Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
zwangsvorführen
zwạngs|vor|füh|ren (Amtsspr.): jmdn. unter Anwendung polizeilicher Gewalt einer Behörde o. Ä., bes. einem Gericht, vorführen: jmdn. dem Amtsarzt z.; der Zeuge wurde [dem Richter] zwangsvorgeführt.
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