Conversations-Lexikon oder kurzgefaßtes Handwörterbuch
Fiscal, Der
Der Fiscal (a. d. Lat.) heißt eigentlich eine öffentliche Person, welche über die Gerechtsame des Fiscus (der landesherrlichen Einkünfte) wachen muß; daher Kammer-, Hof-Fiscal etc. Ein peinlicher heißt derjenige, welcher Einen wegen eines Verbrechens, im Namen des Fürsten oder der Obrigkeit, auf Leben und Tod anklagt. – Dann nennt man auch überhaupt jeden, welcher die Kasse einer Privatgesellschaft zu vertreten und zu berechnen hat, einen Fiscal
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