Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
zuwiderhandeln
zu|wi|der|han|deln : im Widerspruch zu etw. handeln; gegen etw. verstoßen: dem Gesetz, einer Anordnung, einer Vorschrift, einem Verbot z.; Erst nach Ablauf eines Monats begriff er, wie sehr er eigenen Zwecken zuwidergehandelt hatte (Bieler, Mädchenkrieg 317).
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