Conversations-Lexikon oder kurzgefaßtes Handwörterbuch
Auditeur, Der
Der Auditeur (a. d. Franz. – spr. Auditöhr) heißt beim Militair derjenige, welcher bei den Regimentskriegsgerichten die Stelle des ordentlichen Richters vertritt, mithin die Processe und andre Sachen, welche bei dem Regimente vorfallen, im Namen des Feldherrn, oder des Regiments-Commandanten entscheidet.
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