Conversations-Lexikon oder kurzgefaßtes Handwörterbuch
Fabricius, Cajus
Cajus Fabricius, mit dem Beinamen Luscinus, ein edler Römer, eben so groß durch seine militairischen als durch seine bürgerlichen Verdienste. Nachdem er mehrere Feinde der Römer geschlagen und sein Vaterland mit einer ungeheuern Beute bereichert hatte, von welcher er allein nichts behielt, wurde er als Gesandter zu dem König von Epyrus Pyrrhus geschickt, die von ihm gefangen genommenen Römischen Soldaten auszulösen. Dieser wollte den Fabricius, dessen Armuth ihm bekannt war, durch Geschenke auf seine Seite bringen; allein Fabricius lehnte sie mit Römischer Seelengröße ab, ob sie ihm gleich mit der ausdrücklichen Versicherung angeboten wurden, daß man nicht das geringste Unedle von ihm verlangen wolle. Pyrrhus wurde bald so für den Fabricius eingenommen, daß er ihm die erste Stelle in seinem Reiche anbot, wenn er nach geschlossenen Frieden zu ihm kommen wollte, welches Anerbieten Fabricius mit der freimüthigen Antwort ablehnte: »Es würde gar nicht dein Vortheil sein, mich bei dir zu haben, denn deine Unterthanen würden bald lieber den Fabricins als den Pyrrhus zu ihrem Könige haben wollen.« Unter seinem Consulate i. J. Roms 475 zwang er dem Pyrrhus von neuen Bewunderung ab, indem er ihm berichtete, daß sich des Königs eigner Leibarzt erboten, ihn gegen eine Belohnung zu vergiften. In dieses————
Jahr ist auch die Schlacht bei Asculum zu setzen, in welcher Pyrrhus zwar siegte aber den besten Theil seiner Armee verlor, so, daß es ihm sehr gelegen war, sich nach Sicilien zu Hülfe gerufen zu sehen. Im Jahre Roms 478 bekleidete Fabricius mit dem Aemilius Papus, mit dem er bereits zweimahl Consul gewesen war, das Censoramt, vermöge dessen er den Cornelius Rufinus aus dem Senat stoßen half weil derselbe zehn Pfund Silbers an Tischgeräthe besaß. Ein Mann wie Fabricius konnte nicht reich sterben; er starb so arm, daß seine Tochter aus dem öffentlichen Schatze verheirather werden mußte. Seiner Verdienste wegen wurde von dem Gesetze der zwölf Tafeln, welches verbot, einen Menschen in der Stadt zu begraben, eine Ausnahme gemacht.
Cajus Fabricius, mit dem Beinamen Luscinus, ein edler Römer, eben so groß durch seine militairischen als durch seine bürgerlichen Verdienste. Nachdem er mehrere Feinde der Römer geschlagen und sein Vaterland mit einer ungeheuern Beute bereichert hatte, von welcher er allein nichts behielt, wurde er als Gesandter zu dem König von Epyrus Pyrrhus geschickt, die von ihm gefangen genommenen Römischen Soldaten auszulösen. Dieser wollte den Fabricius, dessen Armuth ihm bekannt war, durch Geschenke auf seine Seite bringen; allein Fabricius lehnte sie mit Römischer Seelengröße ab, ob sie ihm gleich mit der ausdrücklichen Versicherung angeboten wurden, daß man nicht das geringste Unedle von ihm verlangen wolle. Pyrrhus wurde bald so für den Fabricius eingenommen, daß er ihm die erste Stelle in seinem Reiche anbot, wenn er nach geschlossenen Frieden zu ihm kommen wollte, welches Anerbieten Fabricius mit der freimüthigen Antwort ablehnte: »Es würde gar nicht dein Vortheil sein, mich bei dir zu haben, denn deine Unterthanen würden bald lieber den Fabricins als den Pyrrhus zu ihrem Könige haben wollen.« Unter seinem Consulate i. J. Roms 475 zwang er dem Pyrrhus von neuen Bewunderung ab, indem er ihm berichtete, daß sich des Königs eigner Leibarzt erboten, ihn gegen eine Belohnung zu vergiften. In dieses————
Jahr ist auch die Schlacht bei Asculum zu setzen, in welcher Pyrrhus zwar siegte aber den besten Theil seiner Armee verlor, so, daß es ihm sehr gelegen war, sich nach Sicilien zu Hülfe gerufen zu sehen. Im Jahre Roms 478 bekleidete Fabricius mit dem Aemilius Papus, mit dem er bereits zweimahl Consul gewesen war, das Censoramt, vermöge dessen er den Cornelius Rufinus aus dem Senat stoßen half weil derselbe zehn Pfund Silbers an Tischgeräthe besaß. Ein Mann wie Fabricius konnte nicht reich sterben; er starb so arm, daß seine Tochter aus dem öffentlichen Schatze verheirather werden mußte. Seiner Verdienste wegen wurde von dem Gesetze der zwölf Tafeln, welches verbot, einen Menschen in der Stadt zu begraben, eine Ausnahme gemacht.