Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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zu|schlag|pflich|tig (bes. Eisenb.): [für den Benutzer] mit der Pflicht zur Zahlung eines Zuschlags (1 b) verbunden: Mehrarbeit über 40 Stunden bleibt z. (General-Anzeiger 27. 8. 98, 24).
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