Conversations-Lexikon oder kurzgefaßtes Handwörterbuch
Italien
Italien, von den Deutschen auch Welschland genannt, das schönste und wärmste Land in unserm Erdtheile (daher es auch der Garten von Europa heißt), gränzt gegen Mitternacht und Morgen an die Schweiz, Deutschland und das Adriatische Meer, gegen Abend an Frankreich u. gegen Mittag an das Mittelländische Meer, von welchem es auch noch ost- und westwärts umflossen wird. Es bildet eine Halbinsel und einige kleine Inseln. Im Norden befinden sich die Alpen, welche Italien von Frankreich, Deutschland und der Schweiz absondern; und der Länge nach wird das Land von dem Apenninischen Gebirge durchstrichen. Als feuerspeiende Berge sind der Vesuv im Königreich Neapel und der Aetna auf der Insel Sicilien hinlänglich bekannt. An bedeutenden Flüssen fehlt es sehr – die berühmtesten sind der Po mit dem Tessino, und die Tiber mit dem Teverone –: dagegen giebt es mehrere große Landseen. Die Luft ist sehr verschieden, allein im Ganzen ziemlich rein und gesund; in einigen Gegenden wird sie jedoch durch stehende Sümpfe verdorben: auch ist bisweilen in einem großen Striche von Italien der Siroccowind sehr beschwerlich. Der südliche Theil ist dem Erdbeben sehr ausgesetzt, welches in den neuesten Zeiten, vorzüglich im Jahr 1783, große Verwüstungen angerichtet hat. Gewitter sind übrigens in Italien seltner als in————
den meisten andern Europäischen Ländern. Der Boden ist fast durchgängig sehr fruchtbar, doch nicht überall mit gleichem Fleiße angebaut. Die Hauptproducte sind: fast durchgehends Getreide, Seide (vorzüglich in Piemont), Baumohl, edle Früchte, Wein, vortrefflicher Marmor (vorzüglich der Carrarische in Modena); in mehreren Gegenden wird auch viel Viehzucht getrieben. Italien hat mit den Inseln 5170 Quadratmeilen und über 17 Millionen Einwohner. Die Italiäner stammen von den alten Römern und eingewanderten Deutschen Völkern ab. Zu den Zeiten der Römer war Italien die Beherrscherin der bekannten Welt; und unter den Päpsten des Mittelalters gewann es seine ehemahlige politische Wichtigkeit aufs neue, die jedoch gegenwärtig höchst unbedeutend ist. Gegen die alten Römer gehalten, dürfte man die heutigen Italiäner füglich Römlinge nennen; nicht minder verlieren sie, wenn man sie gegen die drei aufgeklärtesten Nationen des neuen Europa, gegen die Deutschen, die Engländer und Franzosen, hält: und die Grundzüge des Gemähldes, welches Herr von Archenholz von ihnen entwirft, möchten wohl nicht leicht bestritten worden sein, wenn das Gemählde selbst durch den Contrast des Gemähldes von England, neben welchem es steht, nicht in einem scheinbar parteiischen schwarzen Lichte erschiene. Daß nach diesen Aeußerungen keinesweges gelängnet wer-
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den, daß es viele aufgeklärte und vortreffliche Menschen in Italien gebe, versteht sich ohne Erinnerung von selbst. Zwar sind die Italiäner in den verschiedenen Provinzen in Rücksicht auf Denkart und Sitten merklich von einander unterschieden; da indeß Clima, Religion, Volksmeinung und gewissen Hauptgrundsätzen nach auch die Regierungsform im Ganzen genommen in Italien gleich sind; so ist hieraus auch leicht ein gewisser National-Charakter der Italiäner begreiflich. Bei einem naturlich lebhaften Geiste ist der Italiäner auf der einen Seite im höchsten Grade leidenschaftlich, vorzüglich in der Liebe und im Hasse, auf der andern Seite furchtsam und überaus träge (das Letztere ist eben so sehr die Wirkung der fast durchgängig unter dem gemeinen Volke herrschenden Armuth als des Climaʼs); dabei liebt er die Pracht, Musik und Schauspiele, vorzüglich aber das Geld. Die Italiäner waren unsre Lehrer in den Künsten und zum Theil auch in den Wissenschaften; in beiden haben sie jedoch ihre blühenoste Periode überlebt. In den Wissenschaften sind es vorzüglich die Mathematik und Naturlehre, worin sie sich gegenwärtig auszeichnen; die schönen Künste finden noch die meiste Unterstützung, wiewohl ihre Correggioʼs, Michael Angeloʼs, Raphaels u. A. dahin sind, und selbst bei ihren besten Künstlern gewöhnlich der Geldgeitz den Ehrgeitz überwiegt. In der Volksaufklärung sind
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die Italiäner noch weit zurück, woran vorzüglich zwei Dinge Schuld sind, die Dummheit, in der sie durch ihre Priester erhalten werden, und welche ihren Sitten eben so nachtheilig ist als ihrem Geiste (s. den Art. Banditen), und die sclavische Armuth. Diese letztere, in welcher der größte Theil des Volks vermöge der dermahligen Verfassung zu leben genöthigt ist, scheint indeß auch die nächste Veranlassung zu werden, den Italiänern einen höhern Grad von bürgerlicher Freiheit und Cultur zu verschaffen, da sie bereits einen Theil der Italiäner vermocht hat, sich unter Französischem Schutze ihrer drückenden Fesseln zu entledigen und zu einer Republik zu bilden, wodurch der Wohlstand und die Cultur derselben hoffentlich gewinnen werden. Die Italiänische Sprache, außer welcher in Italien noch die Französische (im N. W. Theile), die Deutsche, die Arabische mit der Italiänischen vermischt (unter dem großen Haufen von Maltha) und die Griechische (in einigen Gegenden von Südneapel und Sicilien) gesprochen werden, ist eine Tochter der Lateinischen, sehr wohlklingend und ganz eigentlich zur Musik gemacht. Es giebt vielerlei Dialecte in derselben, welche merklich von einander abweichen, und unter denen der Toskanische der vorzüglichste ist, dessen man sich auch in Büchern, auf der Kanzel und gegen Fremde bedient; und da das Volk selten aus einem Districte in den andern reiset,
