Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
zuständigenorts
zu|stän|di|gen|ọrts (Papierdt.): an zuständiger Stelle, von zuständiger Seite: ... wird dem Vorwurf ... z. nachdrücklich widersprochen (NZZ 29. 8. 86, 25).
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