc., derjenige, welcher über die ihm zugetheilten Akten den Vortrag macht, referirt, und das daraus resultirende Urtheil dem Collegio zur weitern Berathschlagung und Genehmigung vorlegt.
Der Referent heißt bei Spruch-Collegiis, auch bei Regierungen etc., derjenige, welcher über die ihm zugetheilten Akten den Vortrag macht, referirt, und das daraus resultirende Urtheil dem Collegio zur weitern Berathschlagung und Genehmigung vorlegt.