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so erhalten sich diese Dialecte beständig unverändert. Die wichtigsten Manufacturen der Italiäner sind die von seidenen und wollenen Zeugen; indeß reichen im Ganzen genommen ihre Fabriken nicht hin, die inländischen Bedürfnisse zu befriedigen. Ihr Handel war vor zweihundert Jahren von weit größerer Bedeutung; er beruht hauptsächlich auf den rohen Producten des Landes, und befindet sich größten Theils in den Händen der Ausländer. – Die Halbinsel Italien besteht aus mehrern von einander ganz unabhängigen Staaten, und wird eingetheilt in Ober-Italien (die Sardinischen, gegenwärtig zum Theil Französischen Lande: Savoyen, Piemont, Montferrat, zu welchen noch ein Stück von Mailand gehört; die Oestreichischen Lande: Mailand und Mantua; die Lande des Herzogs von Parma und Modena; die Republiken Venedig und Genua und einige kleine Fürstenthümer), in Mittel-Italien (das Großherzogthum Toskana, der päpstliche Kirchenstaat, die Republiken Lucca und St. Marino) und in Unter-Italien, welches ganz aus dem Königreich Neapel besteht. (Ein großer Theil von Ober-Italien zwischen den Alpen und Apenninen führt den Namen der Lombardei). Von den Italiänischen Inseln sind Sicilien, Maltha, Sardinien und Corsika die größten. – In dem gegenwärtigen, hoffentlich nunmehr heendigten Kriege haben Staaten und Menschen in Italien große Veränderungen erlit-
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ten. Das Herzogthum Savoyen und die Grafschaft Nizza in Piemont sind Frankreich einverleibt und demselben von Sardinien völlig abgetreten worden (s. die Departements von Frankreich). Eine neue Republik hat sich gegründet, und eine zweite sieht wenigstens hoffnungsvoll ihrer Gründung entgegen (s. die Cispadanische Republik im Anhange, und die Transpadanische Republik); fast ganz Italien hat mit Frankreich gestritten und Friede geschlossen (s. die Artikel über die einzelnen Staaten, als Neapel, der Papst, Savoyen u. s. f.); fast ganz Italien hat den Einfluß des Kriegs empfunden und – wird ihn zum Theil noch fühlen. (S. Venedig, den Nachtrag zum Art. Genua.) Nicht minder merkwürdig ist die Abführung der herrlichsten Gemählde und Statuen nach Frankreich, welche nun wirklich, trotz der Stimmen, welche sich selbst in Frankreich dagegen erhoben, von Statten geht.
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*Italien – Die Begebenheiten, die sich seit dem französischen Revolutionskriege hier ereignet haben, und die Veränderungen, welche dieses Land in geographischer Hinsicht erlitten hat, sind so verwikkelt und mannigfaltig, daß, um zu einer richtigen Uebersicht derselben gelangen zu können, es nothwendig ist, die vormalige Eintheilung dieses Landes aufzuführen und bei jedem Staate desselben die Veränderungen, die er erlitten, anzugeben. Doch kann dieses, um dem Leser nicht ein und dasselbe zwei Mal vorzutragen, nur in Ansehung derjenigen italiänischen Staaten geschehen, von denen kein besonderer Artikel dieses Werkes handelt; da hingegen bei den besonders abgehandelten Staaten die Veränderungen desselben bei den einzelnen Artikeln theils schon bemerkt, theils in den Nachträgen zu finden sind.
Italien wurde, vor Ausbruch der französischen Revolution, in folgende Theile und Länder eingetheilet:
I) in den obern Theil. Dieser enthielt:
1) das Herzogthum Savoyen (s. dies. Art.);
2) das Fürstenthum Piemont. Dieses machte bis zum Jahre 1798 einen Theil von den Ländern des Königs von Sardinien aus, der es auch in dem mit Frankreich abgeschlossenen Frieden (15. Mai 1796), in welchem er Savoyen und Nizza abtrat, behielt. Allein, aufs neue mit Frankreich in Krieg verwickelt,
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mußte er (9. Dec. 1798) auch Piemont abtreten, verlor alle seine Besitzungen auf dem festen Laude und behielt blos die Insel Sardinien. Piemont wurde nun im Januar 1799 in vier Departements getheilt und zur französischen Republik geschlagen. In demselben Jahre bemächtigten sich zwar die Oestreicher und Russen dieses Fürstenthums wieder, und auch die Hauptstadt Turin mit der Citadelle wurde ihnen am 20. Juni übergeben; allein, nach der Schlacht von Marengo (14. Juni 1800) kam es wieder an Frankreich, wo es jetzt besonders in die Departements Eridan, Stura und See-Alpen getheilt ist. – Eben dies Schicksal hatte
3) das Herzogthum Montferrat, welches ebenfalls dem König von Sardinien gehörte, und welches dem französischen Departement Marengo einverleibt ist;
4) das Herzogth. Mailand (s. d. Art.), 5) das Herzogth. Parma u. Piacenza (s. Parma), 6) das Herzogth. Modena, 7) das Herzogth. Mantua (s. diese Art.), 8) die Republik Venedig (s. dies. Art. in den Nachtr.), 9) die Republik Genua, 10) die Republik Lucca (s. diese Art.);
11. 12. 13) das Herzogthum Guastalla und die Fürstenthümer Sabionetta und Bozzolo: diese drei Fürstenthümer gehörten zu den Herzogthümern Parma und Piacenza (s. Parma), und wurden Anfangs zur cisalpinischen Republik (s. dies. Art. in den
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Nachtr.) geschlagen; allein im Jahr 1806 schenkte sie Kaiser Napoleon, durch ein Decret vom 31. März, seiner mit dem Fürsten Camillo von Borghese vermählten Schwester Paulline erblich für ihre männlichen Nachkommen, und ihr Gemahl erhielt den Titel eines Fürsten und Herzogs von Guastalla. Durch ein zweites Decret vom 24. Mai desselben Jahres wurde jedoch dieses Fürstenthum mit dem Königreiche Italien vereiniget; die Fürstin Paulline und der Fürst Borghese behalten den Titel: Fürst und Herzog von Guastalla, und die Schatzkammer von Italien bezahlt der Fürstin für den Werth dieses Fürstenthums 6 Millionen mailändischer Liren (2 Millionen, 200,000 Gulden) bis zum Jahre 1809 in verschiedenen Terminen.
