Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
zuschwören
zu|schwö|ren (geh.): a) durch einen Schwur zusichern, fest versprechen; geloben: jmdm., sich [gegenseitig], einander Treue z.; ... drückte er ihn inbrünstig an sich ... und schwor ihm zu, dass ... (Th. Mann, Joseph 647); b) sich durch einen Eid zu etw. verpflichten: wie wir ... unsere Grundsätze, denen wir zugeschworen haben, durchsetzen wollen (Bundestag 189, 1968, 10250); c) sich ↑"schwören" (3): ... hatte er sich zugeschworen, ihr Ehre zu machen ..., indem er es weit brachte (Th. Mann, Hoheit 193).
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