Conversations-Lexikon oder kurzgefaßtes Handwörterbuch
Bergregal, Das
Das Bergregal heißt das Recht der Landesobrigkeit, alle Mineralien auf dem Grund und Boden aller ihrer Unterthanen sich zuzueignen. Nach dem 30sten Artikel in 1sten Buch des Sachsen-Spiegels heißt es: Al schaoz unter der erden begraben, tiefer den ein phlugge, der gehoret zu der kunglichen gewalt. – Gegen gewisse Abgaben wird den Unterthanen die Benutzung dieses Regals überlassen, oder ihnen verstattet, Bergwerke anzulegen.
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