14) Das Herzogth. Mirandola, 15) das Fürstenthum Novellara (s. über beide den Art. Modena).
16. 17) Das Fürstenth. Castiglione und das Fürstenth. Solferino, welche der deutsche Kaiser als Reichslehne besaß: sie wurden, seit den Eroberungen der Franzosen in Italien, im Jahr 1796 zur eisalpinischen Republik geschlagen und gehören jetzt, nach der Erhebung dieser Republik zum Königreiche Italien, ebenfalls zu diesem.
18) Das in Piemont gelegene Fürstenthum Masserano: dieses kam mit Piemont an die Republik und das Kaiserthum Frankreich.
19) Das Fürstenthum Monaco (Mourgues),
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zwischen Nizza und Genua, stand schon seit 1641 unter Frankreichs Schutze, wurde daher, nach der von dem Könige von Sardinien am 15. Mai 1796 geschehenen Abtretung von Nizza an die Republik Frankreich, mit dieser vereiniget, und macht jetzt einen Theil des französischen Departements Seealpen aus.
20) Die Fürstenthümer Massa und Carrara (s. den Art. Massa).
II) in den mittleren Theil. Dieser enthielt:
1) das Großherzogthum Toscana (s. d. Art.);
2) den Kirchenstaat, oder das Gebiet des Papsts. – Dieser bestand vor der französischen Revolution aus folgenden 13 Provinzen: Herzogth. Ferrara, Gebiet von Bologna, Romagna, Urbino, Mark Ancona, Citta di Castello, Gebiet von Perugia, Gebiet von Orvieto, Herzogth. Spoleto, Landschaft Sabina, Gebiet von Rom (Campagua di Roma), Patrimonium Petri, und endlich Herzogth. Castro. Ueberdies gehörten dem Papst noch in Frankreich: der Staat von Avignon und die Grafschaft Venaissin; desgleichen im Neapolitanischen: das Herzogth. Benevento. – Indessen wurden schon durch ein Decret der französischen Nationalversammlung vom 12. August 1791 zuerst die Grafschaften Avignon u. Venaissin (s. Avignon) dem französischen Reiche einverleibt und zum Departement Vauelüse geschlagen. Im Friedensschlusse zwischen der französischen Republik und dem Papste
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zu Tolentino (19. Febr. 1797) trat dieser auch noch das Herzogthum Ferrara, das Gebiet von Bologna und Romagna ab, welche nun mit der cisalpinischen Republik vereiniget wurden und jetzt zum Königreiche Italien und dessen Departements von Nieder-Po, Reno und Rubicone gehören. Im Jahr 1798, nachdem das päpstliche Gebiet zur römischen Republik erkläret worden war, kam Benevento an Neapel oder die Parthenopäische Republik (s. Neapel), wurde jedoch nachher, am 5. Juni 1806, dem kaiserlich französischen Oberkammerherrn und Vicegroßwahlherrn, Carl Moriz Talleyrand Perigord (s. dies. Art.) übergeben, und derselbe unter dem Namen Carl Moriz zum Herzog von Benevent erhoben. Nach Wiederherstellung des Kirchenstaats wurde derselbe durch ein päpstliches Decret im Jahr 1800, außer Rom, in 7 Delegationen oder Provinzen eingetheilt, nemlich: Viterbo, Spoleto, Perugia und Citta di Castello, Camerino, Macerata, Ancona, und endlich Urbino. Allein durch ein Decret des Kaisers Napoleon vom 2. April 1808 wurden die vier letztern Provinzen dem Königreiche Italien, als drei neue Departements, einverleibt.
3) Der Stato degli Presidii, oder der Besatzungsstaat, war eine kleine Landschaft im Gebiete von Siena in Toscana. Er führte diesen Namen, weil er aus befestigten Orten bestand und verschiedene Besatzungen hatte, welche der König von Spanien, Philipp II.,
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als er 1557 Siena an den Herzog von Florenz abtrat, in diese Orte legte, die er sich überhaupt vorbehielt, um die Verbindung zwischen Neapel und Ober-Italien zu unterhalten. Seit 1735 war diese Landschaft dem Könige von Neapel überlassen und erfuhr daher dieselben Schicksale, die seine übrigen Lande im französischen Revolutionskriege trafen. Als endlich Neapel in dem mit Frankreich abgeschlossenen Friedensvertrage am 28. März 1801 auf Porto Longone (auf der Insel Elba), auf den Stato degli Presidii und das zu demselben gehörige Fürstenthum Piombino Verzicht leistete, kam dieses Land, mit Ausnahme Piombinoʼs, an Hetrurien (s. Toscana).
