Conversations-Lexikon oder kurzgefaßtes Handwörterbuch
Kingston
Elisabeth Herzogin von Kingston. Diese berühmte, schöne und geistvolle Dame war eine Tochter des Colonels Thomas Chudleigh, dessen Familie in der Grafschaft Devon eine verdiente Achtung genoß. Sie verlor ihren Vater frühzeitig, und betrat in ihrem neunzehnten Jahr 1743 zuerst die große Welt unter der Aufsicht des nachmahligen Grafen von Bath, eines Anführers der Oppositions-Partei, der seiner jungen und schönen Freundin bei der Prinzessin von Wallis eine Stelle als Hofdame verschaffte, in welcher sie ihren Geist durch Lectüre bildete. Bald darauf warb der verstorbene Herzog von Hamilton um ihre Hand; die völlige Verbindung wurde verzögert, der Herzog machte vorher eine Reise durch Europa. Indessen wurden die Briefe des Herzogs an seine Geliebte durch den Sohn des Grafen von Bristol, Hervey, der schon lange ein Auge auf sie hatte, aufgefangen; und Miß Chudleigh suchte den Herzog zu vergessen, weil sie sich von ihm vergessen glaubte. Sie heirathete im Stillen Herrn Hervey, ging aber schon nach einigen Tagen in ihren Dienst zurück, während ihr Gemahl, mit dem sie unzufrieden war, als Schiffslieutenant nach Westindien segelte. Indessen war ein Kind die Folge dieser kurzen Verbindung; es starb, und die Verbindung blieb geheim. Sie selbst ging nach Deutschland, und fand die schmeichelhafteste————
Aufnahme sowohl am Preußischen als Sächsischen Hofe. Bei ihrer Rückkunft nach England eroberte sie Aller Herzen, sowohl durch Liebreitz als durch Geist. Da sie die angesehensten Partien ausschlug, so glaubte man sie insgeheim mit Lord Howe vermählt; und ein solches Gerücht war die günstigste Auslegung ihres vertraulichen Umgangs mit demselben. Dieses Gerücht gewann noch größere Glaubwürdigkeit, da Miß Chudleigh von dieser Zeit an den ungeheuersten Aufwand bestritt. Die ärgerliche Chronik gab ihr überdieß einen Liebhaber an der Seite des Thrones. Unter der Begünstigung des Staatsministers vertilgte sie die letzte Spur ihrer Verbindung mit Hervey aus den öffentlichen Acten. Hervey ward im Jahr 1759 Graf von Bristol, fiel aber zugleich in eine Krankheit, von welcher keine Rettung möglich schien. Jetzt reitzte sie auf einmahl der Ehrgeitz, daß sie ihre Vermählung mit dem Grafen mit eben so viel Eifer bekannt machte, als sie dieselbe vorher geheim hielt. Auch jetzt kam der Minister ihren Wünschen zuvor. Als aber der Graf ganz unvermuthet wieder hergestellt wurde, kehrte sie das Blatt um; sie verlangte nicht seine Person, sondern nur seinen Reichthum; ihre Absichten gingen nun auf den Herzog von Kingston. Im Jahr 1765 schlug ihr der Graf von Bristol, nachdem er sich in eine andre Dame verliebt hatte, die Ehescheidung vor; sie klagte ihn vor dem Matrimonialgerichte
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an, und wurde frei und ledig erklärt. Einen Monath hernach wurde sie Herzogin von Kingston. Fünf Jahre hatte sie diese Ehre genossen, als ihr neuer Gemahl starb. Vermöge seines letzten Willens kam ihr der lebenslängliche Genuß aller seiner Güter und Besitzungen zu; und nach ihrem Tode fiel die ganze Erbschaft an einen jüngern Neffen des Verstorbenen, mit völliger Ausschließung eines ältern Neffen, des Evelyn Meadows, Voll Unwillen hierüber, suchte dieser die letztere Ehe seines Oheims für ungültig zu erklären. Während die verwitwete Herzogin eine Reise nach Italien unternahm, klagte er sie in England der Bigamie an. Sobald sie in Rom Nachricht hiervon bekam, flog sie zu ihrem Banquier Jenkins. Dieser verbarg sich vor ihr: und sie argwohnte, daß er sich mit ihren Verfolgern verschworen habe; sie setzte ihm eine Pistole auf die Brust, und nöthigte ihn zur Auslieferung der ihm anvertrauten Papiere. Nicht ohne tödtliche Unruhen kehrte sie nach Calais zurück. Hier ermunterte sie der Lord Mansfield; und bei ihrer Rückkunft in England verbürgten sich der Herzog von Newcastle, der Lord Mont Stuart und Glover für sie. Der Prozeß, welcher großes Aufsehen erregte, begann den 15. April 1776 und dauerte fünf Tage hindurch. Da die Herzogin die Witwe eines Pairs war, so war es vor dem ganzen Oberparlament, daß die Sache untersucht wurde; alle Pairs von England waren hier
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Richter, unter dem Vorsitz eines Lord Stewardʼs, den der König zu diesem Endzwecke ernannt hatte, dessen vielbedeutende Würde aber mit diesem Prozeß sich auch endigte. Der Schauplatz war in Westminster- Hall, dessen außerordentliche Größe dennoch für die zahlreichen Zuschauer zu klein war. Der erste Spruch, vermöge dessen die erste Ehe mit Hervey als ungültig erklärt worden war, wurde nunmehr als widerrechtlich aufgehoben, und folglich die zweite Ehe für ungültig erklärt. Die Herzogin wurde also verurtheilt; allein sie wich der Strafe, welche nach den Gesetzen darin bestand, mit einem glühenden Eisen in die Hand gebrannt zu werden, dadurch aus, daß es ihr ein gewisses Privilegium, welches den Adel von dieser Strafe ausnimmt (wiewohl nicht ohne Widerspruch der gegenseitigen Advocaten, bei welchem sie endlich ihr Muth zu verlassen anfing), geltend zu machen gelang. Ihre Feinde machten den Anschlag, sie einsperren zu lassen; aber sie rettete sich übers Meer nach Calais. Seither lebte sie bald in Rom, bald in Petersburg, und zwar immer auf einem glänzenden Fuß. Da das Testament des Herzogs von Kingston in seiner ersten Kraft blieb, so mangelte es ihr nicht an Mitteln zu dem ausschweifendsten Aufwande. Mehrmahls bewirthete sie die Kaiserin von Rußland. Endlich begab sie sich nach Frankreich. Sie hatte zu gleicher Zeit ein Haus zu Calais und zu Paris. Sie starb zu Paris im Septem-
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ber 1787.
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*Elisabeth, Herzogin von Kingston. Am Ende dieses Art. (Th. II. S. 311) muß es von Zeile 30 an folgendermaßen heißen: Die Herzogin wurde also verurtheilt; allein sie wich der Strafe, mit einem glühenden Eisen in der Hand gebrannt zu werden, dadurch aus, daß es ihr gelang, ein gewisses Privilegium, welches den Adel von dieser Strafe ausnimmt – wiewohl nicht ohne Widerspruch der gegenseitigen Advokaten, bei welchem sie endlich der Muth zu verlassen anfing – geltend zu machen. Ihre Feinde machten den Anschlag etc.
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