Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
zuweisen
zu|wei|sen : als befugte Instanz [mit einem diesbezüglichen Hinweis] zuteilen: jmdm. eine Arbeit, eine Rolle, einen Platz, eine Wohnung z.; das Arbeitsamt hat ihm einen Arbeitsplatz zugewiesen; ihr wurden drei Hilfskräfte zugewiesen; einer Institution Gelder, Mittel z.; der Staat hat die ihm von der Verfassung zugewiesenen (seine in der Verfassung festgelegten) Aufgaben wahrzunehmen; Ü wo ein Mensch die ihm vom Schicksal zugewiesene Sendung ... vollendet (Thieß, Reich 76); jmdm. Schuld [an etw.] z. (geben).
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