4) Das Fürstenthum Piombino blieb, nach der nur gedachten Abtretung, mehrere Jahre bei Frankreich. Allein durch ein Decret vom 18. März 1805 verlieh Kaiser Napoleon seiner Schwester Elisa, Gemahlin des ehemaligen Obersten und Senators Pasquale deʼ Bacciochi, der zum Fürsten von Piombino erhoben wurde, dieses Fürstenthum, so wie (am 23. Juni) die ehemalige Republik Lucca (s. dies. Art.).
5) Die Republik San Marino, welche, ungeachtet sie im Departement Rubicone des Königreichs Italien liegt, ihre republikanische Verfassung behalten hat.
III) den untersten Theil: dieser enthielt blos das Königreich Neapel, auf welches wir hier, so wie auf die Nachträge dazu verweisen.
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IV) die italiänischen Inseln, nemlich:
1) Sicilien (s. Neapel), 2) Sardinien, 3) Corsica, 4) Malta (m. s. alle diese Art.), 5) die Liparischen und 6) die Aegatischen Inseln (s. Neapel).
7) Die Insel Elba, sonst zwischen Neapel, Toscana und Piombino getheilet (indem die Festung Porto Longone zum Königreich Neapel, Porto Ferrajo zum Großherzogthum Toscana und das Uebrige derselben zum Fürstenthum Piombino gehörten), trat Oestreich in dem Lüneviller Frieden 1801 (9. Febr.) an den Herzog von Parma – und Porto Longone am 28. März 1802 der König von Neapel an Frankreich ab. Seit 1802 ist diese Insel, so wie
die vorherige toscanische Insel Capraja, zu Frankreich geschlagen, von welchem Kaiserthume sie jetzt ein eignes Departement ausmachen.
Alle übrigen vorherigen toscan. Inseln, nemlich: Gorgona, Pianosa, Formiche, Giglio, Gianuti etc., gehörten, nach Abtretung Toscanaʼs an Frankreich, zum Königreich Hetrurien, anjetzo aber, nach der 1808 geschehenen Vertheilung dieses Königreichs in drei französische Departements, zum Kaiserthum Frankreich.
8) Die zu Neapel gehörigen Tremiti-Inseln.
Durch diese und andere in der Geschichte des französischen Revolutionskrieges bemerkten Veränderungen, welche die einzelnen Länder und Landschaften
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Italiens betrafen, sind in demselben mehrere Staaten vergrößert worden, andere vorher bestandene aber untergegangen. Es begreift daher Italien gegenwärtig folgende 9 Länder und Besitzungen:
I) Das Königreich Italien, welches aus der cisalpinischen Republik (s. dies. Art.) erwuchs, und in 24 Departements getheilt ist, wovon die letzten die drei neuen, seit 1808 aus den vorherigen päpstl. Provinzen, wie vorher bei II. n. 2. gedacht worden, gebildeten Departements sind. – Außer diesen eigentlichen Departements gehören zum Königreiche Italien 25) das ehemalige venetian. Dalmatien und alle im Frieden zu Lüneville (am 9. Febr. 1801) von Oestreich an Frankreich abgetretenen venetianischen Inseln und Besitzungen, welche überhaupt den Namen Dalmatien führen, in 14 Theile abgetheilet sind und eine provisorische Regierung haben; 26) die Fürstenthümer Guastalla, Sabionetta u. Bozzolo seit dem 24. Mai 1806 (s. oben); 27) seit dem 13. August 1807 die ehemalige Republik Ragusa (s. dies. Art.). – Die Größe des Königreichs Italien beträgt gegen 1700 Quadratmeilen und die Zahl der Einwohner ungefähr 5½ Million. Die herrschende Religion des Landes ist die katholische, jedoch werden auch andere geduldet. Die Staatsverfassung ist monarchisch und die Regierung in männlicher, ehelicher und adoptirter, Nachkommenschaft erblich. Alle Geschäfte werden von
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dem Staatsrath besorgt, bei dem der König, oder einer seiner Großbeamten Präsident ist. Dieser Staatsrath, der nur eine rathgebende Stimme hat, zerfällt in zwei Räthe: 1) in den gesetzgebenden Rath von 12 Staatsräthen, 2) in den Rath der Auditoren von 15 Staatsräthen, der, nach dem Vortrage des Ministers, über streitige Gegenstände spricht und das höchste Apellationsgericht ist. Außer dem Staatsrath ist ein Senato consulente. Zur Belohnung der Dienste in Militair- und Civilämtern, so wie der Künste und Wissenschaften, ist der Orden der eisernen Krone gestiftet, mit einem jährlichen Einkommen von 600,000 Liren. Er hat, außer dem Prinzen vom Hause, dem Großmeister, den Prinzen fremder Häuser und Fremden, 800 Ritter, 150 Commandeurs und 35 Dignitarienstellen. Die Ritter erhalten jährlich 300, die Commandeurs 700 und die Dignitarien 3000 Liren.
