Conversations-Lexikon oder kurzgefaßtes Handwörterbuch
Pertinenzien, Die
Die Pertinenzien, Pertinenz-Stücke, nennt man, besonders in juristischem Sinne, alles, was wesentlich zu einer Sache gehört, so daß es mit dieser ein Ganzes ausmacht; z. B. Theile eines Gutes, Hauses, und andrer unbeweglichen Dinge.
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