Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
zustehen
zu|ste|hen [mhd. zuostēn = geschlossen sein; beistehen, zuteil werden, zukommen, angehören, zuständig sein]: 1. etw. sein, worauf jmd. einen [rechtmäßigen] Anspruch hat, was jmd. zu bekommen hat: dieses Geld, der größere Anteil steht ihm zu; der Partei stehen 78 Mandate zu; dieses Recht steht jedem zu; Da er aber Parlamentsabgeordneter war, stand ihm Immunität gegen Maßnahmen der vollziehenden Gewalt zu (Prodöhl, Tod 76); Wer aber nicht weiß, was ihm zusteht, kann es schlecht einfordern (Woche 13. 3. 98, 33). 2. "zukommen" (3): ein Urteil über ihn steht mir nicht zu; es steht dir nicht zu, ihn zu verdammen; dass es dem Drehorgelmann ... überhaupt nicht zustand, dem jungen Hans Castorp etwas zu verbieten (Th. Mann, Zauberberg 542).
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