II) Die Republik San Marino (s. oben). III) Der Kirchenstaat, welcher (s. oben) nur noch folgendes enthält: 1) Rom und dessen Gebiet, 2) Viterbo, 3) Spoleto, 4) Perugia nebst Citta di Castello. Indessen dürfte dieser Staat wohl nächstens ganz aufhören. Denn schon im Jahr 1808, seit dem oben erwähnten kaiserlichen Decret (2. April 1808), haben Spoleto und die Hauptstadt von Viterbo, Civita Vecchia, eine dem ehemaligen Königreiche Hetrurien gleiche Orga-
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nisation erhalten. IV) Das Herzogthum Lucca u. Piombino. V) Das Königreich Neapel. VI) Die Insel und Königreich Sicilien. VII) Die Insel und Königreich Sardinien. VIII) Die Insel Malta. IX) Die Republik Poglizza. Diese ist ein gebirgiger und waldiger Landstrich von 20 Dörfern, von einem Umfange von 9 Quadratmeilen und 20,000 Einwohnern, der zu dem ehemaligen venetianischen Dalmatien gehörte. Ihr Oberhaupt, der seit 1797 unter östreichischem Schutze steht und jährlich auf einem Landtage gewählet wird, heißt Großgraf.
den meisten andern Europäischen Ländern. Der Boden ist fast durchgängig sehr fruchtbar, doch nicht überall mit gleichem Fleiße angebaut. Die Hauptproducte sind: fast durchgehends Getreide, Seide (vorzüglich in Piemont), Baumohl, edle Früchte, Wein, vortrefflicher Marmor (vorzüglich der Carrarische in Modena); in mehreren Gegenden wird auch viel Viehzucht getrieben. Italien hat mit den Inseln 5170 Quadratmeilen und über 17 Millionen Einwohner. Die Italiäner stammen von den alten Römern und eingewanderten Deutschen Völkern ab. Zu den Zeiten der Römer war Italien die Beherrscherin der bekannten Welt; und unter den Päpsten des Mittelalters gewann es seine ehemahlige politische Wichtigkeit aufs neue, die jedoch gegenwärtig höchst unbedeutend ist. Gegen die alten Römer gehalten, dürfte man die heutigen Italiäner füglich Römlinge nennen; nicht minder verlieren sie, wenn man sie gegen die drei aufgeklärtesten Nationen des neuen Europa, gegen die Deutschen, die Engländer und Franzosen, hält: und die Grundzüge des Gemähldes, welches Herr von Archenholz von ihnen entwirft, möchten wohl nicht leicht bestritten worden sein, wenn das Gemählde selbst durch den Contrast des Gemähldes von England, neben welchem es steht, nicht in einem scheinbar parteiischen schwarzen Lichte erschiene. Daß nach diesen Aeußerungen keinesweges gelängnet wer-
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den, daß es viele aufgeklärte und vortreffliche Menschen in Italien gebe, versteht sich ohne Erinnerung von selbst. Zwar sind die Italiäner in den verschiedenen Provinzen in Rücksicht auf Denkart und Sitten merklich von einander unterschieden; da indeß Clima, Religion, Volksmeinung und gewissen Hauptgrundsätzen nach auch die Regierungsform im Ganzen genommen in Italien gleich sind; so ist hieraus auch leicht ein gewisser National-Charakter der Italiäner begreiflich. Bei einem naturlich lebhaften Geiste ist der Italiäner auf der einen Seite im höchsten Grade leidenschaftlich, vorzüglich in der Liebe und im Hasse, auf der andern Seite furchtsam und überaus träge (das Letztere ist eben so sehr die Wirkung der fast durchgängig unter dem gemeinen Volke herrschenden Armuth als des Climaʼs); dabei liebt er die Pracht, Musik und Schauspiele, vorzüglich aber das Geld. Die Italiäner waren unsre Lehrer in den Künsten und zum Theil auch in den Wissenschaften; in beiden haben sie jedoch ihre blühenoste Periode überlebt. In den Wissenschaften sind es vorzüglich die Mathematik und Naturlehre, worin sie sich gegenwärtig auszeichnen; die schönen Künste finden noch die meiste Unterstützung, wiewohl ihre Correggioʼs, Michael Angeloʼs, Raphaels u. A. dahin sind, und selbst bei ihren besten Künstlern gewöhnlich der Geldgeitz den Ehrgeitz überwiegt. In der Volksaufklärung sind
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die Italiäner noch weit zurück, woran vorzüglich zwei Dinge Schuld sind, die Dummheit, in der sie durch ihre Priester erhalten werden, und welche ihren Sitten eben so nachtheilig ist als ihrem Geiste (s. den Art. Banditen), und die sclavische Armuth. Diese letztere, in welcher der größte Theil des Volks vermöge der dermahligen Verfassung zu leben genöthigt ist, scheint indeß auch die nächste Veranlassung zu werden, den Italiänern einen höhern Grad von bürgerlicher Freiheit und Cultur zu verschaffen, da sie bereits einen Theil der Italiäner vermocht hat, sich unter Französischem Schutze ihrer drückenden Fesseln zu entledigen und zu einer Republik zu bilden, wodurch der Wohlstand und die Cultur derselben hoffentlich gewinnen werden. Die Italiänische Sprache, außer welcher in Italien noch die Französische (im N. W. Theile), die Deutsche, die Arabische mit der Italiänischen vermischt (unter dem großen Haufen von Maltha) und die Griechische (in einigen Gegenden von Südneapel und Sicilien) gesprochen werden, ist eine Tochter der Lateinischen, sehr wohlklingend und ganz eigentlich zur Musik gemacht. Es giebt vielerlei Dialecte in derselben, welche merklich von einander abweichen, und unter denen der Toskanische der vorzüglichste ist, dessen man sich auch in Büchern, auf der Kanzel und gegen Fremde bedient; und da das Volk selten aus einem Districte in den andern reiset,
