Conversations-Lexikon oder kurzgefaßtes Handwörterbuch
Niedersächsische Kreis, Der
Der Niedersächsische Kreis, einer von den zehn Kreisen des Deutschen Reichs, welcher gegen Morgen an den Obersächsischen Kreis und die Ostsee, gegen Mitternacht an die Ostsee, das Herzogthum Schleswig und die Nordsee, gegen Abend an die Nordsee und den Westphälischen Kreis etc. gegen Mittag an den Oberrheinschen und Obersächsischen Kreis gränzt, und aus folgenden Ländern besteht: dem Herzogthum Magdeburg, dem Fürstenthum Halberstadt, dem Herzogthum Wolfenbüttel, dem Fürstenthum Blankenburg, dem Bisthum Hildesheim, den Chur-Braunschweig-Lüneburgischen Landen, dem Herzogthum Hollstein nebst der Herrschaft Pinneberg und der Stadt Altona, dem Hochstift Lübeck, der Grafschaft Ranzau, den Herzogthümern Meklenburg-Schwerin und Meklenburg-Strelitz, dem Fürstenthum (ehemahligen Bisthum) Schwerin, dem Fürstenthum (ehemahligen Bisthum) Ratzeburg, der Herrschaft Wismar und den Reichsstädten Lübeck, Bremen, Hamburg, Goslar, Mühlhausen und Nordhausen, welche beiden letzern außerhalb den Gränzen des Niedersächsischen Kreises in Thüringen liegen.————————
* Der Niedersächsische Kreis: Die Veränderungen, die sich in der neuesten Zeit mit diesem Kreisen zugetragen haben, s. m. in dem Nachtrage zu Deutschland.
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