Conversations-Lexikon oder kurzgefaßtes Handwörterbuch
Referent, Der
Der Referent heißt bei Spruch-Collegiis, auch bei Regierungen etc., derjenige, welcher über die ihm zugetheilten Akten den Vortrag macht, referirt, und das daraus resultirende Urtheil dem Collegio zur weitern Berathschlagung und Genehmigung vorlegt.
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