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so erhalten sich diese Dialecte beständig unverändert. Die wichtigsten Manufacturen der Italiäner sind die von seidenen und wollenen Zeugen; indeß reichen im Ganzen genommen ihre Fabriken nicht hin, die inländischen Bedürfnisse zu befriedigen. Ihr Handel war vor zweihundert Jahren von weit größerer Bedeutung; er beruht hauptsächlich auf den rohen Producten des Landes, und befindet sich größten Theils in den Händen der Ausländer. – Die Halbinsel Italien besteht aus mehrern von einander ganz unabhängigen Staaten, und wird eingetheilt in Ober-Italien (die Sardinischen, gegenwärtig zum Theil Französischen Lande: Savoyen, Piemont, Montferrat, zu welchen noch ein Stück von Mailand gehört; die Oestreichischen Lande: Mailand und Mantua; die Lande des Herzogs von Parma und Modena; die Republiken Venedig und Genua und einige kleine Fürstenthümer), in Mittel-Italien (das Großherzogthum Toskana, der päpstliche Kirchenstaat, die Republiken Lucca und St. Marino) und in Unter-Italien, welches ganz aus dem Königreich Neapel besteht. (Ein großer Theil von Ober-Italien zwischen den Alpen und Apenninen führt den Namen der Lombardei). Von den Italiänischen Inseln sind Sicilien, Maltha, Sardinien und Corsika die größten. – In dem gegenwärtigen, hoffentlich nunmehr heendigten Kriege haben Staaten und Menschen in Italien große Veränderungen erlit-
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ten. Das Herzogthum Savoyen und die Grafschaft Nizza in Piemont sind Frankreich einverleibt und demselben von Sardinien völlig abgetreten worden (s. die Departements von Frankreich). Eine neue Republik hat sich gegründet, und eine zweite sieht wenigstens hoffnungsvoll ihrer Gründung entgegen (s. die Cispadanische Republik im Anhange, und die Transpadanische Republik); fast ganz Italien hat mit Frankreich gestritten und Friede geschlossen (s. die Artikel über die einzelnen Staaten, als Neapel, der Papst, Savoyen u. s. f.); fast ganz Italien hat den Einfluß des Kriegs empfunden und – wird ihn zum Theil noch fühlen. (S. Venedig, den Nachtrag zum Art. Genua.) Nicht minder merkwürdig ist die Abführung der herrlichsten Gemählde und Statuen nach Frankreich, welche nun wirklich, trotz der Stimmen, welche sich selbst in Frankreich dagegen erhoben, von Statten geht.
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*Italien – Die Begebenheiten, die sich seit dem französischen Revolutionskriege hier ereignet haben, und die Veränderungen, welche dieses Land in geographischer Hinsicht erlitten hat, sind so verwikkelt und mannigfaltig, daß, um zu einer richtigen Uebersicht derselben gelangen zu können, es nothwendig ist, die vormalige Eintheilung dieses Landes aufzuführen und bei jedem Staate desselben die Veränderungen, die er erlitten, anzugeben. Doch kann dieses, um dem Leser nicht ein und dasselbe zwei Mal vorzutragen, nur in Ansehung derjenigen italiänischen Staaten geschehen, von denen kein besonderer Artikel dieses Werkes handelt; da hingegen bei den besonders abgehandelten Staaten die Veränderungen desselben bei den einzelnen Artikeln theils schon bemerkt, theils in den Nachträgen zu finden sind.
Italien wurde, vor Ausbruch der französischen Revolution, in folgende Theile und Länder eingetheilet:
I) in den obern Theil. Dieser enthielt:
1) das Herzogthum Savoyen (s. dies. Art.);
2) das Fürstenthum Piemont. Dieses machte bis zum Jahre 1798 einen Theil von den Ländern des Königs von Sardinien aus, der es auch in dem mit Frankreich abgeschlossenen Frieden (15. Mai 1796), in welchem er Savoyen und Nizza abtrat, behielt. Allein, aufs neue mit Frankreich in Krieg verwickelt,
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mußte er (9. Dec. 1798) auch Piemont abtreten, verlor alle seine Besitzungen auf dem festen Laude und behielt blos die Insel Sardinien. Piemont wurde nun im Januar 1799 in vier Departements getheilt und zur französischen Republik geschlagen. In demselben Jahre bemächtigten sich zwar die Oestreicher und Russen dieses Fürstenthums wieder, und auch die Hauptstadt Turin mit der Citadelle wurde ihnen am 20. Juni übergeben; allein, nach der Schlacht von Marengo (14. Juni 1800) kam es wieder an Frankreich, wo es jetzt besonders in die Departements Eridan, Stura und See-Alpen getheilt ist. – Eben dies Schicksal hatte
3) das Herzogthum Montferrat, welches ebenfalls dem König von Sardinien gehörte, und welches dem französischen Departement Marengo einverleibt ist;
4) das Herzogth. Mailand (s. d. Art.), 5) das Herzogth. Parma u. Piacenza (s. Parma), 6) das Herzogth. Modena, 7) das Herzogth. Mantua (s. diese Art.), 8) die Republik Venedig (s. dies. Art. in den Nachtr.), 9) die Republik Genua, 10) die Republik Lucca (s. diese Art.);
11. 12. 13) das Herzogthum Guastalla und die Fürstenthümer Sabionetta und Bozzolo: diese drei Fürstenthümer gehörten zu den Herzogthümern Parma und Piacenza (s. Parma), und wurden Anfangs zur cisalpinischen Republik (s. dies. Art. in den
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Nachtr.) geschlagen; allein im Jahr 1806 schenkte sie Kaiser Napoleon, durch ein Decret vom 31. März, seiner mit dem Fürsten Camillo von Borghese vermählten Schwester Paulline erblich für ihre männlichen Nachkommen, und ihr Gemahl erhielt den Titel eines Fürsten und Herzogs von Guastalla. Durch ein zweites Decret vom 24. Mai desselben Jahres wurde jedoch dieses Fürstenthum mit dem Königreiche Italien vereiniget; die Fürstin Paulline und der Fürst Borghese behalten den Titel: Fürst und Herzog von Guastalla, und die Schatzkammer von Italien bezahlt der Fürstin für den Werth dieses Fürstenthums 6 Millionen mailändischer Liren (2 Millionen, 200,000 Gulden) bis zum Jahre 1809 in verschiedenen Terminen.
