Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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zu|tei|len : a) (jmdm.) übertragen, zuweisen; (an jmdn.) vergeben: jmdm. eine Aufgabe, ein Amt, eine Rolle z.; jmdn. einer Abteilung, einer Einheit z.; das Kennzeichen kriegt der Fahrzeughalter von der Zulassungsstelle zugeteilt; dann hat er mich einem Korporal zugeteilt (Hacks, Stücke 169); dass es unmöglich sei, die Grenze zu passieren, ohne ... einem Transport zugeteilt worden zu sein (Bieler, Mädchenkrieg 494); b) als Anteil, Portion, Ration abgeben, austeilen; jmdm. den ihm zukommenden od. zugebilligten Teil geben: den Kindern das Essen, ihre Portionen z.; den Parteien werden die Mandate nach der Zahl der Stimmen zugeteilt; im Kriege wurden die Lebensmittel zugeteilt (rationiert); Je höher die Bewertungsziffer ist, um so schneller wird der Bausparvertrag zugeteilt (Wirtsch.; wird dem Bausparer die Bausparsumme zur Verfügung gestellt; DM 5, 1966, 8).
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