Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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zu|si|chern : [offiziell] etw. Gewünschtes od. Gefordertes als sicher zusagen; ↑"garantieren" (a): jmdm. etw. [feierlich, vertraglich] z.; jmdm. Diskretion, seine Hilfe, finanzielle Unterstützung, freies Geleit, Straffreiheit z.; Der Händler haftete nur für Eigenschaften, die er ausdrücklich zugesichert hatte (ADAC-Motorwelt 10, 1979, 15); Ü eine Religion, die ... alle Sünden vergab, um am Ende dem Gläubigen ... Unsterblichkeit zuzusichern (Thieß, Reich 200); die in der Verfassung zugesicherten (verbrieften) Rechte.
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