Conversations-Lexikon oder kurzgefaßtes Handwörterbuch
Fideicommiß, Das
Das Fideicommiß (a. d. Lat.) heißt ein anvertrautes Gut oder Vermächtniß, nemlich indem einem Erben der Nießbrauch von gewissen Gütern dergestalt überlassen wird, daß er selbige nach gewisser Zeit, oder auf einen eintretenden Fall, wieder an einen dritten abtreten muß.
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