Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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zuständig
zu|stän|dig: 1. zur Bearbeitung, Behandlung, Abwicklung von etw. berechtigt, verpflichtet, dafür verantwortlich; die Kompetenz für etw. besitzend; kompetent: die -e Behörde, Stelle; das -e Amt, Gericht; die Genehmigung wurde von -er Seite gegeben; dafür sind wir nicht z.; es fühlte sich niemand z.; worunter sie das für menschliches Fühlen und Denken -e Zentralorgan verstanden (Stern, Mann 278). 2. nur in der Verbindung z. nach (österr. Amtsspr.; heimat-, wohnberechtigt in): Sie sind nach Eisenstadt z. (Sobota, Minus-Mann 53).
zu|stän|dig