Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
zwangsweise
zwạngs|wei|se : a) durch behördliche Anordnung, behördliche Maßnahmen erzwungen: einen Beamten z. versetzen; eine Summe z. beitreiben; jmdn. z. versichern; Zu -n Impfungen ist es ... nirgends gekommen (Hörzu 38, 1973, 152); b) zwangsläufig: Die sich z. vergrößernde Differenz zwischen Möglichem und Wirklichem (Gruhl, Planet 255); dieses z. Inhalieren von Tabakschwelprodukten (Bundestag 188, 1968, 10150).
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