Conversations-Lexikon oder kurzgefaßtes Handwörterbuch
Ausschuß, Der
Der Ausschuß. Bekannter Maßen sind es die Ausschüsse (les Comités), durch welche jetzt in Frankreich die Verwaltung der Regierungsgeschäfte geschieht. Die Commissarien derselben werden vom National-Convent gewählt, dem sie untergeordnet sind. Seit der letzten Reorganisation der Ausschüsse ist die Zahl derselben auf folgende sechzehn festgesetzt, deren Mitglieder jedoch nicht permanent sind: der allgemeine Wohlfahrts-Ausschuß, der allgemeine Sicherheits-Ausschuß, der Ausschuß der Gesetzgebung, der Ausschuß des Ackerbaues und der Künste, der Ausschuß des Handels und des Privatwesens, der Ausschuß des öffentlichen Unterrichts, der Finanz- Ausschuß, der Ausschuß der öffentlichen Arbeiten, der Bergwerke und Steinbrüche, der Ausschuß der Posten und des Fuhrwesens, der Ausschuß des Milizwesens, der Ausschuß des Seewesens und der Colonien, der Ausschuß der Eintheilung der Republik, der Ausschuß der Archive und der Decrete, der Ausschuß der Correspondenz der Depechen und der Petitionen, der Ausschuß des Saals des National-Convents. Am merkwürdigsten ist der allgemeine Wohlfahrts-Ausschuß, der, in der sturmvollsten Zeit der Republik, im Frühjahr 1793, mit unumschränkter Vollmacht versehen wurde, und das Ruder des ganzen Staats in die Hände bekam. Dieser aus neun Mitgliedern aus dem————
National-Convent bestehende Ausschuß ward jetzt der Mittelpunkt der Robespierrischen Tyrannei; Robespierre war die Seele desselben, das Organ dieses Tyrannen Barrere. Nach Robespierres Sturz verlor er seine Allgewalt.
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*Der Ausschuß heißen eigentlich, in dem dort aufgeführten Sinne, die brauchbarsten Personen von einer ganzen Gesellschaft, welche von den übrigen abgesondert und gewählt werden, um in ihrem Namen zu handeln. Daher werden auch der Ausschuß der Landstände diejenigen genennt, welche von der allgemeinen Landschaft zu Abthuung der gemeinen Landesangelegenheiten bestimmt und verordnet werden. Versammlen sich diese bei außerordentlichen Angelegenheiten, so heißen diese Versammlungen der Ausschußtag, und die Beschlüsse Ausschußtagsabschiede. – In Sachsen giebt es einen engen und weiten Ausschuß. (S. den Artik. Sachsen, Th. V. S. 23.)
  Was übrigens jene Ausschuß-Verwaltung in Frankreich betrifft, so wurde sie durch die dritte französische Constitution wieder aufgehoben. (M. s. den Artik. Französische Constitution, Th. I. S. 291 ff.)
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