Conversations-Lexikon oder kurzgefaßtes Handwörterbuch
Contraband
Contraband (a. d. Ital.) heißt alles, was einem Verbote wegen Einfuhr fremder Waaren zuwider ist. Es wird dies von denjenigen Waaren gebraucht, welche in einem Lande ein- oder auszuführen verboten sind. Die Beweggründe zu einem solchen Verbote wegen der Einfuhr können sein: weil das Land selbst die Waaren in Menge hat, und der Verkauf dieser durch die Einfuhr jener in dem Absatze gehindert würde; oder in Ansehung der Ausfuhr: weil theils das Land selbst von Natur von den Artikeln nicht zureichend zu eignem Bedürfniß hat, theils daß dadurch, besonders in Kriegszeiten, den Feinden nichts zugeführt werden soll. – Außerdem nennt man auch contraband diejenige Waare, welche in den Landen, wo Aecise eingeführt ist, den Einführenden weggenommen werden, weil sie sie nicht veraccisirt haben.
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