Conversations-Lexikon oder kurzgefaßtes Handwörterbuch
Club
Der Club, a. d. Engl. eine Zusammenkunft mehrerer Personen zur freundschaftlichen Unterhaltung, oder zur Erreichung eines andern Zwecks, z. B. zur Beförderung der Künste und Wissenschaften, zur Berathschlagung über Angelegenheiten des Staats. England ist das Vaterland der Clubs in der letzten Bedeutung; von da kamen sie durch die Revolution nach Frankreich, und endlich durch die Franzosen nach Deutschland, wo sie aber durch ein Reichsgesetz vom Jahr 1793 aufs schärfste verboten wurden. Die Englischen Clubs, die über politische Angelegenheiten angestellt werden, machten sichs wenigstens ehedem zur Pflicht, über die Constitution des Staats zu wachen, damit nichts gegen die einmal gegründete Verfassung von Seiten der Regierung unternommen werden möchte. Hier war also Aufrechthaltung der Reichsgrundgesetze der Hauptzweck. In Frankreich trat gerade das Gegentheil ein. Da wurden die Clubs zu einer Zeit gestiftet, wo eine neue Constitution erst entworfen werden sollte, und wo der Umsturz der bisherigen Verfassung zur Lieblingsidee geworden war. Die natürliche Lebhaftigkeit des Französischen Nationalcharakters fand in diesen politischen Zusammenkünften volle Nahrung und Gelegenheit genug, gewisse Ideen über Regierungsverfassung zu entwickeln, deren höchstes Verdienst freilich öfters nur in der Neuheit bestand.————
Man erkannte die Clubs als constitutionsmäßig an, und verschaffte dadurch den darin gefaßten Beschlüssen eine höchst schädliche Publicität, der zuerst die Constitution von 1795 entgegen arbeitete (vergl. Feuillans und Jacobiner). Die Deutschen Clubs, die unter der Begünstigung der Franzosen in dem Jahre 1792 in mehreren Städten der Rheingegenden gestiftet wurden, haben nie eine politische Wichtigkeit erlangt, und sich vorzüglich durch lächerliche Nachahmungssucht der Französischen ausgezeichnet. Die meisten Deutschen Clubisten wurden selbst von den Franzosen verachtet.
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* Club: man sehe auch die Zusätze zu dies. Art. Th. II. S. 454.
Der Club, a. d. Engl. eine Zusammenkunft mehrerer Personen zur freundschaftlichen Unterhaltung, oder zur Erreichung eines andern Zwecks, z. B. zur Beförderung der Künste und Wissenschaften, zur Berathschlagung über Angelegenheiten des Staats. England ist das Vaterland der Clubs in der letzten Bedeutung; von da kamen sie durch die Revolution nach Frankreich, und endlich durch die Franzosen nach Deutschland, wo sie aber durch ein Reichsgesetz vom Jahr 1793 aufs schärfste verboten wurden. Die Englischen Clubs, die über politische Angelegenheiten angestellt werden, machten sichs wenigstens ehedem zur Pflicht, über die Constitution des Staats zu wachen, damit nichts gegen die einmal gegründete Verfassung von Seiten der Regierung unternommen werden möchte. Hier war also Aufrechthaltung der Reichsgrundgesetze der Hauptzweck. In Frankreich trat gerade das Gegentheil ein. Da wurden die Clubs zu einer Zeit gestiftet, wo eine neue Constitution erst entworfen werden sollte, und wo der Umsturz der bisherigen Verfassung zur Lieblingsidee geworden war. Die natürliche Lebhaftigkeit des Französischen Nationalcharakters fand in diesen politischen Zusammenkünften volle Nahrung und Gelegenheit genug, gewisse Ideen über Regierungsverfassung zu entwickeln, deren höchstes Verdienst freilich öfters nur in der Neuheit bestand.————
Man erkannte die Clubs als constitutionsmäßig an, und verschaffte dadurch den darin gefaßten Beschlüssen eine höchst schädliche Publicität, der zuerst die Constitution von 1795 entgegen arbeitete (vergl. Feuillans und Jacobiner). Die Deutschen Clubs, die unter der Begünstigung der Franzosen in dem Jahre 1792 in mehreren Städten der Rheingegenden gestiftet wurden, haben nie eine politische Wichtigkeit erlangt, und sich vorzüglich durch lächerliche Nachahmungssucht der Französischen ausgezeichnet. Die meisten Deutschen Clubisten wurden selbst von den Franzosen verachtet.
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* Club: man sehe auch die Zusätze zu dies. Art. Th. II. S. 454.