Conversations-Lexikon oder kurzgefaßtes Handwörterbuch
Ehehaft, Die
Die Ehehaft ist ein veraltetes, nur noch bei den Juristen und zwar in der Mehrzahl: die Ehehaften, übliches Wort, wodurch ein ganz rechtmäßiges und in den Gesetzen als gültig zugestandenes Hinderniß angedeutet wird. Daher sagt man: er hat Ehehaften, d. h. sehr wichtige gegründete Abhaltungen.
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Ansicht: Ehehaft, Die