Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
zweiseitig
zwei|sei|tig : 1. vgl. ↑"achtseitig". 2. nach zwei Seiten hin, zwischen zwei Parteien o. Ä.: -e (bilaterale) Verträge; die Auffassung der Herrschaft als einer -en (gegenseitigen) Pflichtbindung von Herrscher und Untertanen (Fraenkel, Staat 267).
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