Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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zurückziehen
zu|rụ̈ck|zie|hen: 1. a) wieder an den Ausgangspunkt, an seinen [früheren] Platz ziehen: den Karren [in den Schuppen] z.; sie zog mich [auf den Gehsteig, ins Zimmer] zurück; b) nach hinten ziehen: wir müssen den Schrank [ein Stück] z.; sie zog ihre Hand zurück; Vorsichtig zieht er die Vorhaut zurück (Neutzling, Herzkasper 26). 2. zur Seite ziehen : er zog den Riegel, die Gardine zurück. 3. ein Grund sein für den Wunsch, den Entschluss, irgendwohin zurückzukehren : das Klima zieht ihn immer wieder nach Italien zurück; es zieht mich zu ihr, dorthin zurück. 4. zurückbeordern, wieder zum Ausgangspunkt zurückkehren lassen : der Einsatzleiter zog die Wasserwerfer zurück; einen Botschafter [aus einem Land] z.; einen Posten z.; der König soll seine Truppen [aus der Provinz] z. 5. für nichtig, für nicht mehr gültig erklären; rückgängig machen, wieder aufheben, widerrufen : einen Auftrag, einen Antrag, eine Bestellung, eine Klage, Anzeige, eine Kündigung, Wortmeldung z.; Schnell, denk ich, zieh ich den Satz zurück, aber statt den Satz zurückzuziehen, sage ich noch einmal: »Ja, ich ziehe aus.« (Hofmann, Fistelstimme 128); Im neuen Prozess stellte sich heraus, dass der Staatsanwalt die im Vorjahr diskutierten Anklagepunkte zurückgezogen hatte (Bund 11. 10. 83, 32); nun ziehe der Enkel des Komponisten die Rechte zurück, weil der Regisseur ihm nicht gefalle (NJW 19, 1984, 1080); seine Kandidatur z. (erklären, dass man doch nicht kandidiert). 6. wieder aus dem Verkehr ziehen, einziehen : der Hersteller hat das neue Medikament wieder zurückgezogen. 7. a) sich nach hinten, in einer Rückwärtsbewegung irgendwohin entfernen: die Schnecke zieht sich in ihr Haus zurück; b) (bes. Milit.) [um sich in Sicherheit zu bringen] eine rückwärtige Position beziehen: der Feind hat sich [auf sein eigenes Territorium, hinter den Fluss, in die Berge] zurückgezogen; Ü sie zieht sich auf den Standpunkt zurück, sie habe keine andere Wahl gehabt; Wo der Sachverhalt ... falsch dargestellt ist, kann der Kritiker sich nicht darauf z., er habe seine Äußerung nur polemisch überzogen (NJW 19, 1984, 1103); c) sich irgendwohin begeben, um allein, ungestört zu sein: ich zog mich [zum Arbeiten] in mein Zimmer zurück; Im Herbst zieht man sich ins Haus zurück (Kempowski, Zeit 222); Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück (Ziegler, Labyrinth 311); Eine Partei des demokratischen Sozialismus kann sich doch nicht hinter verschlossene Türen z. (Freie Presse 3. 1. 90, 3); Ü sich ins Privatleben z.; sich in sich selbst z. (sich abkapseln u. sich nur noch mit sich selbst beschäftigen); d) aufhören (an etw.) teilzunehmen; (etw.) aufgeben: sich aus der Politik, von der Bühne, von der Lehrtätigkeit z.; Ich möchte mich auf möglichst elegante Art aus dem Showgeschäft z. (Freizeitmagazin 10, 1978, 14); e) sich (von jmdm.) absondern, den Kontakt (mit jmdm.) aufgeben: sich von den Menschen, seinen Freunden z.; um auf diese Weise zu vermeiden, dass er sich weiter von ihr zurückziehe (Mayröcker, Herzzerreißende 60). 8. wieder dorthin ziehen, wo man schon einmal gewohnt hat : er will wieder [nach Köln] z.
zu|rụ̈ck|zie|hen