Conversations-Lexikon oder kurzgefaßtes Handwörterbuch
Präjudiz, Das
Das Präjudiz (a. d. Lat. praejudicium) heißt in der Jurisprudenz eine gewisse nachtheilige Folge, welche für eine Parthei entsteht, wenn sie der gesetzlichen Vorschrift oder der richterlichen Verordnung nicht Folge leistet; dann überhaupt auch ein Nachtheil, der Einem aus einer Sache entsteht; daher präjudicirlich: von nachtheiligen Folgen.
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