Conversations-Lexikon oder kurzgefaßtes Handwörterbuch
Agent, Der
Der Agent ist eigentlich derjenige, welcher für Andre Aufträge und Geschäfte an einem andern Orte besorgt; dann auch besonders: der Geschäftsträger großer Herren, welcher jedoch einen weit geringern Grad hat, als andre Gesandten. Er heißt auch bisweilen Chargé dʼAffaires (spr. Scharsché daffaire). – Bei Gelegenheit der Französischen Revolution wurde dies Wort verschiedentlich gebraucht: anfangs benannte man damit die öffentlichen Beamten; nachher wurden alle Financiers, Fiscale, Pächter der Staatseinkünfte, selbst Staatsminister mit diesem Ausdruck bezeichnet; endlich nannte man jedes Individuum, das die Vollmacht hatte, im Namen oder von Seiten der Nation auf den Nutzen der öffentlichen Angelegenheiten einzuwirken, Agent. Ferner wurde auch ein Resident an einem auswärtigen Hofe, ingleichen der Minister, der zu Vollziehung eines Geschäfts versendet worden ist, bei den Franken ein Agent genannt.
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