14) Das Herzogth. Mirandola, 15) das Fürstenthum Novellara (s. über beide den Art. Modena).
16. 17) Das Fürstenth. Castiglione und das Fürstenth. Solferino, welche der deutsche Kaiser als Reichslehne besaß: sie wurden, seit den Eroberungen der Franzosen in Italien, im Jahr 1796 zur eisalpinischen Republik geschlagen und gehören jetzt, nach der Erhebung dieser Republik zum Königreiche Italien, ebenfalls zu diesem.
18) Das in Piemont gelegene Fürstenthum Masserano: dieses kam mit Piemont an die Republik und das Kaiserthum Frankreich.
19) Das Fürstenthum Monaco (Mourgues),
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zwischen Nizza und Genua, stand schon seit 1641 unter Frankreichs Schutze, wurde daher, nach der von dem Könige von Sardinien am 15. Mai 1796 geschehenen Abtretung von Nizza an die Republik Frankreich, mit dieser vereiniget, und macht jetzt einen Theil des französischen Departements Seealpen aus.
20) Die Fürstenthümer Massa und Carrara (s. den Art. Massa).
II) in den mittleren Theil. Dieser enthielt:
1) das Großherzogthum Toscana (s. d. Art.);
2) den Kirchenstaat, oder das Gebiet des Papsts. – Dieser bestand vor der französischen Revolution aus folgenden 13 Provinzen: Herzogth. Ferrara, Gebiet von Bologna, Romagna, Urbino, Mark Ancona, Citta di Castello, Gebiet von Perugia, Gebiet von Orvieto, Herzogth. Spoleto, Landschaft Sabina, Gebiet von Rom (Campagua di Roma), Patrimonium Petri, und endlich Herzogth. Castro. Ueberdies gehörten dem Papst noch in Frankreich: der Staat von Avignon und die Grafschaft Venaissin; desgleichen im Neapolitanischen: das Herzogth. Benevento. – Indessen wurden schon durch ein Decret der französischen Nationalversammlung vom 12. August 1791 zuerst die Grafschaften Avignon u. Venaissin (s. Avignon) dem französischen Reiche einverleibt und zum Departement Vauelüse geschlagen. Im Friedensschlusse zwischen der französischen Republik und dem Papste
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zu Tolentino (19. Febr. 1797) trat dieser auch noch das Herzogthum Ferrara, das Gebiet von Bologna und Romagna ab, welche nun mit der cisalpinischen Republik vereiniget wurden und jetzt zum Königreiche Italien und dessen Departements von Nieder-Po, Reno und Rubicone gehören. Im Jahr 1798, nachdem das päpstliche Gebiet zur römischen Republik erkläret worden war, kam Benevento an Neapel oder die Parthenopäische Republik (s. Neapel), wurde jedoch nachher, am 5. Juni 1806, dem kaiserlich französischen Oberkammerherrn und Vicegroßwahlherrn, Carl Moriz Talleyrand Perigord (s. dies. Art.) übergeben, und derselbe unter dem Namen Carl Moriz zum Herzog von Benevent erhoben. Nach Wiederherstellung des Kirchenstaats wurde derselbe durch ein päpstliches Decret im Jahr 1800, außer Rom, in 7 Delegationen oder Provinzen eingetheilt, nemlich: Viterbo, Spoleto, Perugia und Citta di Castello, Camerino, Macerata, Ancona, und endlich Urbino. Allein durch ein Decret des Kaisers Napoleon vom 2. April 1808 wurden die vier letztern Provinzen dem Königreiche Italien, als drei neue Departements, einverleibt.
3) Der Stato degli Presidii, oder der Besatzungsstaat, war eine kleine Landschaft im Gebiete von Siena in Toscana. Er führte diesen Namen, weil er aus befestigten Orten bestand und verschiedene Besatzungen hatte, welche der König von Spanien, Philipp II.,
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als er 1557 Siena an den Herzog von Florenz abtrat, in diese Orte legte, die er sich überhaupt vorbehielt, um die Verbindung zwischen Neapel und Ober-Italien zu unterhalten. Seit 1735 war diese Landschaft dem Könige von Neapel überlassen und erfuhr daher dieselben Schicksale, die seine übrigen Lande im französischen Revolutionskriege trafen. Als endlich Neapel in dem mit Frankreich abgeschlossenen Friedensvertrage am 28. März 1801 auf Porto Longone (auf der Insel Elba), auf den Stato degli Presidii und das zu demselben gehörige Fürstenthum Piombino Verzicht leistete, kam dieses Land, mit Ausnahme Piombinoʼs, an Hetrurien (s. Toscana).
4) Das Fürstenthum Piombino blieb, nach der nur gedachten Abtretung, mehrere Jahre bei Frankreich. Allein durch ein Decret vom 18. März 1805 verlieh Kaiser Napoleon seiner Schwester Elisa, Gemahlin des ehemaligen Obersten und Senators Pasquale deʼ Bacciochi, der zum Fürsten von Piombino erhoben wurde, dieses Fürstenthum, so wie (am 23. Juni) die ehemalige Republik Lucca (s. dies. Art.).
