Conversations-Lexikon oder kurzgefaßtes Handwörterbuch
Primas
Der Primas oder Primas regni (Erster des Reichs) ist der oberste Erzbischof eines Europäischen Staats, der nicht nur unter allen geistlichen Ständen der erste ist, sondern überhaupt den nächsten Rang nach dem Regenten und seiner Familie einnimmt, auch in katholischen Reichen beständiger Legat des Römischen Stuhls ist. In Deutschland ist es der Erzbischof von Salzburg, in Spanien der Erzbischof von Toledo, und in England der Erzbischof von Canterbury. Am angesehensten und mächtigsten war der Primas des ehemahligen Pohlens, der Erzbischof von Gnesen.————————
Der Fürst Primas. Nach dem von Rußland und Frankreich entworfenen Entschädigungsplane. zum Besten der erblichen Fürsten, die durch den Frieden zu Luneville verloren hatten, sollte, statt der vorherigen drei geistlichen Churfürsten, nur Ein geistlicher Churfürst, nämlich der von Mainz, unter dem Titel: Churfürst Reichserzkanzler, übrig bleiben. Allein durch die Rheinische Conföderations-Acte (v. 12. Jul. 1806.) erhielt derselbe den Titel: Fürst Primas, weil er auf den Bundestagen der Rheinconfoderation in dem königlichen Collegium den Vorsitz und das Directorium führt – ein Vorrecht, welches bekanntlich, auch bei der deutschen Reichsverfassung, dem Churfürsten von Mainz zustand. Uebrigens besorgt der Fürst Primas die Angelegenheiten des Rheinbundes, jedoch geschehen durch ihn die Bekanntmachungen derselben blos an das königliche Collegium unmittelbar, nicht an das fürstliche Collegium des Rheinbundes, in welchem der Herzog von Nassau präsidiret.
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