Conversations-Lexikon oder kurzgefaßtes Handwörterbuch
Interim, Das
Das Interim, (Geschichte) eine Verordnung, die Carl V. nach Ueberwältigung des Schmalkaldischen Bundes im J. 1548 auf dem Reichstage zu Augsburg bekannt machen ließ, wie es einstweilen (interim) – nehmlich bis zu Austrage der unterbrochenen Kirchenversammlung zu Trient – mit der Religion in Deutschland gehalten werden sollte. Das Interim, wie diese Verordnung nachher genannt wurde, gestattete unter andern die Herstellung des Kelchs und die Priesterehe; das Uebrige wurde meist beim Alten gelassen. Allein weder Protestanten noch Katholiken waren damit zufrieden; diesen schien der Kaiser zu viel, jenen zu wenig nachgegeben zu haben: indessen sahen sich doch viele evangelische Länder genöthigt, es vor der Hand anzunehmen. Vergl. Carl V.
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