5) Die Republik San Marino, welche, ungeachtet sie im Departement Rubicone des Königreichs Italien liegt, ihre republikanische Verfassung behalten hat.
III) den untersten Theil: dieser enthielt blos das Königreich Neapel, auf welches wir hier, so wie auf die Nachträge dazu verweisen.
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IV) die italiänischen Inseln, nemlich:
1) Sicilien (s. Neapel), 2) Sardinien, 3) Corsica, 4) Malta (m. s. alle diese Art.), 5) die Liparischen und 6) die Aegatischen Inseln (s. Neapel).
7) Die Insel Elba, sonst zwischen Neapel, Toscana und Piombino getheilet (indem die Festung Porto Longone zum Königreich Neapel, Porto Ferrajo zum Großherzogthum Toscana und das Uebrige derselben zum Fürstenthum Piombino gehörten), trat Oestreich in dem Lüneviller Frieden 1801 (9. Febr.) an den Herzog von Parma – und Porto Longone am 28. März 1802 der König von Neapel an Frankreich ab. Seit 1802 ist diese Insel, so wie
die vorherige toscanische Insel Capraja, zu Frankreich geschlagen, von welchem Kaiserthume sie jetzt ein eignes Departement ausmachen.
Alle übrigen vorherigen toscan. Inseln, nemlich: Gorgona, Pianosa, Formiche, Giglio, Gianuti etc., gehörten, nach Abtretung Toscanaʼs an Frankreich, zum Königreich Hetrurien, anjetzo aber, nach der 1808 geschehenen Vertheilung dieses Königreichs in drei französische Departements, zum Kaiserthum Frankreich.
8) Die zu Neapel gehörigen Tremiti-Inseln.
Durch diese und andere in der Geschichte des französischen Revolutionskrieges bemerkten Veränderungen, welche die einzelnen Länder und Landschaften
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Italiens betrafen, sind in demselben mehrere Staaten vergrößert worden, andere vorher bestandene aber untergegangen. Es begreift daher Italien gegenwärtig folgende 9 Länder und Besitzungen:
I) Das Königreich Italien, welches aus der cisalpinischen Republik (s. dies. Art.) erwuchs, und in 24 Departements getheilt ist, wovon die letzten die drei neuen, seit 1808 aus den vorherigen päpstl. Provinzen, wie vorher bei II. n. 2. gedacht worden, gebildeten Departements sind. – Außer diesen eigentlichen Departements gehören zum Königreiche Italien 25) das ehemalige venetian. Dalmatien und alle im Frieden zu Lüneville (am 9. Febr. 1801) von Oestreich an Frankreich abgetretenen venetianischen Inseln und Besitzungen, welche überhaupt den Namen Dalmatien führen, in 14 Theile abgetheilet sind und eine provisorische Regierung haben; 26) die Fürstenthümer Guastalla, Sabionetta u. Bozzolo seit dem 24. Mai 1806 (s. oben); 27) seit dem 13. August 1807 die ehemalige Republik Ragusa (s. dies. Art.). – Die Größe des Königreichs Italien beträgt gegen 1700 Quadratmeilen und die Zahl der Einwohner ungefähr 5½ Million. Die herrschende Religion des Landes ist die katholische, jedoch werden auch andere geduldet. Die Staatsverfassung ist monarchisch und die Regierung in männlicher, ehelicher und adoptirter, Nachkommenschaft erblich. Alle Geschäfte werden von
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dem Staatsrath besorgt, bei dem der König, oder einer seiner Großbeamten Präsident ist. Dieser Staatsrath, der nur eine rathgebende Stimme hat, zerfällt in zwei Räthe: 1) in den gesetzgebenden Rath von 12 Staatsräthen, 2) in den Rath der Auditoren von 15 Staatsräthen, der, nach dem Vortrage des Ministers, über streitige Gegenstände spricht und das höchste Apellationsgericht ist. Außer dem Staatsrath ist ein Senato consulente. Zur Belohnung der Dienste in Militair- und Civilämtern, so wie der Künste und Wissenschaften, ist der Orden der eisernen Krone gestiftet, mit einem jährlichen Einkommen von 600,000 Liren. Er hat, außer dem Prinzen vom Hause, dem Großmeister, den Prinzen fremder Häuser und Fremden, 800 Ritter, 150 Commandeurs und 35 Dignitarienstellen. Die Ritter erhalten jährlich 300, die Commandeurs 700 und die Dignitarien 3000 Liren.
II) Die Republik San Marino (s. oben). III) Der Kirchenstaat, welcher (s. oben) nur noch folgendes enthält: 1) Rom und dessen Gebiet, 2) Viterbo, 3) Spoleto, 4) Perugia nebst Citta di Castello. Indessen dürfte dieser Staat wohl nächstens ganz aufhören. Denn schon im Jahr 1808, seit dem oben erwähnten kaiserlichen Decret (2. April 1808), haben Spoleto und die Hauptstadt von Viterbo, Civita Vecchia, eine dem ehemaligen Königreiche Hetrurien gleiche Orga-
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nisation erhalten. IV) Das Herzogthum Lucca u. Piombino. V) Das Königreich Neapel. VI) Die Insel und Königreich Sicilien. VII) Die Insel und Königreich Sardinien. VIII) Die Insel Malta. IX) Die Republik Poglizza. Diese ist ein gebirgiger und waldiger Landstrich von 20 Dörfern, von einem Umfange von 9 Quadratmeilen und 20,000 Einwohnern, der zu dem ehemaligen venetianischen Dalmatien gehörte. Ihr Oberhaupt, der seit 1797 unter östreichischem Schutze steht und jährlich auf einem Landtage gewählet wird, heißt Großgraf.